Amtsblatt der Stadt Steyr 1962/2

14 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1962 Große, WEISSE WOCHE, INVENTURVERKAUF und Restposten aller Waren zu niedrigsten Preisen fa. ferd. HEA z IG Im TUIII hlUS der im Freiverkauf an der Kasse des Volkskinos ab.9. 2. 1962) Ersatzvorstellung für die am 14. 12. 1961 ausgefallene Aufführung - Karten vom 14. 12. 1961 haben Gültig- keit: Szenenbl ld aus der Operettenaufführung "DIE MASKE IN BLAU" SONNTAG, 18. Februar 1962, 18 Uhr, Casinosäle, Steyr, Leopold-Wemdl-Straße 10: VOLKSTANZFEST DONNERSTAG, 22. Februar 1962, 20 Uhr, Theater Steyr, Volksstraße 5: Gastspiel des Landestheaters Linz "'DER WAFFENSCHMIED• Oper von Albert Lortzing (Abonnement I - Gruppen A und B - Restkarten im Frei- verkauf an der Kasse des Volkskinos ab 16. 2. 1962) AMTLICHE NACHRICHTEN Post- und Telegraphenamt MITTEILUNGEN des Postamtes Steyr 1. PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE: Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstel- le Linz: Freitag, den 2. Februar und Montag, den 5. Fe- bruar 1962. Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten: Montag, den 12. Februar 1962. 30 Steyr, Sierninger Straße 12 RUNDFUNK- UND FERNSEHRUNDFUNKANGELEGEN- HEITEN: "Auf Verlangen des Bundesministeriums für Finanzen wird folgendes bekanntgegeben: Alle Anträge auf Erteilung einer befristeten oder unbefristeten Bewilligung (Berechtigungsschein -weiß, kurzfristiger Berechtigungsschein, Zusatzbewilligung; Berechtigungsschein-grün) und die Ansuchen um Be- freiung von der Entrichtung der Rundfunk- und Fern- sehgebühren von Personen, die eine Gefährdung ihres notdürftigen Lebensunterhaltes durch die Zahlung der · Gebühr geltend machen, unterliegen ab 1. Jänner 1962 der Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267 (§ 14 TP 6 und 5); die Gebühren sind durch Stempelmarken zu entrichten. Die Stempelgebühr beträgt S 6, - - • Es wird ge- beten, bei solchen Ansuchen oder Anmeldungen die Stempelmarke mitzubringen." Gesundheitswesen KIN DE RL ÄH MUN GS- SCHL UCKI MPF UN G 2. Turnus Die allgemeine öffentliche Schluckimpfung ge- gen Kinderlähmung wird mit dem 2. Turnus in der Zeit vom 22. 1. bis 9. 2. 1962 fortgesetzt. Diesmal wird gegen den Stamm III geimpft. Der Vorgang ist genau der gleiche wie beim ersten Turnus. Die ersten zwei Wochen sind den Schulen und Betrieben vorbehal- ten. In der Woche vom 5. bis 9. 2. wird nach dem folgenden Impfplan in der Gesundheitsabteilung, Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3, und vier Außenstellen allge- mein geimpft. Wer sich an der ersten Impfung betei- ligt hat, soll unbedingt die jetzt kommende zweite und die im März/April folgende dritte Impfung gleich- falls mitmachen, weil. nur dann der volle Impfschutz gegen alle drei Erregerstämme, an denen man erkran- ken kann, erreicht wird. Wer aber an der ersten Imp- fung nicht teilgenommen hat, kann bei der zweiten oder dritten nicht einspringen. Es wird aber im Herbst eine neue Schluckimpfaktion geplant, an der sich alle diejenigen Impfinteressenten beteiligen sollten, die sie diesmal versäumt haben. Auch die zweite und drit- te Impfung ist unschädlich. Anderslautende Gerüchte haben sich als unzutreffend erwiesen. Ebenso ist es überflüssig, sich nach der Impfung besonderer körper- licher Schonung zu befleißigen. Es ist also auch nicht notwendig, nach der Impfung den Sport oder andere Anstrengungen zu meiden. Bei der Allgemeinimpfung ist diesmal die Einteilung nach Anfangsbuchstaben et- was anders als beim ersten Turnus. Es wird dringend ge- beten, diese Einteilung nach Möglichkeit einzuhalten

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