Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/9

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1962 K ■ Wir liefern alle Möbel bis 12 Monatsraten z ■ e I ne zinsenlrei '!rompf ed~r vo_n 15 bis 30 Monate I n se n m,t nur 4 1/2 1/o Zinsen p. a. .MäA~UJ Jteit\ftUJ(Ji Steyr, Leopold-Werndl-Straße 5 - 9 FILIALEN: Steyr, Si ern inger Straße 30 und Stelzhamerstraße 17 Ofen von Eberlberger ein Begriff! Warmluftölen, Kamine, Verkleidungen Teilzahlung, Beratung, Kundendienst Sonderausstellung Pachergasse gegenüber St adtk ino 25 Jahre Bau-und Möbeltischlerei Johann Pichler Steyr-Ennsleite, Klingschmiedgcsse 6, Aus unserer Erzeugung: Drehkippfenster, Schwing- flügelfenster, Innentüren, Hebetüren, Sonderanfertigungen T el. 2441 Nicht unW"ichtig, meine Herren! Der modischste Anzug verliert an Wirkung, wenn nicht das Beiwerk-Hemden, Krawatten- auch modischen Charakter hat. Lauen Sie sid, unsere neue He rbst-Kollektion vorlegen, sie ist vielseitig, modisch und nicht einmal so teuer. L. u. F. KLEIN MOBELHALLE LANG Steyr, Schloss Lamberg, Tel. 31 39 lange frischbleibend wohlschmeckend -BROT BACKEREI ZACHHUBER St~yr Müni chholz, T elefo n 26 11 F il,alc: P far rgasse 6 . T el. 26 43 Garten- u. Liegestühle SONNENSCHIRME sehe Staatsbürgerschaft. Ebenso erhält es das gesetzliche Erbrecht gegenüber seinem Vater und hat Anspruch auf standesgemäßen Unterhalt. Der Vater erlangt die väter- liche Gewalt. Dagegen entsteht durch die gnadenweise Legitimation kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen de m Kinde und den Verwandten des Vaters. Das Kind e rlangt auch kein Erbrecht diesen Personen gegenüber. Eine Beschränkung der Wirkungen der gnadenwei- sen Legitimation auf die Namensfolge und das Erbrecht ode r auf eines der beiden ist möglich. Während aber die Legitimation durc h die Eheschließung der Eltern kraft Gesetzes e intritt, besteht auf gnadenweise Le- gitimation kein Rechtsanspruch. Wird sie bewilligt, so treten die Rechtswirkungen an dem Tage ein, an dem die Entscheidung des Bundespräsidenten ergangen ist. Der Standesbeamte, m dessen Geburtenbuch die Geburt des Kindes beurkundet ist, ergänzt den Geburts- eintrag hinsichtlich der erfolgten gnadenweisen Legi- timation und die Eltern bzw. die Mutter erhalten neue Geburtsurkunden für das Kind. Sicherlich ist die Legitimation durch die nach- folgende Eheschließung der Eltern viel häufiger als die gnadenweise Legitimation. Trotzdem ist auch die- se im Hinblick auf die wesentliche rechtliche Besserstel- lung des legitimierten Kindes sehr bedeutsam. THEATERABONNEMENT in der Gastspielsaison 1962/63 Die Aus abe de r THEATERABONNEMENT-AUS- WEISE für di e Spie lze it 1962 63 erfolgt ür das ---Abonneme nt 1 (Großes Abonnement) in der Zeit vom 20. - 27. IX. 1962 und für das Abonneme nt 11 ( Kleines Abonnement) in der Zeit vom 28. IX. - 4 . X. 1962 während der Amtsstunden im Kulturamt der Stadt Steyr, Rathaus, 4. Stock, Zim- mer Nr. 131. Bei Empfan der Ausweise ist für das Abonnement I die 1. Häl te des Abonnementpreises, für das Abonne- ment 11 der Gesamtbetra zu erle en. Wie bereits in der Folge 7 1962 des Amtsblattes der Stadt Steyr bekanntgegeben wurde, umfaßt das Abonnement I in der Gruppe A 9 musikalische Auffüh- rungen und 11 Sprechstücke, in der Gruppe B 9 musi- kalische Aufführungen und in der Gruppe C 11 Sprech- stücke. Im Abonnement II kommen 6 musikalische Stücke und 2 Sprec hstücke zur Aufführung. Die Theaterpreise für die kommende Gastspiel- saison betragen im

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