Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/5

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 15 ist unerreicht in Qualität und BERNINA, Leistung! die alles näht und flickt, alles sto ft und stickt. b) Kassenschalterdienststunden beim Postamte Steyr 1: Annahme von Erlagscheinen, Einzahlungslochkarten, Postanweisungen, und gesamter Postsparkassendienst, sowie Einzahlung von Fernsprechgebühren: Montag bis Freitag von 07, 30 - 18, 00 Uhr (durch· laufend) Samstag von 07, 30 - 12, 00 Uhr. Auszahlung von benachrichtigten und beim Schalter 8 hinterlegten Zahlungs- und Postanweisungen: Montag bis Freitag von 07, 30 bis 18, 00 Uhr durch- laufend (von 12, 00 - 14, 00 Uhr bei Schalter II). Samstag von 07, 30 bis 12, 00 Uhr. c) Das Postamt hat zur raschen Abfertigung eine Sehal- termaschine für die Annahme von Erlagscheinen ein- gesetzt. Das Postamt bittet, Erlagscheine bei diesem Maschinenschalter zur Einzahlung zu bringen. d) Zur flüssigen Abwicklung des Dienstbetriebes und ei- ner schnellen Abfertigung der Postbenutzer bittet das Postamt bei Einzahlung von größeren Geldbeträ- gen und, wenn gleichzeitig mehr als drei Erlagschei- ne eingezahlt werden, um Erstellung einer Geldliste, die die Übernahme des einzuzahlenden Betrages ver- einfacht und schneller vor sich gehen läßt. Hiedurch werden auch Differenzen vermieden oder lassen sich leichter aufklären. Stellenausschreibung Der Magistrat Steyr sucht eine gelernte Fotogra- fin (Fotograf) zur Ausbildung als Repro-Fotograf, zur Erlernung leichter graphischer Arbeiten und bei Eig- nung zur Ausbildung auf elektrischen Spezialschreib- maschinen, Geboten wird: Übernahme in das Vertragsbediensteten - Verhältnis, Einstufung in die Verwendungsgruppe "d", Kranken- zusatzversicherung, Anrechn ung ev. Vordiensrzeiten. Kundmachungen Magistrat Steyr Bau 2-5188/1956 Teilbebauungsplan "Ennsleite I" Steyr, 22. 3. 1962 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 20. 3. 1962 gemäß Art. V (1 und 2) des Landesgesetzes vorn 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9, in Ver- bindung mit § 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 10, den zur Auflage gebrachten Tcilbebau- BUSCH - Handstrickapparate Wir beraten Sie stets gerne und ahne Jeden Kaul1want Im NÄHMASCHINEN- FACHGESCHÄFT Steyr, Bahnhofstr.14, Tel. 3120 ungsplan "Ennsleite I" nach Maßgabe der Planunterla- gen des Stadtbauamtes vom 10. 10. 1961 und der, in Berücksichtigung der während der Auflagefrist vorge- brachten Einwendungen, geänderten Pläne vom 29. 1. 1962 genehmigt. Gegen diesen Teilbebauungsplan können inner- halb von sechs Wochen, gerechnet ab Einschaltung dieser Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr, schriftlich oder mündlich beim Magistrate Steyr Ein- wendungen erhoben werden. Die Planunterlagen liegen beim Stadtbauamt, Rathaus, Zimmer Nr. 104, inner- halb der vorerwähnten Frist während der Amtsstunden . zur Einsicht auf. Magistrat Steyr Bau 2-6831/1960 Teilbebauungsplan '1-Jausleiten I" Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 22. 3. 1962 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 20. 3. 1962 den am 17. 10. 1961 geneh- migten Teilbebauungsplan "Hausleiten I" in teilweiser Berücksichtigung der während der Auflagefrist vorge- brachten Einwendungen nach Maßgabe der Planunterla- gen des Stadtbauamtes vom 31. 7. 1961 gemäß Art. V (1 und 2) des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9, in ·Verbindung mit § 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 10, und im Zusammenhalt mit § 3 des Landesgesetzes vom 1. 8. 1887, LGBl. Nr. 22, in der derzeit geltenden Fassung, festgestellt. Sonstige vorgebrachte Einwendungen wurden, als vom Standpunkt des öffentlichen Interesses unbeachtlich, abgewiesen. Der Dürgermeister: Josef Fellinger Magistrat Steyr Bau 2-4128/1961 Steyr, 20. 3. 1962 Teilbebauungsplan Fischhub KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, in Anwen- dung des Art. V Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9, in Verbindung mit§ 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 10, nach Maßgabe der vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Pläne vom 7. 10. 1961, Bau 2-4128/ 61, für das Stadtgebiet 91

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