Amtsblatt der Stadt Steyr 1963/3

12 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1963 ist unerreic t in Qualität und Leistung! BERNINA, DIE ALLES NÄHT UND FLICKT, AL LES STOPFT UND STICKT. in allen angrenzenden Bezirken ergriffen werden müs- sen, hat das Gefahrengebiet als "betroffenes Gebiet" berens größere Ausdehnung erlangt und reicht derzeit von der Staatsgrenze im Osten bis in den Bezirk Horn nurdltch der Donau und bis St. Pölten südlich der Do- n,u1. llm t:!1ne Verschleppung der Seuche hintanzuha l- 1c11, h,11 d.1s Landwirtschaftsministerium durch Kundma- l'h1111g vom 2•1. 1. 1963, Zl. 26. 390-VtV/63, angeord- net, d,11\ dtl' zur Schlarhtung bestimmten Klauentiere 111 den :,t.1il,1chthof St. Marx nur mehr mittels Eisen- h,li111 gel>r,11 lit Wl'rdcn. Fb ·nsu <lllrfcn auch aus einem b 'tlllffc11 ·n c; ·htl'.t sol< hc I l.111 ·11t1crc 111 ein anderes ll1111dl!sla11d lllll 11111tcls Fts ·11bal111 bcfördcrt wnden. 1)1 • drnh ·ndl! S ·11chl'.11gcf.ilir a1 Vl.!1 brndung mit diesen l!rnschne1dc11d ·11 Verkehrsb ·sd11,111ku11g •11 gibt 1m llrnblick auf die Seit den, die <lte :,euch· dnl!kl uder rndirekt anrichtet, Ver,111J,1ssung, dw JllndJ1che Bl!völkerung und alle Personen, die lllll KJauenller ·n m Uerührung kommen, darauf h111zu\ve1sen, äußerst vorsichtig zu sein. Hiezu gehort vor allem, die erwähn- ten Gefahrengebiete zu meiden und überhaupt jedes un- mn1gl! Betreten von fremden Stallungen, 111 denen Klau- cnttere untergebracht sind, zu unterlassen. Ebenso wird auf die Verpflichtung zur unverzüg- l1chl!11 Anzeige bei verdächtigen Erkrankungen von Klauentieren durch den Tierbesitzer oder Tierhalter an den Magistrat Steyr hingewiesen. Kundmachungen Magistrat Steyr Wahl -lD00/63 Steyr, 14. März 1963 KUNDMACHUNG über die Auflage des Wählerverzeichnisses für die Bun- despräsidentenwahl am 28. April 1963 gern.§ 5 Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzcs in Verbindung mit § 31 Abs. 2 der Nationalratswahlordnung 1962. 1. Auflage des Wählerverzeichnisses: In der Zeit vom 15. März 1963 bis einschließlich 24. März 1963 liegt das Wählerverzeichnis öffent- lich zur Einsichtnahme im Rathaus, 4. Stock, Zim- mer 125, auf und kann Jedermann täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr in das Wählerverzeichnis Ein- sicht nehmen und davon Abschriften und Verviel- fältigungen herstellen. 2. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis: 50 Gegen das Wählerverzeichnis kann jeder Staatsbür- ger unter Angabe seines Namens und der Wohnadres- se bei der bezeichneten Amtsstelle innerhalb der Einsichtsfrisc schriftlich, mündlich oder telegra- phisch Einspruch erheben, Stets unverbindliche Beratung im Nähmaschinen - Fachgeschäft STEYR, BAHNHOFSTR.14, Tel. 3120 Der Einspruchwerber kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines Nichtwahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis begehren. Hat der Einspruch die Aufnahme eines Wahlbe- rechtigten z um Gegenstande, so sind auch die zur Begründung des Einspruches notwendigen Belege, insbesondere ein vom vermeintlichen Wahlberech- tigten ausgefüll tes Wähleranlageblatt anzuschlie- ßen. Wird im Einspruch die Streichung eines Nicht- wahlberechtigten begehrt, so ist der Gmnd hiefur anzugeben. Der Einspruch ist, falls er schriftli ch eingebracht wird, für jeden Einspruchsfall gesondert zu überrei- chen. Die Einsprüche müssen beim Wahlreferat noch vor J\ blauf <lcr Einsichtsfrist einlangen. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Magistrat Steyr Wahl -1000/63 Steyr, 22. Februar 1963 Wahlausschreibung (1) Auf Grund des § 1 Abs. l des Bundespräsi- dentenwahlgesetzes 1962, BGBl. Nr. 247 / 1962, wird hiemit die Wahl des Bundespräsidenten für Sonntag, <len 28. April 1963 ausgeschrieben. (2) Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 1. März 1963 bestimmt. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Gewerbeangelegenheiten Jänner 1963 GEWERBEANMELDUNGEN REITBAUER LEOPOLD Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gü- tern mit Kraftfahrzeugen mit der Beschränkung auf die Verwendung von 3 Lastkraftwagen Pyrachstraße 31 RADLER MARGARETt: Gast- und Schankgewerbe , Buffet Grundparzelle 1770/5 der KG Steyr (Neubau des Alois Hawelka an der Ennser Straße)

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