Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/8
1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 Der Kunststoff-Bodenbelag Für die Ehrung gelten die in der Amtlichen Linzer- Zeitung vom 21. 8. 1959, Folge 34, verlautbarten Richtlinien, Darnach werden insbesondere Personen ge- ehrt, die, ohne gleichzeitig einen eigenen Haushalt zu führen oder in einem anderen Berufe tätig zu sein, im Dienste einer einzelnen Person oder einer Familie aus- schließlich Arbeiten hauswirtschaftlicher Art verrichten oder verrichtet haben und zu dem Dienstgeber in einem besonderen persönlichen Treueverhältnis stehen bzw. standen. Voraussetzung ist weiters ein ehrenhaftes Vor- leben und der Nachweis einer mindestens 20-jährigen Dienstzeit bei ein- und demselben Dienstgeber. Eine bei dessen Kindern, Eltern, Großeltern, Enkeln oder Geschwistern unmittelbar vorher verbrachte Dienstzeit wird angerechnet. Hausgehilfinnen und Hausgehilfen, die schon einmal geehrt wurden, kommen für eine noch- malige Ehrung nur in Frage, sofern sie seit der letzten Ehrung eine weitere Dienstzeit von mindestens 15Jahren verbracht haben. Auf den Gegenstand bezügliche Auskünfte können persönlich beim Magistrat Steyr, Rathaus, Zimmer 66, oder telephonisch über Rufnummer 2381, Klappe 52, eingeholt werden. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Städtische Kindergärten Der Betrieb in den städt. Kindergärten und Hor- ten schließt mit 27. Juli 1962, ausgenommen hievon ist lediglich die Kindertagesstätte am Plenkelberg. Die Neueinschreibungen für das Jahr 1962/63 finden am Donnerstag, den 30. und Freitag, den 31. August 1962, in der Zeit von 8 Uhr bis 11, 30 Uhr, in den einzelnen Kindergärten statt. Mit Montag, den 3. September 1962 beginnt wie- derum der Kindergarten- und Hortbetrieb. Für die Aufnahme der Kinder kommen in der Re- gel die ihren Wohnungen nächstgelegenen Kindergärten in Betracht. Aufgenommen werden in der Regel Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. In dichtbesie- delten Gebieten werden wegen der großen Kinderzahl die Kinder erst mit dem vollendeten vierten Lebensjahr aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe des vorhandenen Platzes. Zur Aufnahme eines Kindes ist der Geburtsschein und das Impfzeugnis mitzubringen. Die städtischen Kindergärten befinden sich: Hauptschule Promenade, Redtenbachergasse 2 Ennsleite, Brucknerstraße 6 trittfest, gleitsicher, dauerhaft bei FRANZ HASSELBERGER j Steyr, Kirchengasse 3 Ennsleite, Wokralstraße 5 Wehrgraben, Wehrgrabengasse 26 Taschelried, Blilmelhuberstraße 21 Plenkelberg, Punzerstraße 1 Milnichholz, Derflingerstraße 15 Milnichholz, Leharstraße 1 Münichholz, Konradstraße 6 Milnichholz, Puschmannstraße 10. Ein Kinderhort für Schulkinder bis zum 14. Le- bensjahr ist in der Puschmannstraße 10, ein Kinderhort für Schulkinder bis zum 10, Lebensjahr in der Wokral- straße 5 untergebracht. Bundespolizeikommissariat Steyr B1:1ndespolizeikommissariat Steyr P - 109/61 Steyr, 28. Juni 1962 KUNDMACHUNG Entzogene Führerscheine Vom Bundespolizeikommissariat Steyr wurde in den Monaten Mai und Juni 1962 nachstehenden Perso- nen der Führerschein entzogen: Wegen Verursachung eines Verkehrsunfalles: Bachinger Walter, Installateur, Steyr, Stadtplatz 38 Beneder Horst, Werkzeugmacher, Steyr, Punzerstraße 51 Srubauer Johann, Hilfsarbeiter, Steyr, Winklinger Straße 6 Wagner Albert, Monteur Steyr, Hinterbergerstraße 7 auf 9 Monate ab 4. 3. 1962 auf 6 Monate ab 20. 4. 1962 auf 6 Monate ab 6. 4. 1962 auf 3 Monate ab 31. 8. 1961 Wegen Lenkens eines Fahrzeuges im alkoholbe- einträchtigten Zustand: Baumgartner Nikolaus, Hilfsarbeiter, Steyr, Steinfeldstraße 20 Böhm Walter, Vertragsbediensteter, Steyr, Punzerstraße 61 Hofer Walter, Reisender, Steyr, Färbergasse 7 auf dauernd ab 1. 5. 1962 auf 6 Monate ab 30. 3. 1962 auf 3 Jahre ab 12. 10. 1961 145
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