Amtsblatt der Stadt Steyr 1963/8

1963 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 ist unerreic t in Oualitöf und Leistung! BERNINA; DIE ALLE$ ' NAH:r UNO,.FLIGKT, _ALLES STOPFT UND STICKT., Magistrat Steyr im selbständigen Wirkungsbereich Fp-Erlaß 6536/1962 VERORDNUNG vom 20. 6. 1963 über die Meldepflicht des Abbren- nens von Stoppelfeldern. • Die Stadtgemeinde Steyr ordnet zum Zwecke der Verhütung und des Weitergreifens von Bränden und zur Vermeidung unge_rechtfertigter Alarmieru1igen der Feu- erwehr gemäߧ 2 Abs. 2 lit. b der o. ö. Feuerpol~zei- ordnung, LGBl. Nr. 8/1953, folgendes an: I. Jeder Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte, der abgeerntete Getreidefelder abbrennen will, ist ver- pflichtet, seine Absicht spätestens 3 Tage vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme dem Kommando der Freiwil- . ligen Feuerwehr der Stadt Steyr, Steyr, Sierninger Stra- ße 53, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muß neben der Lage und Größe der Stoppelfelder den Zeitpunkt der vorgesehenen lnbrandsetzung genau bezeichnen. n. Übertretungen der vorstehenden Anordnung werden gemäߧ 78 Abs, 2 leg. cit, von der Bezirksverwaltungs- behörde mit einer Geldstrafe bis zu S 3 000, -- oder ei- ner Arreststrafe bis zu 2 Wochen geahndet. III. Die gegenständliche Anordnung tritt gemäß § 57 a des Gemeindestatutes mit dem Tage der Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Steyr in Kraft, Der Bürgermeister: Josef Fellinger ÖFFENTLICHE WARNUNG VOR DER VERWENDUNG VON WASSER AUS DEM OORNACHERBACH Der Dornacherbach ist dadurch, daß er die Haus- abwässer aus Teilen von Stein, der lnfangsiedlung und von G_leink abzuführen hat, mit Verunreinigungen durch menschliche Ausscheidungen sosehr belastet, daß seü1 Wasser zum Gemeingebrauch nicht mehr geeignet ist. Alle in seinem ganzen Verlauf bis zu seiner Einmündung in den Stadtte~ch enmommenen Wasserproben haben einen reichlichen Gehalt an Bakterien ergeben, die den menschlichen Darm besiedeln. Es ist also durchaus mög- lich, daß das Bachwasser auch Keime ansteckender Stets Ünverbindliche Beratung im Nähmaschinen - Fachgeschäft STEYR, BAHNHOFSTR. 14, Tel. 31 20 Darmerkrankungen z. B. Typhus und Paratyphus, der epidemischen Gelbsucht oder Kinderlähmung enthält, wenn solche von einem Ausscheider solcher Keime auf dem Wege über die Hausabwässer in den Bach gelangen. Es wird deshalb dringend vor der Verwendung von Wasser aus dem Dornacherbach zum Waschen von Ge- schirr, Wäsche oder Lebensmittel aber auch zum Begie- ßen von Gemüse- oder Blumenbeeten gewarnt. Abgese - hen davon, daß es unappetitlich ist, ein so verunreinig- tes Wasser zum Waschen zu verwenden, besteht unter Umständen auch die Gefahr der Infektion mit den Er- regern einer der oben genannten ansteckenden Krank- heiten. Gerade Typhus und Para typhusbakterien aber auch die Eier von Eingeweidewürmern haben sich als sehr widerstandsfähig gegen Austrocknung und Tem- peraturschwankungen erwiesen, sodaß sie auch nach dem Antrocknen an Pflanzen und Feldfrüchten noch wochen- lang keimfähig und damit ansteckungsfähig bleiben. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Warnung vor der Verwendung von Wasser des Dornacherbachs - ganz besonders naturgemäß auch zum Baden und zur Körperreinigung - ernst zu nehmen. Zur Erinnerung an diese Warnung werden ent- sprechende Hinweistafeln a1n Bachbett aufgestellt wer- den. Ausschreibungen Magistrat Steyr Bau 5-3534/1963 Steyr, 15. Juli 1963 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Herstellung der Baumeister- und Professionisten- arbeiten für den Umbau des Neutores in Steyr und zwar: 1. Baumeisterarbeiten, (Abtragungsarbeiten, Erdarbeiten und Verführung, Stahlbetonarbei- ten, Asphaltierung und Abdich- ten sowie Kanalisierungsarbeiten) 2. Steinmetzarbeiten, 3,. Terrazzo- und Kunststoffböden sowie Fußbodenbeläge, 4. Zimmermannsarbeiten, 5, Dachdeckerarbeiten, 6, Spenglerarbeiten, 7. Tischler-, Schlosser-, Glaser-, und Anstreicherarbeiten, 8. Malerarbeiten, 9. San. Installationsarbeiten, 10. Elektro-Installation. Die Unterlagen für diese Ausschreibung können ab 1. August 1963 im Stadtbauamt, Zimmer 93, abge- holt werden. 139

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