Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/12

2 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1961 Liebe Steyrer Mitbürger! Steyr, 28. Oktober 1961 Wiederum ist seit der letztenHeimathilfesammlung einJahr wie im Flu- ge verstrichen. Die letzte Heimathilfesammlung hat dank Ihrer Opferfreudig- keit ein recht zufriedenstellendes Ergebnis erbracht; die Steyrer spendeten für ihre bedürftigen und armen Mitbürger den ansehnlichen Betrag von S 117 850, 03. Lassen Sie mich Ihnen bei dieser Gelegenheit für Ihre Gaben danken. Es ist dies mein persönlicher Dank und der wärmste Dank derjenigen, denen die- se Hilfe zugute gekommen ist, um manche Not, manchmal auch Hunger und Kälte zu lindern. Trotz der anhaltenden Wirtschaftskonjunktur und Vollbeschäftigung gibt es nach wie vor auch bei uns in Steyr immer noch eine Anzahl von Stiefkindern des Schicksals, Mitmenschen, die oft unverschuldet in Bedürftigkeit geraten sind. Ich bitte sie also, auch diesmal anläßlich der zwischen dem 28. Novem- ber und 5. Dezember 1961 stattfindenden im Rahmen der ~auggamm~unr; 17. 0.0. Heimathilfeaktion offene Herzen und gebefreudige Hände zu zeigen und nach Kräften Ihr Scherf- lein zum Gelingen dieser Aktion beizutragen. An die df;au.stesilkf2t, öf2if2n. ßf2vo~~mächlirif2 u.n.ö df;au.svf2iltallf2tlS~f2ule / Ihnen gilt mein besonderer Dank, haben Sie doch durch persönliches Mit- wirken, durch die Weitergabe der Sammellisten und durch die Entgegennahme der Spenden und das Einsammeln der Listen in Ihrem bzw. dem von Ihnen be- treuten Hause zum Erfolg der Sammlung beigetragen. Auch bei der diesjährigen Sammelaktion können wir auf Ihre tatkräftige Mitarbeit nicht verzichten. Ich darf Sie deshalb bitten, im Bereiche Ihres oder des von Ihnen betreu- ten Hauses die Sammlung persönlich durchzuführen und Sie darauf hinweisen, daß die Haussammlung nicht bloß auf die Hauptmieter zu erstrecken ist, son- dern auf sämtliche erwerbstätige Untermieter und Hausgenossen. Weiters bi.t- te ich Sie, dafür Sorge zu tragen, daß die Haussammellisten nicht in Verlust geraten und daß die Sammlung in Ihrem Hause zeitgerecht zum Abschlusse ge- langt. Die Sammellisten und die gesammelten Beträge werden am Dienstag, den 5. Dezember 1961 nachmittags von einem bevollmächtigten Organ des Ma- gistrates Steyr abgeholt; sie dürfen nur gegen Vorweis der bezüglichen Ermäch- tigung und gegen Ausfolgung der Empfangsbestätigung herausgegeben werden. Der Bürgermeister: 186

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