Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/9

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 15 KUPEC das Haus der guten Bekleidung ! Neueröffnung : Grünmarkt 10 Wie immer von KUPEC bekleidef- von allen beneidef ! Ausschreibungen Magistrat Steyr ÖAG-Wasserwerk-4289/1962 Steyr, 9. 8. 1962 ANBOT AUSSCHREIBUNG betreffend die Baumeisterarbeiten für die Wasserleitungs- verlegung vom Hochbehälter Ennsleite bis zur Arbei- terstraße, Einmündung Otto-Glöckel-Straße. Die Anbotunterlagen können ab 3. 9. 1962 beim Stadtbauamt des Magistrates Steyr, Steyr -Rathaus, Zimmer Nr. 94, bezogen werden. Die Anbote sind ver- schlossen und versiegelt mit der Aufschrift "Anbot der Baumeisterarbeiten für die Wasserleitungsverlegung vom Hochbehälter Ennsleite zur Arbeiterstraße" bis 14. September 1962, 8, 45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Steyr-Rathaus, Ziminer 73, ab- zugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag um 9 Uhr im Rathaus Steyr, Zimmer Nr. 93, statt. Der Gemeinde Steyr erwachsen durch die Annah- me der Anbote keine wie immer gearteten Verpflich- tungen gegenüber den Anbotstellern. Magistrat Steyr Bau 3- 5254/1962 Steyr, 16. 8. 1962 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBU_NG über die Herste·llung des Straßenbaues Steinfeld II/1 -5, Die erforderlichen Unterlagen können ab 10. 9. 1962 im Stadtbauamt, Zimmer 94, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und gekennzeich- net bis 25. 9. 1962, 8, 45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates abzugeben. Die Anbotseröffnung fin- det am gleichen Tage, 9, oo Uhr, auf Zimmer 93 statt. Mitteilungen SPRECHT AG IN PENSIONS- UND SOZIALVERSICHE- RUNGSANGELEGENHEITEN IM SEPTEMBER 1962 Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz, hält im Monat September 1962 wieder allgemein zugängliche und kostenlose Sprech- tage für die pensionsversicherten Arbeiter und Pen- sionisten von Steyr ab. Ncrch wie vor auch GLEINKERGASSE 21 Die Sprechtage finden statt: Donnerstag, den 6. September 1962, 8 - 12 und 14 - 16 Uhr, in der Arbeiterkammeramtsstelle Steyr und Donnerstag, den 6. September 1962, 15 - 17 Uhr, im Kugellagerwerk Steyr. MÜTTERBEIHILFE AB 1. JULI 1962 AUCH FÜR FAMI- LIEN MIT ZWEI KINDERN Durch Beschluß des Nationalrates wird die Mütter- beihilfe, die bisher nur für Familien mit drei und mehr Kindern bestimmt war, ab 1. Juli 1962 auch Familien mit zwei Kindern gewährt, Sie beträgt für Familien mit zwei Kindern monatlich S 40, --, für Familien mit drei und mehr Kindern S 100, -- monatlich und wird 14 mal jährlich ausbezahlt. Die Dienstgeber und auszah- lenden Stellen sind angewiesen, den Anspruchsberech- tigten die Mütterbeihilfe auszubezahlen. SÄUGLINGSBEIHILFE WIRD BEI MEHRLINGSGEBURTEN JETZT FÜR JEDEN SÄUGLING AUSBEZAHLT Nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen haben Eltern Anspruch auf Säuglingsbeihilfe in der Höhe von S 300, --. wenn das Kind den ersten Lebensmonat vollendet hat. Hat das Kind den sechsten Lebensmonat vollendet, so besteht neuerlich Anspruch auf Säuglings- beihilfe. Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge) wur- de s ·äuglingsbeihilfe bisher nur einmal gewährt. Nunmehr hat der Nationalrat beschlossen, bei Mehrlingsgeburten für jeden Säugling die Beihilfe aus- zuzahlen. Anspruch auf mehrfache Säuglingsbeihilfe besteht, wenndie ZwilligeoderDrillinee den ersten bzw. sech - sten Lebensmonat nach dem 30. Juni 1962 vollendet ha- ben oder vollenden. Die Säuglingsbeihilfe ist beim Finanzamt zu be- antragen. Antragsformulare sind beim Standesamt und beim Finanzamt erhältlich. VERBESSERUNG DES FERNSEHEMPFANGES IN STEYR Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt Schritte bei der Direktion des Österreichischen Fernsehens zu unternehmen, um für Steyr eine gleichmäßig günstige Empfangslage zu erreichen. Zu diesem Zweck ist es jedoch notwendig, eine Übersicht über allfällige schlechte Empfangsstellen im Stadtgebiet zu erhalten. 163

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