Amtsblatt der Stadt Steyr 1963/8
12 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1963 e RUST - KOCHEN in anerkannter Qualität und Spezialausführung und der beliebte " Ideal " - Schuhschrank • GROSSTISCHLEREI RUST • Steyr-Neuschönau Neubaustraße 15 u. 26, Tel. 2096 ALFRED CHRISTA Kommissionshandelsgewerbe mit Waren ohne Beschrän- kung von Schroffgasse 14 nach Schroffgasse 7 ALFRED CHRISTA Handelsagenturgewerbe ~on Schroffgasse 14 nach Schroffgasse 7 RÜCKLEGUNGEN ENGEi.BERT SCHÖNLECHNER Einzelhandelsgewerbe mit Waren ohne Beschränkung Pyrachstraße 1 (weitere Betriebsstätte) mit Wirkung vom 9. Mai 1963 ALOIS BRUNMAYR Pferdehandelsgewerbe Haratzmüllerstraße 11 mit Wirkung vom 21. Mai 1963 LINZER FRUCHTHOF MAX GRISENTI & CO Großhandelsgewerbe mit Obst und Gemüse, Südfrüchten und Weinen Eisenstraße 5 (Zweigniederlassung) mit Wirkung vom 22. Mai 1963 OTTO BURES Uhrmacherhandwerk Enge Gasse 7 mit Wirkung vom 12. März 1963 OTTO EURES Einzelhandelsgewerbe mit Uhren. Gold, Silber, Bijou- teriewaren und optischen Waren Enge Gasse 7 mit Wirkung vom 12. März 1963 RUDOLF KALTENBACHER Klavierbauerhandwerk, beschränkt auf das Stimmen und die Reparatur von Klavieren Stadtplatz 24 mit Wirkung vom 25. April 1963 RUOOLF KALTENBACHER Gast- untl Schankgewerbe, Eisdiele Gleinker Gasse 21 mit Wirlm1~g vom 25. April 1963 FRANZ FRUHAUF Gast- und Schankgewerbe, Gasthaus Josefgasse 4 AUSGEFOLGTE KONZESSIONSDEKRETE LEOPOLD REITBAUER Güterbeförderungskonzession mit 3 LKW Pyrachstraße 31 ING. RUDOLF PRAMESHUBER Baumeisterge~verbe T aschelried 12 ·138 FRIEDRICH KREUZER Gast- und Schankgewerbe, Betriebsform: ' 'Imbißstube" Michaelerplatz 11 WAN DERGEWERBEBEWILLIGUNG FRANZ EHEGARTNER Wandergewerbebewilligung bis 5. 6. 1966 Sebekstraße 31 Kundmachungen Magistrat Steyr Ges-3848/1963 Steyr, am 18. Juni 1963 Ehrung von verdienten lang- jährig dienenden Hausgehil- finnen und Hausgehilfen. KUNDMACHUNG Die o. ö. Landesregierung nimmt durch Über- reichung einer Ehrenurkunde und einer Ehrengabe. die Ehrung von verdienten langjährig dienenden Hausgehil- finnen und Hausgehilfen vor. Die Ehrung solcher im Stadtgebiet von Steyr wohnhaften Personen erfolgt über Ansuchen, das spä- testens bis zum 1. November 1963 beim Magistrat Steyr einzubringen ist. Spät r einlangende Ansuchen können nicht berücl<sichcigt werden. Für die Ehrung gelten die in der Amtlichen Lin- zer- Zeitung vom 21. 8. 1959, Folge 34, verlautbarten Richtlinien. Darnach werden insbesondere Personen ge- ehrt , die, ohne gleichzeitig einen eigenen Haushalt zu führen od •r in einem anderen Berufe tätig zu sein, im Dienste einer einzelnen Person oder einer Familie aus- schließlich Arbeiten hauswirrschaftlicher Art verrichten od r verrichtet haben und zu dem Dienstgeber in einem besonderen persönlichen Treueverhälmis stehen bzw. standen. Voraussetzung ist weiters ein ehrenhaftes Vor- leben und der :'.'lachweis einer mindestens 20-jährigen Dienstzeit bei ein- und demselben Dienstgeber. Eine bei dessen Kindern, Eltern, Großeltern, Enkeln oder Geschwistern unmittelbar vorher verbrachte Dienstzeit wird angerechnet. Hausgehilfinnen und Hausgehilfen, die schon einmal geehrt wurden, kommen für eine nochmalige Ehrung nur in Frage, sofern sie seit der letzten Ehrung eine weitere Dienstzeit von mindestens 15 Jahren verbracht haben. Auf den Gegenstand bezügliche Auskünfte können persönlich beim Magistrat Steyr, Rathaus, Zimmer 66, oder telefonisch über Rufnummer 2381, Klappe 52, ein- geholt werden, Der Bürgermeister: Josef Fellinger
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