Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/7

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Gemeinderat Rudolf WAGNER, von Beruf Ober- buchhalter, steht im 64. Lebensjahr und wurde als Nachfolger des Stadtrates Stahlschmidt in den Ge- meinderat berufen. In der Gemeindevertretung ist er im Kultur - und im Fürsorgeausschuß tätig. Gemeinderat Wagner ist Bezirksparteiobmann der FPOe und steht jeden Samstag von 9 bis 10 Uhr in der FPOe- Bezirksgeschäftsstelle Steyr, Grünmarkt 10, für Vorspra- chen zur Verfügung. In dringenden Fällen ist er auch un- ter Telefon Nr. 2096 oder in seiner Wohnung, Christ- kindlweg 35, erreichbar. Wieder billige Wohnungen für Steyr W iederum ist die Gemeinnützige Wohnungsgesell- schaft der Stadt Steyr in der Lage, einen Wohn- bau für Notstandsfälle sozialbedürftiger Familien auf der Hohen Ennsleite in Angriff nehmen zu können. Dieses Förderungsprogramm wurde in seiner derzeitgen Form durch einen Beschluß der o. ö. Landesregierung vom 22. 12. 1960 ins Leben gerufen und sieht die Schaffung von Wohnraum in erster Linie für delogierte, vielköpfige Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen vor. Der Gedanke, daß derartige Woh- nungssuchende weitgehend aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden müssen, hat sich heute allgemein durchgesetzt. So werden zur Finanzierung solcher Bau- vorhaben durch den Landes- Wohnungs- und Siedlungs- fonds Sondermittel in Form unverzinslicher langfristi- ger Darlehen in der Höhe von S 1 000, -- je m2 Wohn- nutzfläche vergeben. Auch die Aufwendungen der Stadtgemeinde Steyr, die als "verlorene" Zuschüsse, das heißt ohne Möglichkeit einer Rückforderung gege- ben werden, sind beträchtlich. Sie bestehen vor allem in der Beistellung des Baugrundes, in der Übernahme der Aufschließungs- und Anschlußkosten sowie Beteili- gung an den Baukosten, die dera,rt zu erfolgen hat, daß der vorzuschreibende Mietzins ein bestimmtes, den so- zialen Verhältnissen der Mieter entsprechendes Ausmaß nicht übersteigt. Da diese Notstandshilfen den öffent- lichen Haushalt nicht unbeträchtlich belasten, sollen sie grundsätzlich immer nur solchen Bewerbern ge- währt werden, die nach gewissenhafter Prüfung ihrer wirtschaftlichen Voraussetzungen für ausreichend be- dürftig befunden werden. Nach den Richtlinien der o. ö. Landesresierung zählen zu den berücksichtigungs- würdigen Notstandsfällen vor allem solche Familien, die obdachlos oder von Obdachlosigkeit bedroht sind oder die sich in einem sonstigen zozialen Notstand be- finden. Ihr Einkommen soll den Betrag von S 1 300, -- nicht übersteigen, wobei sich dieser Betrag jedoch nach der Zahl der Familienmitglieder und in anderen Fällen erhöhen kann. Das nunmehr unter der Bezeichnung Ennsleite XVI zur Errichtung gelangende fünfgeschoßige Wohn- haus ist von der bewährten Type seiner Vorgänger und wird wie diese in der Keplerstraße erbaut. Es umfaßt 20 Wohnungen, wovon 15 aus Kochnische, Wohnraum und Schlafraum samt Nebenräumlichkeiten bestehen und eine Wohnnutzfläche von 52 m2 aufweisen, wäh- rend 5 Wohnungen noch zusätzlich über ein Kabinett von 9 m2 verfügen. Zu jeder dieser Wohnungen gehört ein Baderaum, der mit Klosett, Waschtisch und Sitz- badewanne ausgestattet ist. Die Kücheneinrichtung ist mit Elektroherd, Abwasch und Warmwasserberei- tungsanlage den modernen Erfordernissen angepaßt. Als Fußbodenbelag sind in Kochnische und Bad Kunst- stofffliesen vorgesehen, während die übrigen Räume einen Linoleumbelag erhalten werden. Für die Raum- beheizung wird den Mietern ein Heizofen zur Verfügung gestellt; weiters wird im Vorraum ein Abstellkasten ge- bra4chsfertig eingebaut. Wie in allen Häusern der Woh- nungsgesellschaft wird auch die Waschküche dieses Hauses dem Gebote der Zeit folgend über eine vollau- tomatische Waschmaschine verfügen. Rund um das Haus soll eine Gartenanlage entstehen, die als Wäsche- trockenplatz und Kinderspielfläche Verwendung finden kann. Für den letzteren Zweck ist der Einbau von Sand - spielkästen vorgesehen. Die Gesamtbaukosten dieses Wohnhauses werden über zwei Millionen Schilling betragen, die aus Sondermittel des Landes- Wohnungs- und Siedlungsfonds von S 882 000, --, im übrigen aber durch Zuschüsse der Stadtgemeinde Steyr aufgebracht werden. Mit der Errichtung dieses Wohnhauses hat die Ge- meinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr wie- der einen beachtenswerten Beitrag zur Behebung der Wohnungsnot finanziell minder bemittelter Familien gesetzt. KRANKENPFLEGESCHULE STEYR Aufnahme Am allg. öfft. Landeskrankenhaus in Steyr beginnt am 1. Oktober ein neuer Lehrgang der Krankenpflege- schule vom Roten Kreuz. A ufn a h rn e bed i ng un gen: Die Bewerberinnen müssen körperlich und geistig gesund sein, mindestens das Abschlußzeugnis der 4. Klasse Hauptschule oder einer gleichwertigen Mittel- schule vorweisen und zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Dem zwischen 1. und 30. August einzubringenden Aufnahmegesuch sind folgende Nachweise beizufügen: Ein selbstverfaßter, eigenhändig geschriebener Lebens- lauf; Staatsbürgerschaftsnachweis; Geburtsurkunde; Ab- schlußzeugnis der Hauptschule oder einer gleichwertigen Mittelschule; Leumundzeugnis (nicht älter als drei Mo- nate); amtsärztliches Zeugnis (nicht älter als vier Wo- chen); Zeugnis über allfällige, bisherige Berufs,ausbil- dung bzw. Berufstätigkeit; ein Lichtbi ld; vorhandene Impfzeugnisse. Das Aufnahmegesuch ist mit einer S 6, -- Stem- pelmarke, alle anderen Beilagen sind mit S 1, 50 Stem- pelmarken zu versehen. Bewerbungen sind zu richten an: Krankenpflegeschule vom Roten Kreuz, Steyr, Siern1n- ger· Straße 170 c. 119

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