Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/5
1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 9 Der Erfolg der Ausstellung ,,~le Küche von heute'' w'ar unsere Qualitäts- und Spezial-Einbauküche GROSSTISCHLEREI RUST STEYB-NEUSCBÖNAU, Neobaustraße 15 und 26 - 'Telephon 20 98 Auf der Rückfahrt Besichtigung der bedeutenden Pfarrkirchen von Traunkirchen und Altmünster. Abfahrt: 7 Uhr vor dem Rathaus Fahrpreis (einschl. Nebengebühren): S 45, -- Anmeldeschluß: Montag, 7. Mai 1962 Samstag, 26. Mai 1962 Studie11fahrt FREISTADT UND SEINE UMGEBUNG Programm: Freistadt (Pfarrkirche, Heimathaus u11d Stadtanlage) - Kefermarkt - Oberrauchenödt - Waldburg - Reichen- thal . Leitung: Adolf Bodfogbauer Abfahrt: 6 Uhr vor dem Rathaus Fahrpreis (ünschl. Nebe11gebühren): S 60,-- AnmeldEschluß: Donnerstag, 24. Mai 1962 II. KUNSTFÜHRUNGEN Samstag, 12. Mai 1962 ST. ULRICH Beginn: 16 Uhr vor dem Kirchenportal Regiebeitrag: S 3, -- Diese Führung wird im Jahre 1962 nicht mehr wie- derholt. Mittwoch, 16. Mai 1962 HEIMATHAUS STEYR (1. Teil) Begi11n: 20 Uhr vor dem Heimathaus (Grünmarkt 26) Regiebeitrag: S 3, - - Samstag, 19. Mai 1962 STADTPFARRKIRCHE - STADTPFARRHOF Beginn: 17 Uhr vor dem Hauptportal der Kirche Regiebeitrag: S 3, - - · Mittwoch, 23. Mai 1962 HEIMATHAUS STEYR (11. Teil) Beginn: 20 Uhr vor dem Heimathaus (Grünmarkt 26) Regiebeitrag: S 3, - - Leitung der Kunstführungen: Adolf Bodingbauer A11meldungen und Auskü11fte zu den vorangeführten Ver- a11staltungen: Rathaus, 4. Stock, Zimmer 129 (Volkshcichschul- refuat). Ausbau der Umfahrungsstraße M .it der Fertigstellung der großen Ennstalbrücke ist der Ausbau der Steyrer Umfahrungsstraße beson- . ders dringend geworden. Das generelle Projekt hierüber wurde bereits 1957 vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau genehmigt; den11 erst als die Lage der Anschlußstraße11 festlag, konnte an den Brückenbau geschritten werden. Im generellen Umfahrungsstraßenprojekt ist je- doch nicht nur die allgemeine Straßenführu11g festge- legt; darüberhi11aus wurden auch die sogenannten Anla- ge11werte bestimmt. Es sind dies A11gabe11 über die Stra- ße11neigung, über die Krümmungsradien der Kurven, über die Ausrundung der Kuppen und Wannen. Auch das maximale Quergefälle für die Kurve11strecken, entspre- chend dem gemischten Verkehr, wurde vorgeschriebe11, sodaß einerseits die schnellere11 Fahrzeuge bei der ma- ximalen Ausbaugeschwindigkeit genügend Halt fi11den, andererseits langsam fahre11de Verkehrsteilnehmer kei- 11e zu große Schräglage erleiden. Für die Detailprojektierung besta11d daher nur mehr sehr wenig Bewegungsfreiheit. Als erster Abschnitt wurde das Baulos Blümelhuberberg geplant. Um den Forderungen des generelle11 Umfahru11gsstraßenpro jektes gerecht zu werden, si11d die Häuser Blümelhuberstraße 17 (Dr. Holub Villa) und Ennser Straße 1 (Veit Villa) für den Straßengru11d in Anspruch zu nehmen. Die bei- den Liegenschaften müssen eingelöst und abgetragen werden. Außerdem fallen der Umfahrungsstraße meh- rere Baracken zum Opfer. Die Grenzen dieses 1. Bau- loses sind so festgelegt, daß auch der Verkehrsknoten, der sich durch die Kreuzung der Voralpe11bundesstraße mit der Ennser Straße ergibt, 11och ausgebaut werden kann. Die Fahrbahnbreite wird 9 m betragen, die bei- den Gehsteige solle11 eine Breite von je 2, 25 erhalten. Im Gegensatz zum sogenannten innerstädtischen Bereich der Umfahrungsstraße wird die Fortsetzung im außer- städtischen Bereich, jenseits der Ennser Straße 11ur mehr mit einer Fahrbahn vo11 7, 5 m u11d mit 2 Banketten von je 2 m Breite ausgebaut werden, Das Gefälle am Blü- melhuberberg darf 8 o/o 11icht überschreiten. Der Kur- vemadius im Bereiche der Dr. Holub Villa wird 90 m, die lotrechten Ausru11dungsradien am Scheitel u11d am Fuß des Blümelhuberberges werden 2 000 beziehu11gs- weise 3 000 m betragen. Diese großen lotrechten Ra- dien sind im Hinblick auf die Ausbaugeschwindigkeit für die Sichtverhältnisse an der Bergkuppe und für die Fliehkräfte am Bergfuß 11otwe11dig. Die Baudurchführu11g ist nicht so einfach wie bei der E1111stalbrücke. Abgesehen da von, daß auch hier Grundeinlösungsschwierigkeiten zu lösen sind, ist der Umstand erschwerend, daß das Bauvorhabe11 gemei11sam 85
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