Amtsblatt der Stadt Steyr 1963/2

1963 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Ein letzter Beschluß befaßte sich mit der Einfüh- ·rung einer Anzeigenabgabe. Die Gemeinde Steyr ist aufGrund des o. ö. Anzeigenabgabengesetzes vom Jah- re 1952 -berechtigt, für jede entgeltlL.:he Veröffentli- chung o,der Verbreitung .von Anzeigen in Druckwerken oder mittels Lautsprecher an öffentlichen Orten eine Ab- gab~ einzuheben. Bislang wurde hievon abgesehen. Auf ~Grund des Ri.ickganges verschiedener Steueraufkommen hat sich die Notwendigkeit ergeben, alle gesc:;tzlicMn Steuerquellen auszuschöpfen. Der Gemeinderat sah sich daher bestimmt, der Erlassung einer entsprechenden Ab- gabenordnung seine Zustimmung zu geben. ', Mit den besten Weihnachts- und Neujahrswünschen des Bürgermeisters an die Bevölkerung der Stadt und an den Gemeinderat schloß die Sitzung. NEUE VERKEHRSAMPELN IN DER BAHNHOFSTRASSE An der Kreuzung Bahnhofstraße - Färbergasse - Pachergasse wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur leichteren Abwicklung des Verkehrs eine Licht- signalanlage errichtet. Diese wurde nach modernsten Erkennmissen der Verkehrstechnik geplant und hat - erstmals in Steyr - eigene Lichtsignale für Fußgänger. Die Anl~ge ist mit zwei Schaltprogrammen mit einer Umlaufzeit von 55, bzw. 75 Sekunden ausge- stattet. Das zweite Schaltprogramm ist deshalb erfor- derlich, weil die Kreuzung besonders in den Nachmit- tagstunden von 16. 30 Uhr bis 18. 00 Uhr einen starken Stoßverkehr aufweist, der mit dem kürzeren Schalt- programm nicht bewältigt werden könnte. Die Anlage wird normalerweise automatisch geschaltet und ist vor- aussichtlich täglich in der Zeit von 6. 00 Uhr bis 21. 00 Uhr in Betrieb. In der übrigen Zeit wird gelbes Blink- licht eingeschaltet. Der Verkehrsablauf wird in drei Phasen abge- wickelt. 1. Phase: Grün (freie Fahrt) für den Verkehr auf der Bahnhofstraße stadteinwärts. 2. Phase: Grün (freie Fahrt) für den von der Ennsbrücke kommenden Verkehr auf der Bahnhofstraße (stadtauswärts). Während dieser Schaltphase ist der Fußgängerverkehr in allen Richtungen sowie der Gegenverkehr gesperrt. Dadurch wird es den von der Ennsbrücke kommenden Fahrzeugen ermöglicht, nach rechts oder nach · links abzubiegen, ohne durch Fußgän- ger oder den Gegenve rkehr behindert zu sein. 3. Phase: Grün (freie Fahrt) für den von der Pachergas- se und von der Färbergasse kommenden Ver- kehr. Für Fußgänger gelten eigene viereckige Signale, die auf rotem Feld eine11 stehenden und auf grünem Feld einen gehenden Fußgänger zeigen. Diese sind auf allen vier Seiten der Kreuzung im Bereiche der Schutz- wege angebracht. Das rote Signal mit der stehenden Figur bedeutet "Fußgänger warten" und das grüne Sig- nal bedeutet "Fußgänger gehen". Die Fußgänger dürfen also diese Kreuzung nur im Bereiche der gekennzeichneten Schutzwege und nur beim Signal "Fußgänger gehen" (grün) überqueren. Da - bei ist zu beachten, daß jeder Fußgänger, der bei die- sem Signal die Fahrbahn bereits betreten hat, das Über- queren der Fahrbahn gefahrlos fortsetzen kann, auch wenn - während er sich auf der Fahrbahr'l befindet - das rote Licht aufleuchtet. Das rote Licht wird näm- lich so frühzeitig eingeschaltet, daß den Fußgängern noch genügeild Zeit bleibt, die Fahrbahn zu überque- ren, bevor der Fahrzeugverkehr an dieser Stelle wieder einsetzt. Die Fahrzeuglenker seien in diesem Zusammen.- bang besonders darauf hingewiesen, daß einbiegend1;: Fahrzeuge verpflichtet sind, den Fußgängern, die in der Querrichtung gerade die Fahrbahn überqueren, den Vorrang zu geben. Einbiegende Fahrzeuge müssen also vor dem Schutzweg angehalten werden, wenn sich auf diesem Fußgänger befinden. Die Fahrzeuglenker werden außerdem darauf aufmerksam gemacht, daß das gelbe Licht an dieser Anlage, wie dies auch in anderen Städten üblich ist, nur sehr kurz aufleuchtet. Es ist daher bei Aufleuch-: ten des gelben Lichtes unbedingt erforderlich, daß die vor der Kreuzung befindlichen Fahrzeuge vor dem Schutzweg angehalten werden. Nur wenn sich Fahrzeu- ge beim Aufleuchten des Gelblichtes schon so nah<: am Schutzweg befinden, daß das Fahrzeug vor dem Schutzweg auch bei scharfem Bremsen nicht mehr angehalten werden kann, darf durchgefahren werden. Bemerkt wird, daß gelbes Licht der Verkehrsamp~ln nach der Straßenverkehrsordnung 1960 "Halt für alle Fahrtrichtungen" bedeutet. Wenn sowohl Fahrzeuglenker als auch Fußgänger sich bemühen, die Signale der neuen Anlage genau zu beachten, so wird zweifellos die Verkehrssicherheit an dieser Kreuzung vergrößert und der Verkehrsablauf wesentlich flüssiger gestaltet werden. Aus der Sprechstunde des Standesbeamten : DIE STEUERBEGÜNSTIGUNG AUS ANLASS DER NEU- GRÜNDUNG EINES HAUSSTANDES O bwohl unsere Volksvertreter bereits im Jahre 1957 beschlossen haben, jungen Ehepaaren die Gründung e ines eigenen Hausstandes dadurch zu erleichtern, daß durch fünf Jahre hindurch jährlich ein bestimmter Betrag ihres Einkommens nicht versteuert wird, wenn sie dies beantragen und entsprechende Belege über den er- folgten Ankauf lebensnotwendiger Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände vorlegen, machen von dieser r,löglichke i t nicht alle Neuvermählten Gebrauch. - Es erscheint daher zweckmäßig, nochmals auf diese Steuerbegünstigung hinzuweisen und die wichtigsten Be- stimmungen des diesbezüglichen Gesetzes zu erläutern: Auf Grund des Bundesgesetzes vom 13. 3. 1957, BGBl. ~r. 69/ 1957, können Ehegatten, die d~n ersten gemeinsamen Hausstand gegründet haben, jährlich - und zwar durch fünf Jahre ab Gründung des eigenen 21

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