Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/6

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 J~-Mo11t weil, ,i.e flAt .suvt I Steyr, Duckartstrasse 17 und Ternberg Aus der Sprechstunde des Standesbeamten: Die Beantwortung einiger immer wieder gestellter An- fragen in Schlagworten. DIE VORBEREITUNG DER EHESCHLIESSUNG WELCHE DOKUMENTE SIND NOTWENDIG? Die Verlobten haben dem Standesbeamten vor- zulegen: 1. Die eigene Geburtsurkunde; 2. Die Heiratsurkunde der Eltern; 3. Die Geburtsurkunde der Eltern; (unehelich Geborene die Geburtsurkunde der Mutter); 4. Den Staatsbürgerschaftsnachweis; 5. Die polizeiliche Aufenthaltsbestätigung; 6. Einen amtlichen Lichtbildausweis. Über die von bereits verheiratet gewesenen Per- sonen zusätzlich erforderlichen Dokumente gibt das Standesamt Auskunft. WANN UND WO IST DAS AUFGEBOT ZU BESTELLEN? Das Aufgebot soll mindestens 3 -4 Wochen vor der Eheschließung durch die Verlobten persönlich im Standesamt (Schloß Lamberg) bestellt werden. Die Entgegennahme von Aufgebotsanträgen ist nur Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 13, 00 - 17, 00 Uhr möglich. WAS IST ZUR EHESCHLIESSUNG MINDERJÄHRIGER ERFORDERLICH? Minderjährig ist, wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der minderjährige Bräutigam muß aus der väterlichen Gewalt entlassen bzw. für volljährig er- klärt werden. Hiefür ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel der eheliche Vater bzw. Vormund seinen Wohnsitz hat. Ist die Braut minderjährig und ehe 1 ich ge- boren, so müssen Vater und Mutter vor dem Standes- bearnten die Einwilligungserklärung abgeben. Ist sie unehelich geboren, so muß der Vormund und die Mutter als Sorgeberechtigte einwilligen. Der Amts- vormund (Jugendamt) erteilt die Einwilligung schrift- lich. Die übrigen Einwilligungserklärungen müssen ebenfalls persönlich vor dem Standesbeamten abgege- ben werden. Ist die Braut noch nicht 16 Jahre alt, so ist außer- dem die Dispens von der mangelnden Ehemündigkeit Garten- u. Liegestühle SONNENSCHIRME erforderlich, für deren Erteilung das Bezirksgericht zu- ständig ist. KÖNNEN SOLDATEN OHNEWEITERS HEIRATEN? Wehrpflichtige, die den Präsenzdienst ableisten, können jetzt ohneweiters heiraten. Sie bedürfen keiner Bewilligung seitens einer militärischen Dienststelle mehr zur Verehelichung. Lediglich Berufsoffiziere und zeitverpflichtete Soldaten brauchen bis zur Vollendung des 3. Dienst- jahres zur Eheschließung die Zustimmung des Bundes- ministeriums für Landesverteidigung. VERLIERT DIE ÖSTERREICHERIN DURCH EHESCHLIES- SUNG MIT EINEM AUSLÄNDER DIE STAATSBÜRGER- SCHAFT? Die Österreicherin verliert durch die Eheschlie- ßung mit einem Ausländer nur dann die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn sie auf Grund des Staatsbürger- schaftsgesetzes des Heimatstaates des Mannes durch die Eheschließung die Staatsbürgerschaft des Mannes er- wirbt. Von den europäischen Staaten kennen der- zeit den automatischen Staatsbürgerschaftserwerb durch Eheschließung, abgesehen von Österreich, nur mehr Bel- gien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Ita- lien, Liechtenstein, Niederlande, Portugal und die Schweiz. Heiratet eine Österreicherin einen Bürger eines der genannten Staaten, so kann sie vor der Ehe- schließung bei dem nach ihrem Wohnsitzzuständigen Amt der Landesregierung um die Bewilligung der Bei- behaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansu- chen. Bezüglich der staatsbürgerschaftsrechtlichen Fol- gen der Eheschließung einer Österreicherin mit einem Bürger eines außereuropäischen Staates gibt das Stan- desamt Auskunft. GELTEN BEI EHESCHLIESSUNGEN VON NICHTÖSTER- REICHERN SONDERVORSCHRIFTEN? Ist von den Verlobten ein Teil oder sind beide Teile nicht österreichische Staatsbürger, so ist eine persönliche Vorsprache beim Standesbeamten empfeh- lenswert, da die zusätzlich erforderlichen Dokumente, je nachdem, welchem Staat der Nichtösterreicher an- gehört, verschieden sind. IST DIE BESCHAFFUNG VON URKUNDEN AUS DEM AUSLAND MÖGLICH? Die Beschaffung von Personenstandsurkunden aus dem Ausland, auch aus den Oststaaten, ist ohne- weiters möglich. Entsprechende Anträge nimmt das Standesamt jeden Dienstag und Donnerstag nachmittag entgegen. Die Erledigung dauert erfahrungsgemäß 6 - 9 Monate. 109

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