Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/6

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 DER MUSTERRING-KATALOG 1962 isr DA! Wir treuen uns schon heule auf Ihren Besuch W1rmflil'lfln,e1i1tf0,Sie schon1nler• 11>uon1, un, emmol zub,,suchan.Gt,rr,.e möchten wir dabei Einull>e,ten Ober Ihre WohnwGn«:hevertroulidi ijnd in ollorl1:uh• mitlhn•nbo1pr.dlen. &,lmall9 ....,de dlHer M6beluloloii mit .CS Sel!an In derMohr,.i.l In /ort,1g..,B1t......, ..,..,.,1 .11.t. Die Vlellalt ,1„ Fon,,..., und Au,llihr,,r,g.,. .,Fakht.,.n ••• durdo A..gobe - MaS.., """' P,.i...,, J•d_,.m..,n MUSTERRING-MOBEL MIJBELHAUS Braunsberger SleJ", P■chergasse 17 Beim - Glück ZU Gast Verrohrung des Fischhubkanals D ie Verrohrung des Abwassergerinnes der Steyr- werke im Bereiche des Fischhubweges geht zur Zeit dem Ende zu. Sichtbar sind noch mehrere Kontrollschächte, die vereinzelt bis zu 5, 0 m aus der Talsohle turmartig herausragen und zu verschiedenen Vermutungen Anlaß geben. Es ist daher vielleicht am Platze, einige Aufklärungen über diese Baustelle zu geben. Das Abwassergerinne der Steyrwerke stammt aus dem Jahre 1914 als die Waffenfabrik an ihrer heutigen Stelle nach den Plänen des Stuttgartcrs Baubüro Manz errichtet wurde. Damals hatte der inzwischen verstor- bene Bauleiter Ing. Heindl durch Handschlag mit den Grundbesitzern die Kanalführung vereinbart, die erst später wasserrechtlich verankert wurde. In den letzten Jahrzehnten ist nun im Bereich der Fischhub eine Siedlung entstanden; auch hat sich das Umspannwerk der OKA vergrößert. Der alte Fischhub- weg genügt nicht mehr als Zufahrtsstraße, umsomehr als neben einem Lastfahrzeug kaum mehr Fußgänger Platz haben. Es hat sich außerdem herausgestellt, daß der Fischhubweg bei Hochwasser und der damit ver- bundenen Überschwemmung der Haratzmüllerstraße als einzige Verbindung zwischen Münichholz und dem Stadtkern zur Verfügung steht. Eine Verbreiterung des Fischhubweges ist also unbedingt erforderlich. Leider war dies nicht ohne weiteres möglich, da der Böschungs- fuß dieser Straße an das offene Gerinne des Abwasser- kanales der Steyrwerke grenzte und somit eine nor- male Anschüttung zur Verbreiterung des Fischhubwe- ges nicht möglich war. Einer solchen Maßnahme muß- te daher die Verrohrung des Abwassergerinnes voraus- gehen. Dieser Maßnahme stellten sich wieder Schwie- rigkeiten in finanzieller und wasserrechtlicher Hinsicht entgegen. Die Kostenteilung zwischen der Stadtge- meinde und der Steyr-Daimler-Puch AG war keines- wegs einfach, weil das bisherige offene Gerinne für die Steyrwerke ausgereicht hat; lediglich die immer größer werdende Reparatürbedilrftigkeit konnte von der Stadtgemeinde gegenilber der Werksleitung ins Treffen geführt werden. In wasserrechtlicher Hinsicht mußte ein Wider- spruch mit dem generellen Kanalisierungsprojekt von Steyr überbrilckt werden. Nach diesem Gesamtplan wären nämlich die häuslichen Abwässer, die zur Zeit in das Abwassergerinne der Steyrwerke einmünden, ei- ner Kläranlage an der Einmündung des Ramingbaches in die Enns zuzuführen. Da diese Kläranlage aber in nächster Zukunft keine Aussicht auf Verwirklichung hat, so können die häuslichen Abwässer nach wie vor an das Abwassergerinne der Steyrwerke angeschlossen bleiben. In dieser Hinsicht ist es vielleicht nicht uninteressant, festzustellen, daß Wasserrechte, die einer Bewilligung bedürfen, durch Ersitzung nicht erworben werden kön- nen. 101

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