Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/9

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 RUST-KIJCHEN in anerkannter Qualität und Spezialauslührung JEOERZEIT UNVERBINOLICHE BESICHTIGUNG DER MUSTERKOCHEN Großtischlerei - RU S T- Steyr-Neuschönau NEUBAUSTRASSE15UN026 TELEFON 20 96 INHALTSVERZEICHNIS Aus dem Stadtrat Aus dem Gemeinderat In memoriam Generalmusikdirektor Dr. h. c. Volkmar Andreae Aus der Sprechstunde des Standesbeamten Theaterabonnement in der Gastspielsaison 1962/63 Volkshochschule - Kursprogramm - Herbstsemester 1962 Volkshochschule - Veranstaltungen September 1962 Neugestaltung des Steyrer Stadtplatzes - Ergebnis des Ideenwettbewerbes Amtliche Nachrichten s 2 s 2 s 3 s 3 - 4 s 4- 6 s 6 - 10 s 10 S 10 - 12 S 13 - 19 AMTLICHE NACHRICHTEN Kundmachungen Magistrat Steyr im selbständigen Wirkungsbereich Bau 2-5529/1962 Steyr, 20. August 1962 Verlegung eines Teiles der öffent- lichen Wegparzelle 1963 der Kat. Gern. Steyr Kundmachung Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, über An- . trag des Hubert Ratz in g er, Ziegelwerksbesitzer in Steyr, Wolfernstraße 17, das nördliche Teilstück der öffentlichen Wegparzelle 1963 der Kat. Gern. Steyr in einer Länge von etwa 220 m vor Einmündung in die Wolfernstraße um etwa 190 m in westlicher Richtung nach Maßgabe der Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 14. 8. 1962 zu verlegen. Über diesen Sachverhalt ordnet der Magistrat ge- mäߧ 57 des Gesetzes vom 29. 4. 1936, LGBl. Nr. 43/ 36, in der letzten Fassung (Landesstraßenverwaltungs- Gesetz) und gemäß den §§ 40 - 44 AVG 1950 eine mündliche Verhandlung, verbunden mit einem Lokal- augenschein, für Dienstag, den 18. September 1962 mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 8, 30 Uhr in Steyr, Rathaus, Zimmer Nr. 113/III. Stock, an. Die Beteiligten werden hiemit eingeladen, so- weit ihre Interessen berührt sind, an der Verhandlung teilzunehmen. Die zum Nachweise etwaiger Vertre- tungsbefugnisse nötigen Vollmachten oder sonst zur Begründung von Ansprüchen nötigen Urkunden, Pläne udgl., sind bei der mündlichen Verhandlung vorzu- weisen. Die Kundmachung hat zur Folge, daß gemäß § 42 AVG 1950 Einwendungen, welche nicht spätestens am Tage vor Beginn der Verhandlung beim Magistrate Steyr oder während der Verhandlung vorgebracht wer- den, keine Berücksichtigung finden und die Beteiligten dem Parteienantrag, dem Bauvorhaben bzw. den Maß- nahmen, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend angesehen werden. Vorbehalte haben keine rechtliche Wirkung und vermögen die Amts- handlung nicht zu verzögern. Die auf das verhandlungsgegenständliche Projekt bezughabenden Pläne liegen beim Magistrate Steyr, Rathaus, Zimmer Nr. 104/III. Stock, bis zum Ver- handlungstage während der für den Parteienverkehr be- stimmten Stunden zur Einsicht der Beteiligten auf. Magistrat Steyr Bau 2- 5188/1956 Teilbebauungsplan "Enns leite I" Magistrat Steyr, Abt. I Für den Bürgermeister : Der Abteilungsvorstand: Dr. Schreibmüller Magistratsrat Steyr, 4. Juli 1962 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 1962 den am 20. 3. 1962 geneh- migten T e ilbebauungsplan "Ennsleite I" in teilweiser Berücksichtigung der während der Auflagefrist vorge- brachten Einwendungen nach Maßgabe der Planunter- lagen des Stadtbauamtes vom 29. 1. 1962 gemäß Art. V Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9, in Verbindung mit § 1 des Landesgeset- zes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 10, und im Zusam- menhalt mit § 3 des Landesgesetzes vom 1. 8. 1887, LGBl. Nr. 22, in der derzeit geltenden Fassung, fest- gestellt. Sonstige vorgebrachte Einwendungen konnten ge- genwärtig mangels endgültiger Festlegung der Trasse der geplanten Umfahrungsstraße (nunmehrige Arbeiter- straße) noch nicht berücksichtigt werden. Der Bürgermeister: Josef Fellinger 161

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2