Amtsblatt der Stadt Steyr 1963/12

18 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1963 Flenkenthaller Kohlen Heizöl Autoreifen Bahnhofstraße 16, Kompassgasse 5 , Telefon: 3361 Serie u. 3500 ist eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberech- tigten notwendig, die bei der Impfung selbst formlos abgegeben werden kann. Soweit Impflinge schon ange- meldet sind, ist eine weitere Zustimmung nicht mehr notwendig. Personen über 21 Jahre zahlen wiederum einen Regiebeitrag von S 10, -- für alle drei Teilimpfungen. Als nicht komplett geimpft sind jene Personen anzusehen, die nicht alle bisher abgegebenen 4 Teil- impfungen (also einschließlich jener im Frühjahr 1963) b ·kommen haben. Wer sich nicht sicher ist, alle 4 1\; ilim pfungen erhalten zu haben, kann dies vor oder bei der Impfung mit Hilfe der im Gesundheitsamt ge- fOl1rtcn Impfkartei klären lassen. Es ist besonders wichtig, daß die bisher nicht ge- i1t1pften Kinder ab dem 3. Lebensmonat und Jugendli- clicn bis zum 21. Lebensjahr diesmal mitgeimpft wer- Der Impftermin der 2. und 3. Teilimpfung wird gesondert bekanntgegeben. Kundmachungen Magistrat Steyr Bau 2 - 1631/57 Stc yr, 4. November 1963 KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde Steyr bcabsichtigt 111 An- wendung des Artikels V, Abs. 1 und 2 des Lande sge- setzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9,in Verbindung mit § 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBJ. Nr. 10, nach Maßgabe der vom Stadtbauamt ausge- arbeiteten Planunterlagen vom 9 . 1. J963, Bau 2 - 1631/57, den Teilbebauungsplan Ederhof-Frankeiche für das Stadtgebiet Münichholz aufzustellen. Das Plan- g biet ist in folgender Weise zu umschreiben: Die westliche Begrenzung stellt eine von der Lie- genschaft der Steyr-Daimler-Puch AG, Bauparzelle 454 der Kat. Gern. !Unterberg (im sogenanncen Bi- schofswald) annähernd nach Süden führende Linie dar. Sodann verläuft die Grenze vom Waldrand zur Karas- tralgrenze im Ennsfluß und Ramingbach und der ostwärtigen Bebauung am Plenkelberg. Von hier aus führt die Grenzlinie an den Fuß der Böschung nordwest- lich der Haager Straße, verläuft entlang des bebauten Gebietes an der Otto-Pensel-Straße, sodann entlang der jetzt vorhandenen Bebauung des Abschnittes II und deckt: sich im folgenden mit- dem Waldrand westlich des Sportplatzes, verläuft über die Nordgrenze dieser Waldparzelle (413/19 der Kat. Gern. Hinterberg) und folgt sodann ein kurzes Stück in nördlicher Richtung der Punzerstraße, wobei die Ladengruppe und das War- tehäuschen am Südende des Abschnittes I ausgeklam- mert bleiben. Schließlich erreicht die Grenzlinie, 220' das Gebiet vollkommen umschließend, wieder die eingangs erwähnte Liegenschaft der Steyr - Daimler- Puch AG. Die maßgebenden Planunterlagen liegen inner- halb ein r Frist von 2 Wochen nach Einschaltung die- ser Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr beim Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 104, während der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Magistrat Steyr Bau 2 - 4128/61 Steyr, 4. November 1963 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 8.10.1963 den Teilbebauungsplan Fisch- hub in teilweiser Berücksichtigun·g bisher erhobener Ein"{endungen nach Maßgabe der Planunterlagen vom 20.6.1963, Bau 2 - 4128/61, gemäß Artikel V, Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9, in Verbindung mit §. 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 10, genehmigt. Gegen diesen Teilbebauungsplan können Betei- ligte innerhalb von 6 Wochen, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung dieser Kundmachung im Amts- blatt der Stadt Steyr, Einwendungen beim Magistra1: Steyr erhebl'n. Eine Wiederholung bereits vorgebrach- ter Einwendungen ist zur Wahrung der Interessen der Bueiligtc11 nicht L'rforderlich. Der Teilbebauungsp_lan liegt beim Magistrat Steyr, Rathaus, Zimmer 104, innerhalb d r vorerwähnten Frist während der Amts - stunden zur Einsicht auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Post - u. Telegrafenamf Mitteilung 1) Pensionsauszahlungstermine: a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Lan- desstelle Linz: Dienstag, den 3. und Mittwoch , den 4. Deze·m- ber 1963 b) Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten: Donnerstag, den 12. Dezember 1963. 2) Postamt Christkindl 1963/64 a) Eröffnungstag: Freitag, den 29. November 1963, Zeit: 09. 00 Uhr b) Das Postamt Christkindl verwendet am Eröff- nungstag für die beiden Sondermarken, die am 29. 11. den ersten 0iltigkeitstag haben, auch den Ersttagstempel!

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