Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/2

16 ' AMTSBLATT DER STADT STEYR 1962' , Qualitäts-Einbauküche ldeal-Schuhschrank des Einheitswertes) durch das Finanzamt.die im La.ufe des Jahres 1962 mit Wirkung vom 1. 1. 1962 erfolgen wird, mit einbezogen. Die neuen Grundsteuerbeschei- de gehen den Betroffenen innerhalb der nächsten Mona- te zu. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Magistrat Steyr_ Ha-5041/61 Steyr, 27. 12. 1961 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat anläßlich der Genehmigung des Voranschlages 1962 in seiner Sit- ,mng vom 19. J 2. 1961 besch 1 ossen, die ausschließli- clit·11 Gt·111clndcabgabcn im gleichen Ausmaß wie im J:tlJrc I UG 1 ;,;11 t•rltcht·n. Die II ·bcsätzc betragen: 1. F0r dl · Gru11dstc11cr a) Gru11dstcucr A fllr la11d- 1111d fors1wlr1- schaftlichc IJctrl ·bc 400 v. 11. b) Grundsteuer B fUr andere Gn111dstUckc bei Berücksichtigung des Mmdcstbc trages der Steuer gern. § 31 G. St. G. 2. Für die Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeertrag und G •w •rb •- kapital b) Lohnsummensteuer 420 v. H. 180 v. 11. 1000 v. II. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Städt. Unternehmungen FAHRPLANÄNDERUNGEN UND ERRICHTUNG NEUER HALTESTELLEN IM STÄDTISCHEN ORTSLINIENVER- KEHR Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes im städtischen Ortslinienbetrieb und um den neuen Ver- kehrsverhälmissen Rechnung zu tragen, werden fol- gende Verbesserungen des Fahrplanes und Änderungen im Liniennetz bekanntgegeben: 1) Auf Grund der geänderten Besuchszeiten im Landeskrankenhaus Steyr hat es sich als notwen·dig er- wiesen , an den Besuchstagen Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag, einen zusätzlichen Kurs ab Kran- kenhaus einzuschalten. An diesen Tagen werden daher die Abfahrtszeiten ab Krankenhaus wie folgt festielegt: 15, 25 Uhr - 15, 40 Uhr - 16, 05 Uhr. 2) Nach Fertigstellung der neuen Ennstalbrücke wurden 'im Bereich dieser Brück_e 2 neue Bedarfshalte- stellen errichtet. In Richtung Münichholz' ist ·nunmehr 32 Bautlschler -Arbeiten Großtischlerei RU ST Steyr • Neuschiinau Naubau1lraß• 15 u, 26 Tel, 209& in der Pachergasse, ca. 50 m vor der Tankstelle Schrei- ner, eine Haltestelle zum Einsteigen. In Richtung stadt- einwärts befindet sich die Haltestelle ca. 50 m vor der Einfahrt zur Brücke. Dafür wurde in dieser Richtung die "Haltestelle Grenzgasse", die sich gegenüber der Ein- fahrt in die Grenzgasse befand und kaum frequentiert war, aufgelassen. Die "Haltestelle Grenzgasse" in Richtung Münichholz bleibt aber weiterhin bestehen. Bundespolizeikommissariat Steyr WICHTIGE HIN WEISE FÜR RADFAHRER UND FUHRWERKSBESITZER Es wird darauf hingewiesen, daß mit der Straßen- verkehrsordnung 1960 für die Ausrüstung der Fahrräder und Fuhrwerke wesentlich strengere Vorschriften als bisher erlassen wurden. Für die vorschriftsmäßige Aus- rüstung dieser Fahrzeuge wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. 12. 1961 gestellt. · Mit 1. 1. 1962 müssen demnach Fahrräder wie folgt ausgerüstet sein: •zwei voneinander unabhängige, sicher wirkende ßrc111svorrichtungen. Eine hell-leuchtende, mit dem Fahrrad fest ver- b1mdene Lam e mit weißem oder gelblichem, nicht blendendem Licht, das die Fahrbahn mindestens 15 m, jedoch nicht mehr als 20 m weit nach vorne ausreichend beleuchtet. Ein rotes Rücklicht, dessen Wirksamkeit vom Fah- rer während der Fahrt überwacht werden kann, ohne daß dieser in der sicheren Führung des Fahrrades beeinträch- tigt wird. Gelbe Pedalrückstrahler. Einen roten Rückstrahler (Lichteintrittsfläche min- destens 20 cm2), 60 cm über der Fahrbahn angebracht. Der Rückstrahler muß im Licht eines Scheinwerfers 150 m sichtbar sein. Er kann mit dem Rücklicht ver- bunden sein.• Für die Ausstattung der Fuhrwerke gelten folgen- de Vorschriften: •Bei Dunkelheit, Nebel oder sonstiger Sichtbe- hinderung zur Beleuchtung zwei Lampen (beide nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtend). Sie müs- sen die Breite des Fahrzeuges erkennen lassen. Bei Handwagen, Handkarren und Handschlitten genügt ei- ne Lampe. Einmalig grosser RÄUMUNGSVERKAUF scHuHHAus Baumgarfner STEYR, Stadtplatz 4

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