Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/8

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1962 wenn einmal dann immer,..Treber = unsere Kunden ~ Stadtpl.16 Steyr ... der Beweis jfl . .r:7,'.ä ■ s.1111,,,. uud Tar>"""""waren ■ Bodenbelage ■ Frschererartrkel ■ :",,d,.,w,ui•u ■ p1,1•,t,kw,u cu ■ Tepprche und Lauter ■ Camp,nq· u Sporta tik l ■ Haushaltart,k('I ■ Diverses ■ Eigenei Leuc_iung Aus der Sprechstunde des Standesbeamte n: DIE LEGITIMATION DES UNEHELICHEN KINDES DURCH DIE EHESCHLIESSUNG DER ELTERN (§ 161 ABGB.) • • 0 sterreich gehört zu jenen Ländern, in denen rela- tiv viele Kinder von nicht verheirateten Müttern geboren werden. Im Jahre 1960 waren es rund 16 400. Von 100 Kindern waren 13 unehelich. Von den 1 808 im Jahre 1960 in Steyr geborenen Kindern waren 256 illegitim und zwar 93 von Steyrer Müttern und 163 von auswärts wohnhaften Müttern. Wenn man nun weiß, daß zwar nicht die gesell- schaftliche, aber doch die rechtliche Stellung des un- ehelichen Kindes in Österreich ungerechterweise immer noch schlechter ist als die des ehelichen - das unehe- liche Kind hat z. B. kein Erbrecht gegenüber seinem Vater, es trägt den Mädchennamen seiner Mutter, zwi- schen Vater und unehelichem Kind besteht rechtlich kein Kindschaftsverhältnis etc. - so kann man die Be- deutung jener Rechtsinstitution ermessen, durch die eine große Zahl der unehelich geborenen Kinder die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erlangt, nämlich die Legitimation durch die nachfolgende Ehe- schließung der Eltern. Schon bei der Aufgebotsverhandlung richtet der Standesbeamte an die Brautleute die Frage, ob sie ge- meinsame voreheliche Kinder haben. Ist dies der Fall, so werden Namen, Geburtsdaten etc. der Kinder im Aufgebotsakt vermerkt. Sofort nach der Eheschließung der Eltern macht der Standesbeamte dem zuständi gen Vormundschaftsgericht Mitteilung über diese Tatsache zwecks Einleitung des Legitimationsfeststellungsverfah- rens. Das Vormundschaftsgericht prüft, ob der nunmeh- rige Ehemann der Mutter des unehelich geborenen Kin- des die Vaterschaft zu diesem Kinde anerkannt hat oder ob seine Vaterschaft durch gerichtliches Urteil festge- stellt worden ist. Zutreffendenfalls stellt das Vormund- schaftsgericht mit Beschluß fest, daß das Kind durch die Eheschließung seiner Eltern die rechtlich e Ste llung eines ehelichen Kindes erlangt hat. Dieser Beschluß wird allen Beteiligten einige Wochen nach der Ehe- schließung zugestellt und erlangt nach Ablauf der 14- tägigen Rekursfrist Rechtswirksamkeit. Nunmehr schreibt der Standesbeamte, in dessen Geburtenbuch die Geburt des Kindes beurkundet ist, den Legitimationsvermerk am Rande des Geburtseintrages des Kindes bei. Die El- tern der in Steyr geborenen Kinder erhalten dann eine Aufforderung, sich die neuen Geburtsurkunden des Kin- des beim Standesamt zu beheben. Die Eltern von aus- wärts geborenen Kindern setzen sich drei Wochen nach Erhalt des Legitimationsbeschlusses wegen der Ausstel- 138 lung neuer Geburtsurkunden für das Kind mit dem Stan- desamt in Verbindung, bei dem seinerzeit die Geburt des Kindes beurkundet worden ist. Durch die Legitimation durch nachfolgende Ehe- schließung der Eltern erlangt das unehelich geborene Kind dieselben Rechte und Pflichten, die ein in der Ehe geborenes Kind erwirbt. Vor allem erhält es den Fa- miliennamen des Vaters, es kommt unter die väterli- che Gewalt, es erlangt das Erbrecht gegenüber seinem Vater und dessen Verwandten, es hat Anspruch auf standesgemäßen Unterhalt und - falls der Vater öster- reichischer Staatsbürger und der Legitimierte noch nicht 21 Jahre alt ist - erlangt es auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Die neue Geburtsurkunde des Kindes wird auf Grund des Gesetzes so ausgestellt , als ob das legiti- mierte Kind in der Ehe geboren wäre. Die Tatsache der vorehelichen Geburt ist aus der Urkunde nicht mehr ersichtlich. Auch dadurch soll eine Benachteiligung des Kindes verhindert werden. Die Kosten die bei der Legitima tion eines Kindes entstehen sind äußerst gering. Sie betragen rund S 20, -- • Von den seil dem 1. 1. 1939 in Steyr unehelich geborenen 4 244 Kindern sind bis 30. Juni 1962 1 739 durch die Eheschließung der Eltern legitimiert worden. Volkshochschule der Stadt Steyr Die Volkshochschule Steyr hat für AUGUST 1962 folgende Veranstaltungen vorgesehen: Studienfahrt RUND UM DEN OBEREN WEILHARTFORST Programm: Geretsberg - Franking - Haigermoos - St. Pantaleon - Wildshut - Ostermiething - Tarsdorf - St. Radegund - Ach - Hochburg Kunstführung HEIMATHAUS STEYR (1. Teil) Kunstführung HEIMATHAUS STEYR (II. Teil) Besichtigung OBERÖSTERREICHISCHE GLOCKEN- UND METALL- GIESSEREI( St. Floriaff b. Linz) sowie des Augustiner - Chorherrenstiftes St. Florian

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2