Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/6
·1964 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 der verbotenen Einleitung von Öl und anderen schwer abbaufähigen oder giftigen Stoffen herrühren. Durch ein _derartiges Vorgehen werden nicht nur die Wasser- läufe selbst in negativer Weise beeinträchtigt, sondern entstehen auch im Grundwasser schwere Schäden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Sicherstellung der Reinhaltung der Gewässer reichen allein nicht aus, den Übelständen zu steuern. Es ist vielmehr notwendig, in der Bevölkerung das Bewußtsein wachzurufen, daß letzten Endes die Reinhaltung der Gewässer uns allen dient und uns selbst wieder zugute kommt. Nur an die- se Einsicht wird sich auch das Bereitsein knüpfen, alle gesetzlichen Bestimmungen des Wasserrechtsge- setzes einzuhalten und werden diese Vorschriften dann nicht mehr als Zwang aufgefaßt werden, sondern nur als gesetzliche Handhabe, um an sich Selbstverständ- liches notfalls auch im Zwangswege durchzusetzen. Die vom Gesetz geforderte Reinhaltung geschieht ja nicht um ihrer selbst willen, sondern um eine Gefähr- dung von Mensch und Tier auszuschließen, eine Ver- wendung des Grund- und Quellwassers als Trinkwasser sicherzustellen, die Benützung der Tagwässer zum Ge- meingebrauch sowie zu gewerblichen Zwecken zu er- möglichen, die Fischwässer zu erhalten, .eine Beein- trächtigung des Landschaftsbildes zu vermeiden und um sonstigen Schädigungen vorzubeugen. Es handelt sich um Ziele, die notwendig sind und die von nie- mandem geleugnet werden können. Jedes dieser Ziele verlangt eine strikte Einhaltung der gesetzlichen Be- stimmungen und macht auch dem mit der Materie Un- LINZ ist um ein Spezialgeschäft reicher. UU,~i,I in allen Bundesländern. LINZ, GOETHESTRASSE 46 und MOZART-PASSAGE und STEYR, PACHERGASSE vertrauten klar, daß eine Einbringung von Stoffen in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand in die Ge- wässer ohne Bewilligung nicht erfolgen darf. Dabei ist weiters zu berücksichtigen, daß in der Gegenwart die Gewässer meistens schon eine starke Vorbelastung auf- weisen, womit eine Minderung ihres Selbstreinigungs- vermögens verbunden ist. Eine weitere Belastung muß daher nach Möglichkeit vermieden, jedenfalls aber unter behördlicher Kontrolle gehalten werden. Unsere besondere Sorge hat ferner dem Grundwas- ser zu gelten. Es sind alle Bemühungen anzustellen und es ist nichts unversucht zu lassen, das Grundwasser ohne besondere Vorbehandlung für die Trink-, Nutz- und In- dustriewasserversorgung verwendbar zu erhalten. Es wä- re sowohl vom hygienischen als auch vom wirtschaftli- chen Standpunkt aus unverantwortlich, auch das noch einwandfreie Grundwasser verunreinigen zu lassen und deswegen später kostspielige Aufbereitungen in Kauf nehmen zu müssen. Hier ist ein besonderer Appell an die Siedler zu richten, darauf zu achten, daß die Senk- gruben nicht undicht werden. Eine Versickerung der Ab- wässer könnte für die zukünftige Wasserversorgung und Wassergüte sehr nachteilige Folgen haben. Jeder, der sich einer besseren Einsicht nicht ab- sichtlich verschli.eßt, muß aus den vorstehenden Zeilen die Notwendigkeit der Reinhaltung der Gewässer und des Grundwassers erkannt haben. m IMHOF ·uaEt IISBta&ll Das große Möbelhaus von Oberösterreich eröffnet ~ 1 ~ ' ,, • t ~ «~~- , V - \ seine Passage In 24 modern ausgestatteten Schaufenstern zeigen wir Ihnen wie Sie Ihr Heim gemütlich, wohnlich und repräsentativ einrichten können. EINRICHTUNGSHAUS BRAUNSBERGER MIT DER GROSSEN AUSWAHL STEYR 97
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