Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/4

AMTSBLATT DER STADT STEYR 15 FARBEN + LACKE + PINSEL HERMELIN! der rasch trocknende, schlagfeste Kunst- harzemaillack, für innen ~nd außen, blendend weiß und schöne Pastelltöne. Nur im (fJ1tb-enl,aek{Juehii,/J M ■ H O LZ I N G ER ,, fachmännische Beratung „ färbergasse (beim Hochhaus) lieh war, werden beim Schalter 1 des Postamtes hinter - legt. Dem Empfänger wird ein Formblatt an der Ablie- ferungsstelle zurückgelassen (Anzeige Nr. 1). Die Be- hebung beim Schalter ist nur durch den Empfänger möglich. Dieser muß sich mit einem giltigen Licht- bildausweis ausweisen können. Oi~s führt immer wieder zu Schwierigkeiten, da die Empfänger zu einem großen Teil nicht im Besitze eines Lichtbildausweises sind. Das Postamt zeigt für solche Fälle einen gang- baren Weg. Ein Empfänger eines Rilckscheinbriefes , der keinen giltigen Lichtbildausweis besitzt, kann eine Person, die einen solchen Ausweis hat, und den Emp - fänger des Briefes kennt, zur Behebung des Briefes zum Postamte mitbringen. In diesem Falle werden die Daten des Lichtbildausweises der Begleitperson auf der An- zeig~ Nr. 1 notiert und der Vermerk "legitimiert durch•.••. " angebracht. Die Ausfolgung des Rilck - scheinbriefes an den Empfänger ist möglich. Die Nichtbehebung eines hinterlegten Rilckschein - briefes kann ein Versäumnisurteil zur Folge haben, denn eine postamtliche Hinterlegung wird einer erfolg - ten Zustellung gleichgehalten. c) ABGELAUFENE REISEPÄSSE: Der § 162 der Postordnung (Verordnung des Bun- desministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft, Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwal- tung vom 2. Mai 1957, BGBl. Nr. 110) verbietet die Anerkennung eines Reisepasses, dessen Giltigkeitsdauer abgelaufen ist, zum Zwecke des Nachweises der Näm- lichkeit. Diese Bestimmung ist für die Sehalterbedienste- ten bindend. Es liegt keine Schikane oder Sturheit vor, wenn die Bediensteten abgelaufene Reisepässe als Nämlichkeitsnachweis zurückweisen müssen, sondern die Einhaltung einer bindenden Vorschrift. Bei solchen Behebungen von Sendungen treten häufig Schwierigkeiten auf, die damit enden, daß die Sehalterbediensteten grob behandelt werden und Schimpfnamen erhalten. Die Leitung des Postamtes ist dauernd bestrebt, die Bediensteten zu höflichen Dienern der Postbenützer zu machen. Solche Bestrebungen werden durch grobe Behandlung der Bediensteten durch Postbenützer zu nichte gemacht. Das Postamt bittet, auch bei Schwie - rigkeiten bei der Behebung von Sendungen die Bedien- steten nicht grob zu behandeln. Bei nicht zu behebenden Schwierigkeiten wolle man den Weg zum Amtsleiter nicht scheuen. Ausschreibungen Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH Steyr, 7. März 1962 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Herstellung der Professionistenarbeiten für die Wohnbauten EXIV und EXV auf der Ennsleite und zwar: 1. sanitäre Installation, 2. Gasinstallation, 3. :Elektroinstallation und 4. Gemeinschaftsantenne. Die Unterlagen dieser Ausschreibung können ab 31. März 1962 im Stadtbauamte, Zimmer 94, abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend gekennzeichnet am 4. April 1962 bis 8, 15 Uhr in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 70, ab- zugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage im Stadtbauamte, Zimmer 93, statt und zwar: Sanitäre Installation um 8, 30 Uhr, Gasinstallation um 9, 00 Uhr, Elektroinstallation um 9, 30 Uhr und Gemeinschaftsantenne um 10, 00 Uhr. Altersjubilare Eine Reihe von alten Steyrern feiert im Monat April Geburtstag. Die Stadtverwaltung will nicht ver- säumen, den Jubilaren auf diesem Weg die herzlich- sten Glückwünsche zu übermitteln. Es sind diesz Baminger Maria Eisterlehner Anna Bruckmüller Maria Polhammer Therese Höchsmann Rudolf Böhm Hermine Ludwig Maria Zahlmeyer Augustine Kaschl Aloisia Müller Johanna 5. 4. 1872 9. 4. 1872 23. 4. 1873 25. 4. 1873 3. 4. 1874 8. 4. 1874 5. 4. 1875 18. 4. 1875 20. 4. 1875 6. 4. 1876 71

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