Amtsblatt der Stadt Steyr 1963/2

1963 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 IUbrB·CID55iC Die Küche im Stil der Zeit ! SÄUGLINGSBEIHILFE Die Säuglingsbeihilfe wird zweimal ausbezahlt und zwar nach Vollendung des ersten und nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes. Die Auszahlung erfolgtnur, wenn jeweils ein entsprechender Antrag ge- stellt wird (es sind also zwei Anträge notwendig!). Seit 1. 1. 1963 ist die Säuglingsbeihilfe doppelt so hoch. Sie beträgt jetzt zweimal S 600, - - , also S 1 200, - - pro Kind. Anspruch auf die Säuglingsbeihilfe hat die Mutter, wenn das Kind von ihr im Haushalt betreut wird. Der Antrag auf die erste Säuglingsbeihilfe muß v o r Vollendung des 7. Lebensmonats des Kindes, der Antrag auf Gewährung der zweiten Säuglingsbeihilfe muß vor Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes gestellt werden, sonst erlischt der Anspruch. Antragsformulare sind beim Standesamt erhältlich. In letzter Zeit ergaben sich in mehreren Fällen da- durch Schwierigkeiten, daß die Eltern das Kind im Zeitpunkt der Vollendung des 1. Lebensmonates noch nicht polizeilich angemeldet hatten. Die Meldebehör- de war dadurch nicht in der Lage, die zur Auszahlung der Säuglingsbeihilfe erforderliche Bescheinigung aus- zustellen, daß das Kind im Zeitpunkt der Vollendung des ersten Lebensmonats bei der Mutter wohnhaft und gemeldet war. Allen Müttern wird daher empfohlen, für die sofortige polizeiliche Anmeldung des Kindes Sorge zu tragen. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß im Gegensatz zur früheren Regelw1g nunmehr bei Mehr- lingsgeburten die Beihilfe für jedes Kind gewährt wird. Sieben Geschoße Lift Eigener Pcirkplcitz Qualität für jeden Schilling --=~~ Das Einrichtungshochhaus in Steyr, Pachergasse 17 muß man gesehen hoben. MÖBEL • • Das Möbelparadies von Steyr mif seiner Riesenauswahl Eine Mutter von Zwillingen z. B. hat Anspruch auf vier malS600,--. -KULTURAMT Veranstaltungskalender Feber 1963 FREITAG, 1. Feber 1963, 20 Uhr, Theater Steyr, Volksstraße 5: SYMPHONIEKONZERT mit den "Wiener Sympho- nikern" unter Leitung von Prof. Kurt W Ö S S . Das Programm sieht im ersten Teil die Symphonie Nr. 8 inh-moll("U1e Unvollendete") von Franz Schubert und im zweiten Teil die Symphonie Nr. 5 in B-dur vor, die vor 12 Jahren erstmals in Steyr - ebenfalls durch die Wiener Symphoniker - unter Dr. Volkmar ANDREA, Zürich, erklang. Diese Veranstaltung soll den Höhepunkt des mu- sikalischen Lebens unserer Stadt in der Saison 1962/63 bilden. Eintrittskarten zum Preise von S 34, - - , S 29, - - , S 24, -- und S 11, -- sind im Vorverkauf an der Kasse des Volkskinos Steyr, Volksstraße 5 (Tel. 3264), ab 21. Jänner 1963 täglich von 9 - 11 und ab 17 Uhr, und an der Abendkasse erhältlich. 23

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