Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/10
12 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1961 FARBEN + LACKE + PINSEL HERMELIN 1 der rasch trocknende, schlagfeste Kunst- harzemaillack, für innen und außen, blendend weiß und schöne Pastelltöne. Nur im (1-ar./im{aelu;m,/"-;{1 M. H O LZ I N G ER " fachmännische Beratung „ Färbergasse (beim Hochhaus) Magistrat Steyr, Stat. Referat, Zimmer 125, abgelie- fert werden. Bei richtiger und vollständiger Ausfüllung der Haushaltsliste erhalten die Lohnsteuerpllichtigen ihre Lohnsteuerkarten vom Magistrat Steyr zugestellt. AMTLICHE NACHRICHTEN Mitteilungen SPRECHTAG IN RENTEN- UND SOZIALVERSI- CHERUNGSANGELEGENHEITEN Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter. Landesstelle Linz, hält in Steyr am Donnerstag, den 5. Oktober 1961, von 8 - 12 und 14 - 16 Uhr in der Arbeiterkam - meramtsstelle. Färbergasse 5, am Donnerstag, den 5. Oktober 1961, von 9 - 12 Uhr im Zentralaltersheim, Hanuschstr., und am Donnerstag, den 5. Oktober 1961, von 15 - 17 Uhr im Kugellagerwerk der Steyr-Werke, einen Sprechtag in Renten- und Sozialversiche - rungsangelegenheiten ab. Stadtbad Diejenigen Dauerkabinenbesitzer, die noch nicht ihn::n SchlUsst::1 :.rnrtlckgegeben haben, werden gebe - ten, ihn längstens bis 15. Oktober 1961 dem Bademeister auszuhändigen (zwecks Reinigung). Die Dauerkabinen bleiben bis zum 15. April 1962 reserviert. Die Badverwaltung Kundmachungen Magistrat Steyr Wahl-3400/61 Steyr, 12. September 1961 KUNDMACHUNG über die Auflage des Wählerverzeichnisses für die Land- 160 tags- und Gemeinderatswahlen am 22. Oktober 1961 (§ 30 LWO 1961). 1. Auflage des Wählerverzeichnisses: In der Zeit vom 14, 9. 1961 bis einschließlich 27. 9. 1961 liegt das Wählerverzeichnis öffentlich zur Einsicht im Rathaus, 4. Stock, Zimmer 125, auf und kann jedermann täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen oder davon Abschriften und Vervielfältigungen her- stellen. 2. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis: Geg~n das Wählerverzeichnis kann jede Person, die das aktive Wahlrecht besitzt, unter Angabe ihres Namens und der Wohnadresse innerhalb der Einsichts - frist wegen Nichtaufnahme vermemtlich Wahlbe- rechtigter oder wegen Aufnahme vermeintlichN icht- wahlberechtigter schriftlich, mündlich oder tele- graphisch im Wahlreferat Einspruch erhebe11. Einsprüche sind, falls sie schriftlich eingebracht werden, für jeden Einspruchsfall gesondert zu über- reichen, zu begründen und müssen im Wahlreferat noch vor Ablauf der Einsichtsfrist einlangen. Magistrat Steyr Wahl-3400/61 Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 1. September 1961 KUNDMACHUNG betreffend die Bestellung der Mitglieder der Kreiswahl- behörde Steyr für den Wahlkreis 4 (Traunviertel), der Bezirkswahlbehörden Steyr-Stadt, Steyr- Land, Kirch - dorf, Gmunden und der Gemeindewahlbehörde der Stadt Steyr. Gemäß § 14 (5) LWO 1961, LGBl. Nr. 26/tl, bzw.§ 10 des Gesetzes über die Wahl des Gemeindera- tes in den Städten mit eigenem Statut (Statutar-Gemein- den-Wahlordnung 1961), LGBl. Nr. 29/61, werden nachstehend die Namen der Mitglieder dieser Wahlbe- hörden für die Landtags- und Gemeinderatswahl am 22. Oktober 1961 bekanntgegeben: KREISWAHLBEHÖRDE STEYR Vorsitzender und Kreiswahlleiter: Bürgermeister Josef Fellinger Vorsitzender-Stellvertreter: Magistratsdirektor Dr. Karl Enzelmüller
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2