Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/12
6 AMTSBLATT DER STADT STEYR Es Ist so weit 1 Wir stellen vor : Eine Küche Im Stil der Zell lubra·CID55iC Für Liebhaber gerader Linien haben wir ganz In Resopal l!in zweites Programm geschaffen. !C:ZtlA 1 KUCHEN für Kinder/Schüler und Erwachsene eingeführt, Dadurch war es möglich, Eintrittskarten im voraus zu kaufen und sich das Anstellen bei den Kassen bei Stoßzeiten zu er- sparen. Die raschere Abwicklung wurde allgemein be- grüßt. Im großen und ganzen kann festgeste llt we rd en, daß sich die Organisation bereits sehr gut e ingespielt hat. Selbstverständlich ist die Verwaltung des Stadt ba - des auch weiterhin bestrebt, auftre tende Mänge l , se i es in organisatorischer Hinsicht ode r an den Baulich kei- ten, schnellstens zu beheben. Erfreulicherweise muß auc h anerkannt werden, Das neue Musterring e Edelholz -Schlafzimmer M-800 WIEDER EI NE GRO_SSE PRE ISLEI STUNG DES MUST ERR INGS S 7 240. - M 800- VOLLBAUSCHLAFZ IMMER MIT 4 -T0RlßEN GROSSCHRANK POLYSTER - HOCHGLANZ. DIE BESONDERE QUALITAT DIESES MUSTERRING - SCHLAFZIMMERS SOLLTE MANN SICH IN NATURA ANSEHEN , Musterring-Möbel, die große europäische Marke! MOBELHAUS BRAUNSBERGER STEYR. PACHER ASSE 17 daß die in den ersten Jahren des öfteren vorgekomme- nen unübe rlegten ode r boshaften Beschädigungen ver- sc hiedener Einricht ungen und Anlagen des Stadtbades heue r kaum noch zu verzeichnen sind. Die nac h Saisonschluß notwendi gen Inst andset- zungs - und Ausbesse ru ngsarbeiten, se i es an den ver- schiedenen Becken, an den Baulich ke ite n oder an den Grünanl agen, wurden be reits in Angriff genommen, damit in der nächsten Badesaison, die hoffentlich bes- ser wi rd, das St adtbad a ls Erholungszentrum und Sport- anlage der Bevö lke rung von Steyr wieder im einwand- freien Zustand zur Ver fü gung steht. Aus der Sprechstunde des Standesbeamten: D ER VORNAME Z weck de s Vornamens ist es in erster Linie, ein Familienmitglied von den anderen Familien- mitgliedern, die den gleichen Familiennamen tragen, zu unterscheiden; ferner die Bezeichnung des Geschlechtes einer bestimmten Person und schließlich die Unterscheidung eines Menschen' von anderen Perso- nen mit zufällig gleichem Familiennamen. WER GIBT DEM KIND DEN VORNAMEN? Das Recht, dem Kinde den Vornamen zu geben, steht beim ehelichen Kinde Vater und Mutter zu. Kön- 210 nen sie sich über den dem Kinde zu gebenden Vornamen nicht einigen, so ist der Wille des Vaters entschei- dend. Dem unehelichen Kinde gibt die Mutter den Vor- na1nen. WIE ERFOLGT DIE FESTLEGUNG DES VOR,.\/AMENS? Der Vorname ist dem Standesbeamten-bei der An- zeige eines Geburtsfalles bekanntzugeben. Da die Ge- burt eines Kindes innerhalb von sieben Tagen anzuzei- gen ist, gilt diese Frist auch für die Anzeige des Vor- namens. Werden sich die Eltern aus irgendwelchen Gründen über den Vornamen innerhalb dieser sieben- tägigen Frist nicht schlüssig, so kann der Vorname in-
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