Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/12
1961 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 bensjahr befinden, ist die möglichst lückenlose Durch- impfung gerade dieser Altersklassen besonders wichtig und wird deshalb auf Grund des Bundesgesetzes über die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung für diese Jahrgänge unentgeltlich verabreicht. Darüber hinaus aber ist auch für ältere Personen ohne obere Altersbe- grenzung die Impfung sehr zweckmäßig, weil sich auch unter diesen zahlreiche Keimträger befinden können und der Schutz gegen Erkrankung auch für sie vom größ- ten Wert ist. Die Kinderlähmung befällt keineswegs nur Kinder, der Name ist also irreführend. Auch wer schon mit Injektionen angeimpft wur- de, soll sich der Schluckimpfung unterziehen, weil die Wirkung eine andere und weitergehende ist. Selbst wer Kinderlähmung überstanden hat, soll die Schluckimpfung mitmachen, denn es gibt veF- schiedene Erregerstämme, die die Kinderlähmung ver- ursachen. Eine Erkrankung wird fast immer nur von einem Stamm ausgelöst. Das überstehen der Erkran- kung bringt nur einen Schutz gegen diesen Stamm mit sich. Infektionen mit anderen Stämmen können neuer- lich ~u einer Erkrankung führen. Die Schluckimpfung schützt aber gegen alle bekannten Erregerstämme. Die Impfung selbst erfolgt mit drei verschiede- nen Erregerstämmen in Abständen von rund 8 Wochen durch das Einnehmen von 2 Tropfen des Impfstoffes, der kleinen Kindern in einer kleinen Menge eines süßen Getränks, Säuglingen und Kleinkindern durch Einträu- feln direkt in den Mund, sonst auf einem Stück Zucker verabreicht wird. Da das Interesse für diese Impfung in weiten Be- völkerungskreisen außerordentlich groß ist, zu ihrer Abwicklung aber wegen der beschränkten Haltbarkeit des Impfstoffes nur drei Wochen zur Verfügung stehen, ist eine genaue Planung notwendig, welche die Imp- fung der Schulkinder in den Schulen in der Woche vom 20. - 25. November, der Arbeitnehmer in den Betrie- ben und Fabriken in der Woche vom 27. 11. - 2. 12. d. J. und eine allgemeine Impfung für die noch ni cht oder nicht mehr schulpflichtigen Kinder und Jugendli- chen und anderen Erwachsenen vom 4. - 7. 12. 1961 vorsieht. Für diese allgemeine Impfung ist der Impfplan nachstehend gesondert angeführt. Bemerkt wird nur, daß für Kleinkinder mit ihren Müttern gesonderte Ter- mine auf der Ennsleite, am Tabor, in Münichholz und für den Stadtkern in der Gesundheitsabteilung, Redten- bachergasse Nr. 3, an den Nachmittagen eingeräumt wurden. Nur in Gleink werden die Kleinkinder schon während der Schulimpfung geimpft. Es wird nochmals hervorgehoben, daß die erste Impfun_g die wichtigste ist und die zweite und dritte an niemanden abgegeben werden kann, der nicht schon die erste mitgemacht hat. Für Personen die älter sind als 21 Jahre, für die nach dem Bundesgesetz über die orale Kinderlähmungs- Schutzimpfung eine kostenlose Impfung nicht mehr möglich ist, wird in Oberösterreich ein Betrag von S 10, - - eingehoben. Im gleichen f.ythmus, wie ihn der im Nachhange angeführte Impfplan vorsieht, wird am 23. Jänner 1962 die Schluckimpfung mit dein Stamm III und am 30. März 1962 mit dem Stamm II eingeleitet werden. Allfällige Änderungen des Impfplanes werden in der Tagespresse rechtzeitig veröffentlicht. IMPFPLAN FÜR DIE "ALLGEMEINE IMPFUNG" (vom 4. bis 7. Dezember 1961) FÜR ERWACHSENE, NICHT MEHR SCHULPFLICHTIGE JUGENDLICHE UND FÜR NACHZÜGLER ALLER ALTERSKLASSEN Montag, den 4. Dezember 1961 8 - 11, 30 Uhr, Buchstabe A - H Dienstag, den 5. Dezember 1961 8 - 11, 30 Uhr, Buchstabe 1 - 0 Mittwoch, den 6. Dezember 1961 8 - 11, 30 Uhr, Buchstabe P - S Donnerstag, den 7. Dezember 1961 8 - 11, 30 Uhr, Buchstabe T - Z Diese Impfung findet in den Räumen der Gesund- heitsabteilung, Redtenbachergasse Nr. 3, statt. SONDERIMPFPLAN FÜR MÜTTER MIT KINDERN VON 3 MONATEN BIS ZU 6 JAHREN Montag, den 4. Dezember 1961 14 - 16 Uhr, Punzerschule, Punzerstraße 73 Dienstag, den 5. Dezember 1961 14 - 16 Uhr, Ennsleitenschule, Glöcklstraße 6 Mittwoch, den 6. Dezember 1961 14 - 16 Uhr, Gesundheitsamt, Redtenbachergasse 3 Donnerstag, den 7. Dezember 1961 14 - 16 Uhr, Mutterberatung am Tabor, Hanuschstr. 1 BEITRAG DES BEZIRKSREFERENTEN DES ÖSTERREICHI- SCHEN BUCKKLUBS DER JUGEND ZU WEIHNACHTEN EIN GUTES BUCH WAS WILL DER ÖSTERREICHISCHE BUCHKLUB DER JUGEND? Ver e hrte Eltern! Ihre Kinder bekamen und bekommen in diesen Tagen eine Ausstellung der Bücher des Österreichischen Buchklubs de r Jugend in der Schule zu sehen. Zweck dieser Ausste llung ist, ihne n zu zeigen, was sie sich zu Weihnachte n wünschen sollten. Sagen Sie nicht, jetzt stellen sich auch die Schulen in den Dienst derer, die uns das Geld aus der Tasche locken. Die Schule kann Ihnen nämlich am beste n helfen, das Richtige für Ihre Kinder zu finde n. Sicherlich sind Sie nicht gegen das Buch einge- stellt. Erinnern Sie sich daran, wie Sie selbst als Kin- der manchmal den sehnlichen Wunsch gehabt haben, dieses oder jenes Buch zu besitzen. Es ist eine eigentümliche Sache um die Kinder: Ihr Verhalten ist oft so, daß wir sie gar nicht verstehen, ja, Anstoß nehmen an ihrem Betragen. Wir glauben oft mehr Grund zu ihrer Bestrafung zu haben als zu ih- rer Belohnung. Wissen Sie, woran dieses Verhalten der Kinder oft liegt? Es liegt oft daran, daß wir Erwachsenen häufig nicht die Zeit haben, uns mit den Kindern in ausrei- chendem Maß zu beschäftigen. Sie fühlen sich im Stich gelassen, sie empfinden unbewußt einen Mangel an Lie- be, sie sehnen sich aber nach Aussprache mit jeman- dem der sie versteht, zu dem sie emporblicken können, der ihnen ein Vorbild abgeben kann. Ja, die Kinder sind, meist unbewußt, aber dauernd auf der Suche nac h 189
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