Amtsblatt der Stadt Steyr 1963/2
4 AMTSBLATT DER STADT STEYR .1963 Parole: "Billig Wie noch nie!" Räumungsverkauf bei WALDBURGER STEYR KLEIDERHAUSER-HOSENCITY - ' WELS Seif mehr als 25 Jahren BAU- u. MOBEL TISCHLEREI Johann Pichler Tel. 2441 STEYR-ENNSLEITE, Klingschmiedgasse 6 AUS UNSERER ERZEUGUNG; Drehkippfenster, Schwing- flügelfenster, Innentüren, Hebetüren, Sonderanfertigungen FAHRSCHULE ING. TEL. 27 7 45 KURSBEGINN STAUDINGER JEDERZEIT HaratzmUllerstraße Nr. 50 Besondere Verdien~fmöglichkeilen mit Chinchilla- Zucht Unverbindliche Beratung Chinchilla-Farm Herbert Dietachmair Steyr-Neuschönau Ne'-!baustraße 29 • _,:::Jji Steyr, Enge 2 7 , ,..... ,;;:Hi liiiiiiiiilillllllii iliiilii1iiiii1i1illlliiiiiiliili1iiiiiiiliiiiiiili1i1liii 22 Hausstandes - für tlic im Zusammenhang mit der Haus- standsgründung getätigten Aufwendungen für lebensnot- wendige Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände, das sind vor allem Betten , Kästen, Bettwäsche, Tische, Stühle, Öfen, Bestecke , Geschirr , Teppiche, Vorhänge, Kühlschränke u. a ., beantragen, daß der Betrag von S 2 496, - - als steuerfreier Betrag von ihrem Einkommen abgesetzt wird. Allen in Betracht kommenden Ehepaaren wird emp- fohlen, die Zahlungsbelege ab 1. 1. 1963 zu sammeln und dann, wenn die Gesamtsumme der getätigteh Aus- gaben für tlie oben bezeichneten ·Gegenstände rund S 2 500, - - ausmacht, beim Finanzamt (Bahnhofstraße Nr. 13, 1. Stock, Zimmer Nr. 8, Parteienverkehr Dienstag und Donnerstag von 8 - 1~ Uhr) 'einen entspre- chenden Antrag einzubringen , Die Antragsformulare sind dort erhältlich. Neben den Rechnungen sind dem Antrag ilnzuschließen : 1. die llciratsurkunclc, 2. tler Mic tvcrtr,1g, :i . die Mcltlcz ttcl, 4 . tl ic Lohnsteuerkarte. Besonders wird dilrauf hingewiesen, daß Anträgen, die im Jahre 1963 gestellt werden, nur in diesem Jahre bezahlte Rechnungen angeschlossen werden können. Ehepaaren,die im Jahre 1959 eine eigene Wohnung bezogen und einen selbständigen Hausstand gegründet haben, bietet sich heuer zum letzten Male die Mög- lichkeit, einen Antrag auf Berücksichtigung von Auf- wendungen aus Anlaß der Neugründung eines Hausstan- des zu stellen. ANTRAG AUF GEWÄHRUNG DER GEBURTENBEIHILFE UND DER SÄUGLINGSBEIHILFE RECHTZEITIG STELLEN! Immer wied r kommtesvor , daßl\1üttern die ihnen aus Anlaß der Geburt eines Kindes zustehenden Beihil- fen nicht ausbezahlt werden können, weil sie die ent- ;prechenclen Anträge in der im Gesetz festgelegten, nicht crstreckbarcn Frist nicht eingebracht haben. Nach- stehend werden daher die diesbezüglichen Bestimmun- gen zur Information nochmals kurz zusammengefaßt. GEBURTENBEIHILFE Anspruch auf die Geburtenbeihilfe hat die werdende Mutter, wenn der 7. Schwangerschaftsmonat vollendet ist. Die Geburtenbeihilfe wird nach dem 7. Schwanger- schaftsmonat auch für tot geborene oder bei der Geburt verstorbene Kinder gewährt. Die Geburtenbeihilfe be- trägt S 500,--. Der Antrag muß spätestens 6 Mo- nate nach der Geburt des Kindes gestellt sein. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch. Antrags- formulare, aus denen alles Nähere zu enmehmen ist, sind beim Standesamt erhältlich.
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