Amtsblatt der Stadt Steyr 1963/12

1963 AMTSBLATT DER STADT STEYR 17 1 :] 3iJ~I l~tti • NEUES MODELL! bietet die NEUE BERNINA ! mit 8 Weltpatenten Leisten Sie sich BERNINA Qualität! Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr Mag. Abt. V Steyr, 13. November 196q FREIHÄNDIGER VERKAUF Es werden folgende Gegenstände zum freihändi- gen Verkauf angeboten: 1) ein Moped Marke "HMW 50 N" 2) ein .Trockenrasierapparat Marke "Philishave" mit 2 Scherköpfen Interessenten können diese Gegenstände im Amts- haus des Magistrates, Steyr, Redtenbachergasse 3, 11. Stock, Zimmer 15, während der Amtsstunden besich- tigen. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft Steyr, 12. November 1963 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG . Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 1. Februar 1951 (BGB!. Nr. 52), betreffend die Durchführung von jähr- lichen Erhebungen über die land- und forstwirtschaft- liche Erzeugung und deren Grundlagen, sind mit Stich- tag vom 3. Dezember 1963 folgende Erhebungen durch- zuführen: Eine allgemeine Viehzählung, eine Erhebung der Hausschlachtungen von Stech- vieh für die Zeit vom 4. Dezember 1962 bis 3. Dezember 1963. Alle Viehbesitzer sind verpflichtet, rechtzeitig, vollständig und wahrl;leitsgetreu die erforderlichen An- gaben zu rriachen. Am Tage der Erhebung muß in jeder Haushaltung, die Angaben zu machen hat, eine Person anwesend sein, die dem Zähler die erforderlichen Auskünfte erteilen kann. Hat an diesem Tage kein Zähler vorgesprochen, ist der Viehbesitzer verpflichtet, am nächsten Tage selbst oder durch einen Stellvertreter beim Gemeinde- BRENNEREI auroelerottilie r~ HAUS DER LIKORSPEZIALITATEN EIN REKORD in Leistung,Zuverlässigkeit und einfacher Bedienung dur.ch 'die bewährte 1 :) 3äl~l 1~,Z, PRÄZl~SION! Vorführung aller Modelle unverbindlich im ' .. Nähmaschinen-Fachgeschäft STEYR, BAHNHOFSTRASSE 14, TEL. 31 20 amt seine Angaben zu machen. Alle Angaben unterliegen der Geheimhaltungs- pflicht. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Christbaumverkauf 1963 MITTEILUNG Der Christbaumverkauf findet dieses Jahr in der Zeit vom 13. 12. bis 24. 12. 1963 an folgenden Plätzen statt: 1. Freigelände rechtsseitig der Enns zwischen Neutorbrücke und Bergerweg; 2. Wieserfeldplatz; 3. Münichholz - Zirkusgelände, Die Preise der Christbäume bis zu einer Höhe von 3 m liegen je nach Größe bei Fichten zwischen S 10, -- und S 45, - - , bei Tannen zwischen S 2 0, - - und S 7 5, - - • Stumpflängen über 20 cm und astlose Spitzen über 30 cm werden nicht gerechnet. · Die Händler wurden verpflichtet, an den Ver- kaufsstellen ein nach Baumgröße gestaffeltes Preis- verzeichnis anzubringen und einen Maßstab bereitzu- halten. Schutzimpfung gegen Kinderlähmung 1963 Ab Montag, den 25. November 1963 wird durch 3 Wochen, also bis Samstag, den 14. Dezember 1963, in der Gesundheitsabteilung des Magistrates Steyr, Red- tenbachergasse Nr. 3, vormittags in den Amtsstunden, gegen Kinderlähmung geimpft. Es handelt sich um eine Grundimpfung, bestehend aus drei Teilimpfungen, die für alle bisher nicht oder nicht komplett Geimpften be- stimmt ist. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr werden unentgeltlich geimpft. Für sie offeriert : Kakao Nuss S 39.50 Schwarzer Reiter Bitter S 32 ,.. Slivowitz 40 % S 41 ,.• Große Auswahl in Rot- und Weissweinen VERKAUF AB BETRIEB, in 2 Liter Füllungen per Flasche S 28.50, Preise vollversteuert ! STEYR, GRl::JNDBERGSIEDLUNG NACHST KRANKENHAUS ----------- 219

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