Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/10

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 15 Der wirkliche Preisstopp ! ,Bei gleicher Qualität - 10 % billiger! Jiftfe,\-Mo11t Das sind nur chen verleiten den Tierbesitzer leicht zu einer derar- tigen strafbaren Handlung. Von der Aufstellung besonderer Behälter für die- se Gegenstände in einzelnen Stadtbezirken wurde des- halb bisher abgesehen, da das direkte Verbringen vorn Anfallsort in die Sarnrnelstelle aus hygienischen Grün- den als die geeignetste Art angesehen werden muß. Lediglich in den Fleischhauereibetrieben wurden wegen des in den letzten Jahren besonders angewachsenen An- falles von Schlachtabfällen derartige, gut verschließ- bare Behälter aufgestellt, welche an verschiedenen Ta- gen mehrmals in der Woche bzw. nach Bedarf durch die Sammelstelle abgeholt werden. Das rasche Entfernen dieser Abfälle auf diesem Wege hat sich besonders be- währt. Es ist selbstverständlich, daß die Tierkörper- sammelstelle bei ihren Sammelfahrten zu den Fleisch- hauereibetrieben auch von anderen Besitzern abzulie- fernde Gegenstände abholt, wenn diese vorher ange- meldet wurden. Die Stadtverwaltung richtet daher an die Bevöl- kerung, insbesondere jedoch an die Tierbesitzer, den dringenden Appell, verendete oder getötete Tiere rechtzeitig an die Tierkörpersamrnelstelle in Steyr, Sierninger Straße Nr. 135 (Telefon 37375), abzulie- fern bzw. zu melden, damit sie ordnungsgemäß ihrer Bestimmung zugeführt ·werden. Nationalratswahlen 1962 Magistrat Steyr Wahl - 5600/62 Steyr, den 12. Oktober 1962 KUNDMACHUNG über die Auflage des Wählerverzeichnisses für die Na- tionalratswahl am 18. November 1962 (§ 31, Z. 2, NWO 1962). 1. Auflage des Wählerverzeichnisses: In der Zeit vorn 12. Oktober 1962 bis einschließlich 21. Oktober 1962 liegt das Wählerverzeichnis öffent- lich zur Einsichtnahme im Rathaus, 4. Stock, Zim- mer 125; auf und kann jedermann täglich in der Zeit von 8 - 12 Uhr in das Wählerverzeichnis Einsicht neh- men und davon Abschriften und Vervielfältigungen herstellen. 2. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis: Gegen das Wählerverzeichnis kann jeder Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse bei der bezeichneten Amtsstelle innerhalb der Einsichts- frist mündlich oder telegraphisch Einspruch erheben. Steyr, Duckartstrasse 17 Der Einspruchswerber kann die Aufnahme eines wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines Nichtwahlberechtigten aus dem Wäh- lerverzeichnis begehren. Hat der Einspruch die Aufnahme eines Wahlbe- rechtigten zum Gegenstande, so sind auch die zur Be- gründung des Einspruches notwendigen Belege, insbe - sondere ein vorn vermeintlichen Wahlberechtigten aus - gefülltes Wähleranlageblatt anzuschließen. Wird im Einspruch die Streichung eines Nichtwahlberechtigten begehrt, so ist der Grund hiefür anzugeben. Der Einspruch ist, falls er schriftlich eingebracht wird, für jeden Einspruchsfall gesondert zu überreichen. Die Einsprüche müssen beim Wahlreferat noch vor Ablauf der Einsichtsfrist einlangen. Magistrat Steyr Wahl - 5600/62 Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 21. September 1962 Gemäß § 1 Abs. 3 der- Nationalrats- Wahlordnung wird ortsüblich und durch öffentlichen Anschlag die Ausschreibung der Wahl in den Nationalrat 1962, die am 21. September 1962 im BGBl. verlautbart wurde, kundgemacht: ·KUNDMACHUNG der Bundesregierung vom 27. Juli 1962 über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages. 1. Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats- Wahlordnung 1962, BGBl. Nr. 246, wird hiernit die Wahl für den Nationalrat ausgeschrieben. 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates wird als Wahltag der 18. November 1962 festgesetzt. 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 24. September 1962 bestimmt. Der Bürgermeister: Josef Fellinger STADTBAD Die Dauerkabinenbenützer werden ersucht, bis längstens 15. Oktober 1962 die Kabinen zu räumen und den Schlüssel beim Bademeister abzugeben. 183

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