Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/7

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 Sämtliche Fischereigeräte Alfred Schmidt Fußbodenbeläge Plastikartikel und Ausrüstungen für Sportfischer Fußböden und Baustoffe BAHNHOFSTRASSE 14, TEL. 20 77 STEYR, REITHOFFERFABRIK Telefon 22 89 Verkauf und Verlegung BAHNHOFSTRASSE 14, TEL, 20 77 AMTLICHE NACHRICHTEN Kundmachungen Magistrat Steyr Bau 2-1097/52 Abänderung des Teilbebau- ungsplanes Taschelried Nr. 1/52 und des Stadtregulie - rungsplanes 1930. Steyr, 21. Mai 1962 K U N D M A C H U N G Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 15. 5. 1962 den Teilbebauungsplan Taschelried Nr. 1/52 vom 9. 5. 1952, Zl. 1097 /52, und den Stadt- regulierungsplan vom 28. 3. 1930, Zl. 7583/29, in teilweiser Berücksichtigung der während der Auflage- frist vorgebrachten Einwendungen nach Maßgabe der Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 22. 9. 1961 und 6. 12. 1961, Bau 2-1097 /52, gemäß § 3 ( 5) des Ge- setzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBI. Nr. 9 und 10 (BON 1946), abgeändert. Den hiemit nicht erledigten Einwendungen konnte in Wahrung öffentlicher Interessen nicht Folge gegeben werden. Der Bürgermeiste r: Josef Fellinger Ausschreibungen Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH E X/2 - 3, E XIV und E XV Steyr, 8. Juni 1962 ÖFFENTLICHE AUSSCHRElBUNG über die Lieferung und Herstellung der Linoleum- und Kunststoffbeläge für die Wohnbauten auf der Ennsleite E X, '2 - 3, E XIV und E XV. Die Unterlagen für diese Aussc hreibung können ab 4. Juli 1962 im Stadtbauamte, Zimmer 94, abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend gekennzeichnet bis zum 10. Juli 1962, 8, 45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 70, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage um 9, 00 Uhr im Stadtbauamte, Zimmer 93 , statt. Mitteilungen SPRECHT AG IN PENSIONS- UND SOZIALVERSICHE- RUNGSANGELEGENHEITEN IM JULI 1962. Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz, hält in Steyr am 5. Juli 1962, von 8 - 12 und 14 - 16 Uhr, in der Arbeiterkammeramtsstelle und am 5. Juli 1962, von 15 - 17 Uhr, im Kugella- gerwerk, einen Sprechtag in Pensions- und Sozialver - sicherungsangelegenheiten ab. KEINE FREIWILLIGE PENSIONSVERSICHERUNG BEI AR- 1FITSAUSÜBUNG Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz, gibt bekannt, daß eine freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung neben einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhält- nis n i c h t möglich ist. Die frei willige Weiterversiche- rung in der Pensionsversicherung erlöscht automatisch mit der Aufnahme einer Beschäftigung. Freiwillige Bei- träge, die neben Pflichtbeiträgen entrichtet werden, gelten als zu Unrecht entrichtet. Die Rückzahlung sol- cher freiwilliger Beiträge kann vom Versicherten inner- halb von 2 Jahren nach ihrer Einzahlung beantragt wer- den . Alle freiwilligen Beitragszahler, die nach Beginn der frei willigen Weiterversicherung, eine Beschäftigung aufgenommen haben, werden ersucht, dies der Landes- stelle Linz mittels Postkarte unter Beifügung des Akten- zeichens umgehend bekanntzugeben. NEUE ABFINDUNG FÜR WITWEN Die ~) . Novelle zum ASVG hat den Kreis der An- spruclisberechtigten auf Abfindung gemäß § 269 ASVG erweitert. Witwen , die vom Witwenpensionsanspruch gern. § 2'18 Abs. 2 ASVG (Versorgungsehe) ausgeschlos- sen sind, 1,ird nunmehr die Möglichkeit einer einmali- gen AbfinJ ung cingcräumt . Solche Witwcn können bei der Pensionsvi.orsicherungsanstalt der Arbeitcr, Landesstelle Linz oder beim zuständigen Gcrncindeamt einen Antrag auf Abfindung ste llen. Voraussetzung für die Gewährung der ncucn Abfinuung ist, daß die allgemcincn Anspruchs- vorau, se tzungcn erfüllt sind und der Tod des pensions- vcrsk hcrten Gallen nach dem 1. Dezember 1955 ein- getreten ist. Die Abfindung beträgt das Dreifache der Bc111cssungsgrund Jage. 127

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