Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/7

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1964 Wenn einmal dann immer,~Treber = unsere Kunden ~ Stadtpl.16 Steyr ... der Beweis ,, . r.;r;. ■ Sattler- und Tapez1ererwaren . ■ Bodenbelage ■ F,schere1art,k„1 ■ Seilerwaren ■ Plast,kwaren . ■ 1epp,che und Lauter ■ Carnp,nq .. - - . Sportart ik l ■ Hausha11a,t,kel ■ Diverses ■ Eigenerzeugung im Rat, der Ratssenior, sein. Auszuschließen von dieser Vertretung sind jedoch auf Grund eines gefaßten Rats- beschlusses jene Ratsmitglieder, die Obervorgeher und Vorgeher der Hauptgewerkschaft sind. Dem "angesetz- ten" Bürgermeister werden für die Zeit seiner Amtstä- tigkeit dieselben Pflichten auferlegt, wie sie der ab- wesende Bürgermeister zu befolgen hat. Bei Todesfällen in der Stadt hat der Bürgermei- ster durch den zuständigen Viertelmeister, nach dem bisher geübten Brauch, erkunden zu lassen, ob ein Testament vorhanden sei, die Anzahl der Kinder und eventueller Gläubiger zu t:::rmittdu. Hierauf sollte un- ter Zuziehung der zu bestimmenden Kommissäre und der Stadtkanzlei eine Sperre über des Verstorbenen Ver- lassenschaft verfügt und in weiterer Folge eine Verlas- senschaftsabhandlung eingeleitet werden. Besonderes Augenmerk solle der Bürgermeister auf di e LebcnS11otdUrfLe der Bevölkerung richten und zwar "wo von der arme Mann und Ilandwerkher seine Täg- liche Nahn111g gcsUl'<"lil, l11sonderhcit aber auf dz Liebe Brot (acht) haben, dz solches in recht messiger Güette, g ·re · hten ewicht uuJ Mass gcbachen und solcher ge- stalten in den gewohnli<"hcn ßroJt I:aJe11 unter dem Rathaus gebracht werde .•• " lki dl'n ll;ickem so ll e hie tmd da im Jahr unangcsagtc Nachschau gch.iltcn 1111d das Brot nachgewogen werden. Auch die hscli- u11J FJ ·isch- bescl1au solle "offters und fleissig fürgcnohrncn" wcrdcn. Würde bei den Bäckern das Brot nicht nach der Bäckl.!r- ordnung in "rechter güette und Gewicht " angl.!troffcn, solle jener anfänglich mit einer Geldbuße und bei mehr- maligem Verstoß mit der "deßwegen aufgerichten Bökhen Schupfen" bestraft werden. Sollten Fleischer und Fischhändler die Preise "nach eigenem Gefallen" steigern, seien sie "ernstlich" abzustrafen. Der "Für- kauf" sei gänzlich abzustellen, damit die armen Hand- werksleute und die Bürgerschaft auf den Wochenmärkten mit den benötigten Lebensmitteln (Getreide, Fleisch, Schmalz, Fischen und anderen Viktualien) versorgt wer- den könnten. Kaiser Leopold I. hatte verfügt, daß künftig alle Jahresabrechnungen der städtischen Verwaltung (Stadt Raittungen) innerhalb von zwei Monaten nach Jahresen- de fertiggestellt sein müßten. Dem Steueramte wurde dieser Termin auf drei Monate erstreckt. Diese Fristen müßten eingehalten werden, widrigenfalls der zustän- dige Beamte seines Dienstes enthoben würde. Der "Herr Burgermaister habe solche anstalt principalihsime zu oberserviren" und überdies "jederzeit zu trachten, daß lne unnothwendige Raiß (Reisen), Gepau (Bauten), zöhrungen wie auch andre kleine unkhosten in eusserste Gesparsamkeit gezogen werden." Der Magistrat hat den Bürgermeister gebührend zu respektieren und ist schuldig "Ihme mögligist Ahsistenz zu laisten." Dem Bürgermeister wird aufge- tragen, daß er nicht nur die in dieser Instruktion fest- gelegten Grundsätze "unveränderlich beobachte", son- dern auch alles tue, was der Stadt und ihren Bewoh- 118 nern "zu Nuzen, Ehr und Wohlfahrt gedeyen mag". Recht, Gerechtigkeit, Gewohnheiten und Privilegien solle er nach möglichsten Kräften beachten und im Falle eines Verstoßes wider diese hierüber dem Rat be- richten. Der Bürgermeister solle als "Treuer Vatter des CommunWeeßens und Burgerschafft, mit Hindansetzung alles aigenen Nuzens" wirken und sich vom "Magistrat wohl bedachtsamb bera thschlagen" lassen. Der letzte Punkt der Instruktion besagt, daß die dem Bürgermeisteramt "anhängige mühe und arbeith sehr groß und beschwerlich (und) daher einer gezie- menden Erkantnuß (llonorierung) gar wohl würdig ist." Wegen der derzei eigen schlechten Finanzlage jedoch, müßte sich das Stadtoberhaupt weiterhin mit einem Jahresgehalt von 20 Gulden und einem Brennholzdeputat "befriedigen lassen. " Hiezu seien ihm noch die "Fer- tigungsgebühr" und zu etwas "mehrer Ergözlichkeit bey Begebenden Spörren (Sperren) und abhandlungen, es seye durch Testament, Inventur oder Erbschaffts Ver- gleich" von dem was in derlei Fällen dem Stadtschrei- ber als Taxe anzurechnen gebührt, der dritte Teil zu geben. Hätte der Stadtschreiber z. B. bei einer Ver- lassenschaftsabhandlung für seine Tätigkeit eine Taxe von 9 Gulden zu fordern gehabt , so hatte der Bürger- m · istcr das Anrecht auf einen Zuschlag von einem Orltlcl, in diesem Falle auf drei Gulden. Dr. Krobath • • • KULTURAMT Veranstaltungskalender Juli 1964 DONNERSTAG, 2. Juli 1964, 20 Uhr, Theater Steyr, Volksstraße 5: Gastspiel des Landestheaters Linz: "DON CARLOS" Oper von Giuseppe Verdi Abonnement I - GrupJJCll A und B - Restkarten ab 26. Juni 1964 im Freiverhuf :i!, der Kasse des Volkskinos FREITAG, 3. Juli HJ1:J'1 , 20 Uhr, Saal der Arbeiter!<Jmmer, Steyr, Färbergasse 5: ABSCHLUSSK O!', l,f,R' 1 de; STÄDTISCHEN MUSIK- SCHULE ST l:YR FREITAG, 3. ; uli 1964, 20 Uhr, Casinos:ia l, Steyr , Leopold- Werndl-Straße 10: Radio Linz kommt zu seinen Hörern mit "TANZM:JSIK AUF BESTELLUNG" ( gt~,1 •. Veranstaltung mit der Konzertdirektion Schröder- Linz)

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