Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/2

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1962 D er G~meinderat tagte am 19. Dezember 1961 zur Beschlußfassung über den Haushaltsplan 1962; bereits Monate vorher berechneten die Dienst- stellenleiter den voraussichtlichen Finanzbedarf für 1962 und erstatteten ihre Voranschläge für besondere oder einmalige Vorhaben. Aus diesen Grundlagen er- gab sich nach den Intentionen der zuständigen Ge- meindefunktionäre ein Entwurf, der den politischen Par- teien zugeleitet wurde. Nach Beratungen im Finanz- ausschuß, die auch die Anregungen und Vorschläge der einze'lnen Fraktionen zum Gegenstande hatten, wurde der Voranschlag nach den abschließenden Weisungen des stadträtlichen Finanzreferenten Bürgermeisterstell- vertreter Schanovsky vom Gemeinderat einstimmig zum Beschluß erhoben. Nach den Statuten unserer Stadt ist vorher der Voranschlag zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Vom Recht jedes Gemeindemitgliedes, gegen den Voran- schlag Erinnerungen einzubringen, die vom Gemeinde- rat bei der Beratung in Erwägung zu ziehen sind, wurde kein Gebrauch gemacht. Es wäre wohl falsch, dies auf Interesselosigkeit zurückzuführen, eher auf Zeitmangel. Allen Staatsbürgern ist bekannt, daß die Budgetierung des Bundes aber auch der Länder und Gemeinden längst über den bloßen Aufgabenkreis der Verwaltung hinaus- gewachsen und zu einem wirtschaftspolitischen Instru- ment ersten Ranges geworden ist, das für die Stabilität von Wirtschaft und Währung in hohem Maße zu sorgen hat. Auch im kleinen Rahmen der Gemeinde greift der öffentliche Haushalt in den Lebensbereich jedes Mitbür- gers ein, sei er nun Steuerzahler oder Autobusbenützer, Wasserabnehmer oder Wohnungsanwärter, ein Student, der einer Förderung, oder ein Greis, der eines Heimes bedarf. Wie alljährlich wird daher auch heuer ein knap- per Überblick über den Voranschlag gegeben, der sich auf den Bericht des Finanzreferenten Bürgermeisterstell- vertreter Schanovsky im Gemeinderat stützt. Die Zeichnung auf der Titelseite läßt erkennen, daß zum vollen Rund der Einnahmen ein kleiner Sektor fehlt: Der Abgang im außerordentlichen Haushalt von S 4 773 700, --. So lange nicht abzusehen ist, wie die- ser Abgang gedeckt werden kann, muß dieser Betrag bei den Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes eingespart werden. In diesem Zusammenhang kann allerdings auf den Nachtragsvoranschlag 1961 hingewiesen werden, der in der gleichen Gemeinderatsitzung beschlossen wurde. Der ursprüngliche Voranschlag für 1961 ließ einen Abgang von rund 10 Millionen erwarten. Ein größeres Steueraufkommen, vor allem an Gewerbe- steuer, und gewisse Einsparungen brachten das Defizit jedoch zum Verschwinden, obwohl der Zugriff auf die Rücklagen faktisch entfallen ist und ein vorgesehenes Darlehen von 5 Millionen nicht beansprucht wurde. Es wäre aber unangebrachter Optimismus, die Wirtschaft der Gemeinde auf "Glücksfälle" aufzubauen. Denn be10nders ein Mehrertrag an Gewerbesteuer wie 1961 hängt von Umständen ab, die sich jeder Schät- zung oder Vorausberechnung entziehen. Grundlage der Ausgaben kann daher nur das voraussehbar sichere Aus- maß der Einnahmen sein. Wenn unter dieser Voraus- setzung etwa 5 o/o der Ausgaben im Voranschlag 1962 ungedeckt bleiben, so zeigt dies, daß die allseitig als vordringlich erkannten Aufgaben die volle Finanzkraft der Stadt in Anspruch nehmen. Das verpflichtet, die Mittel der Stadt wohlbedacht einzusetzen, auch wenn man der Hoffnung Raum gibt, durch die stetige Ent- wicklung der Wirtschaft werde das Defizit seinen Aus- gleich finden. Zu der entscheidendsten Post der Einnahmen, den eigenen Steuern und Abgaben, sei noch bemerkt, daß deren EinheblHlg unverändert wie in den Vorjahren erfolgt. Bevor nun im einzelnen erörtert wird, wie der Voranschlag die zur Verfügung stehenden Mittel ein- setzt, ist noch ein rechnungstechnischer Hinweis zu machen. Bisher war von den Rein - Einnahmen und Rein-Ausgaben die Rede. Es sind aber auch noch Um- buchungen auszuweisen, die zwar keine wirklichen Einnahmen oder Ausgaben darstellen, aber aus betriebs- wirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Gründen not- wendig sind: Die Erstattungen zwischen den Dienstzwei- gen und die Zuführung an den außerordentlichen Haus- halt. Reineinnahmen/Reinausgab. Erstattungen Zuführung an den ao Haush. Gesamteinn. /Gesamtausgab. Abgang Einnahmen 77 758 800 6 025 900 13 129 300 96 914 000 4 773 700 101 687 700 Daraus resultiert das nun schon seit Jahren vertraute "Hunden- millionen- Budget" Steyrs, das vielleicht auf der Titelseite vermißt wurde. Zum Vergleich hiezu noch Ausgaben 82 532 500 6 025 900 13 J.29 300 101 687 700 101 687 700 die Vorjahre: Voranschlag 1961 (mit Nachtrag) Rechnung 1960 106 133 300 106 133 300 108 039 892 107 674 585 Die Dotierung der einzelnen Zweige des kommu- nalen Aufgabengebietes wird am besten durch den Zu- schußbedarf charakterisiert, wobei der ordentliche und der außerordentliche Haushalt zusammengefaßt sind. ALLGEMEINE VERWALTUNG Gesamtausgaben Gesamteinnahmen Zuschußbedarf S 10 310 200 S 4 661 100 S 5 649 100 Im ordentlichen Haushalt liegen fast ausschließ - lieh Pflichtausgaben vor oder Aufwendungen, die der geordnete Amtsbetrieb erfordert. Im außerordentlichen Haushalt sind 3, 5 Millionen für die Weiterführung des Hausumbaues Stadtplatz 25 vorgesehen. Zur teilweisen Deckung der Gesamtkosten dieses Bauvorhabens wird 1962 ein Bankdarlehen von 4 Mill. aufgenommen wer- den; ein kurzfristiger Kredit, der durch den Umstand charakterisiert ist, daß das Darlehensinstitut selbst als Bestandnehmer an den Baulichkeiten auftritt. 19

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