Amtsblatt der Stadt Steyr 1964/6

14 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1964 Bei ausgesprochen schlechter Witterung werden die für Freitag, den 19.6.1964 auf dem Stadtplatz und auf dem Ennskai vorgesehenen Veranstaltungen auf Samstag, den 20. 6. 1964 verschoben. Die unter Punkt 2, 3, 5 und 6 für Freitag vorgese- henen Verkehrsmaßnahmen werden in diesem Falle am Samstag, zur Durchführung kommen, Bekanntmachung Erhebung des Bestandes an landwirt- schaftlichen Traktoren und bestimmten anderen treibstoffverbrauchenden land- wirtschaftli c h e n Ma schinen mit Stichtag vom 3. Juni 1964 Auf Grund de r Ve rordnung des Bundesministeriums fü r Land - und Forstwirtschaft vom 15. April 1964, BGBl. Nr. 79, ist mit Stic htag vom 3.Juni 1964 eine Erhe bung des Besta11d cs an bestimmten landwirts chaftlichen Ma- schin en durc hz uführe n. WELCllE MASC illNEN SlND AN ZUGEBEN? Alle übe rwi egend in de r Landwirtschaft in Benüt- z ung stehenden Traktoren, Einachstraktoren, ortsfest verwendete Ve rgaser- und Dieselmotore n, Motormäher (keine Rasenmähe r), selbstfahrende Mähdrescher im Allein- oder Miteigentum, selbstfahrende Heuernte- maschinen, rückentragbare Motorspritz- und Motor- stäubegeräte und fahrbare Spritz- und Stäubegeräte mit Aufbaumotor (z. B. DK 202, Flurwart, Standard Feld). WELCHE MASCHINEN SIND NICHT ANZUGEBEN? Jeep, Unomog, Puch Haflinger u. dgl. sind nicht Traktoren, sondern Lastkraftwagen und daher nicht an- zugeben. Ebenfalls nicht anzugeben sind überwiegend in der Forstwirtschaft in Benützung stehende Traktoren und Maschinen. WER SIND DIE ZUR AUSKUNFTSERTEILUNG VER- PFLICHTETEN PERSONEN? 1. Bei betriebseigenen landwirtschaftlichen Ma- schinen der oben angeführten Art: die Bewirtschafter (Eigentümer, Pächter u. dgl.) land- und forstwirt- schaftlicher Betriebe mit einer Nutzfläche von min- destens 0, 5 Hektar, auch dann, wenn sich die Ma- schine am Stichtag zur Reparatur oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht bei ihnen befindet. Bei Erwerbsgartenbau-, Erwerbsobstbau- und Er- werbsweinbaubetrieben besteht diese Verpflichtung ohne Rücksicht auf das Flächenausmaß, 106 die Nähmaschine die überhaupt keine Störungen kennt. Wir- führen iedes Modell unverbindlich vor! Sie- werden begeistert sein! Nähmaschinen-Fachgeschilft STEYR, BAHNHOFSTRASSE 14, TEL. J1 20 2. Bei Maschinen, die im gemeinsamen Eigen- tum zweier oder mehrerer Inhaber landwirtschaft- licher Betriebe stehen: der Miteigentümer, bei dem die Maschine am Mittag des Stichtages steht. Be- findet sich eine Maschine zu diesem Zeitpunkt bei keinem der Miteigentümer, so hat sie jener Mit- eigentümer anzugeben, bei dem die Maschine zu- letzt war. WIE ERFOLGT DIE DURCHFÜHRUNG DER ERHEBUNG? Die zur Auskunftserteilung verpflichteten Perso- nen haben in der Zeit vom 4. Juni bis 3. J u - 1i 1 9 6 4 im Gemeindeamt zu erscheinen und dort mündlich die geforderten Angaben unter Beibringung von Unterlagen ( Zulassungsschein oder Rechnungsbe- leg) zu machen. GESETZLICHE BESTIMMUNGEN: Gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Bundes- statistik vom 12. Juli 1950, BGBl, Nr. 160, sind alle Besitzer obgenannter landwirtschaftlicher Maschinen verpflichtet, die Auskünfte (Angaben) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu zu machen. Wer die Auskunftspflicht verweigert oder wer wissentlich unvollständige oder wahrheitswidrige Anga- ben macht, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 10 des erwähnten Bundesgesetzes mit Geld bis zu 30 000 Schilling oder mit Arrest bis zu sechs Monaten bestraft. Beide Strafen können auch neben- einander verhängt werden. Die in Erfüllung der Auskunftspflicht gemachten Angaben dürfen auch für Zwecke der Betriebsmittel- verbilligung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft herangezogen werden. Steyr, am 1. Juni 1964 Der Bürgermeister: Fellinger e. h. Kundmachungen Magistrat Steyr Magistratsdirektion Pol-4634/1953 Freibaden im Steyr-Fluß beim Kugelfangwehr Steyr, 19. 5. 1964 ÖFFENTLICHE WARNUNG Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Be- völkerung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu ma- chen, die das Freibaden im Steyr-Fluß beim sogenann- ten Kugelfangwehr im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2