Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/2

1962 AMTSBLATT DER STADT STEYR 15 und nur dann, wenn es sich gar nicht anders machen läßt, den Nachzüglertermin am Freitag , den 9. 2. 1962 zu benützen.Eine Gebühr ist beim zweiten Tumus nicht mehr zu entrichten. KINDERLÄHMUNGS -SCHLUCKIMPFUNG IN DEN STEYRER SCHULEN IMPF PLAN für die ALLGEMEINE KINDERLÄHMUNGS-SCHLUCKIMPFUNG 2. Turnus 5. - 9. Febtuar 1962 ALLGE MEINIMPFUN G vormittags, jeweils 8, 00 - 11, 30 Uhr im Gesundheits- amt, Redtenbachergasse Nr. 3, mit den Anfangsbuch- staben A-F G-K L - Qu R - S T-Z Montag , den 5. Februar 1962 Dienstag , den 6. Februar 1962 Mittwoch, den 7. Februar 1962 Donnerstag, den 8. Februar 1962 und und Nachzüglicher Freitag den 9. Februar 1962. 5. - 8. Februar 1962 Allgemeinimpfung für Mütter mit Kleinkindern nachmittaga, jeweils 14, 00 - 16, 00 Uhr Montag , den 5. Februar 1962 Punzerschule, Punzerstraße Nr. 73 , Dienstag, den 6. Februar 1962 Ennsleitenschule , Glöckelstraße Nr. 6, Mittwoch, den 7. Februar 1962 Gesundheitsamt, Redtenbachergasse Nr. 3 und Donnerstag, den 8. Februar 1962 Mutterberatung am Tabor, Hanuschstraße Nr. 1. Mitteilungen SPRECHTAG IN PENSIONS- UND SOZIALVERSICHE- RUNGSANG.ELEGENHEITEN Die Arbeiterpensionsversicherungsanstalt Linz hält in Steyr, am Donnerstag, den 1. 2. 1962, von 8 - 12 und von .. 14 - 16 Uhr in der Arbeiterkammeramtsstelle und am Donnerstag, den 1. 2. 1962, von 15 - 17 Uhr in den Steyr-Werken einen Sprechtag in Pensions- und Sozialversicherungs- angelegenheiten ab. Standesamt PERSONEN ST AN DSFÄLLE Dezember .1961 Im Dezember 1961 wurde im standesamtlichen Geburtenbuch die Geburt von 166 Kindern beurkundet, davon waren 93 Knaben und 73 Mädchen. Ehelich ge- boren sind 146, unehelich 20 Kinder. Von Steyrer El- tern stammen 40, von auswärts 126 Kinder. Im vergangenen Monat haben vor dem Standes- amt der Stadt Steyr 25 Paare die Ehe geschlossen. Bei 14 Paaren waren beide Teile ledig, bei 1 Paar ein Teil verwitwet, bei 4 Paaren ein Teil geschieden, bei 5 Paaren beide Teile geschieden und bei 1 Paar ein Teil verwitwet und ein Teil geschieden. Ein Bräutigam be- saß die deutsche Staatsbürgerschaft. Alle übrigen Ehe- schließenden waren österreichische Staatsbürger. 74 Personen sind im Dezember 1961 gestorben, davon waren 42 Männer und 32 Frauen. Aus Steyr stammten 47, von auswärts 27 Personen. Kundm·achungen Magistrat Steyr Gem-5938/1961 Steyr, 11. Jänner 1962 Grundsteuergesetz 1955; Aufhebung des § 31 Abs. 1 durch den Verfassungs- gerichtshof (Aufhebung der Bestimmung über Mindestbeträge). KUNDMACHUNG Auf Grund der Kundmachung des Bundeskanzler- amtes vom 22. November 1961, BGBl. Nr. 281, hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis vpm 14. Oktober 1961, G 3/60, G 1/61, den § 31 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes 1955 , BGBl. Nr. 149, als ver- fassungswidrig aufgehoben. Nach Absatz 2 der bezoge- nen Kundmachung tritt die Aufhebung mit Ablauf des 31. Dezember 1961 in Kraft, während gemäß Abs. 3 frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. Auf Grund dieser Rechtslage entfällt ab dem Be- ginn des Verwaltungsjahres 1962 die Vorschreibung der Grundsteuer nach dem Mindestbetrag. Im hiesigen Amtsbereich werden von dieser Re- gelung ca. 2200 Objekte betroffen. Die quartalsmäßi- ge Vorschreibung deF Grundsteuer erfolgt daher derge- stalt, daß für das 1. Quartal 1962 die bisherigen An- sätze in Anschlag georacht werden, während für das 2., 3. und 4. Quartal bereits die auf Grund dieser Regelung neu berechneten Quoten herangezogen werden. Die Endabrechnung der Grundsteuer für das Jahr 1962 erfolgt im Jahre 1963. Bei dieser Endabrechnung wird die Grundsteuerhauptfeststellung (Neufestsetzung 31

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