Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/9

1961 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 FARBEN + LACKE + PINSEL HERMELIN! der rasch trocknende, schlagfeste Kunsf- harzemaillack, für innen und außen, blendend weiß und schöne Pasfelltöne. Nur im {lathmfaeliq.e..1eliii{l M ■ H Q LZ I N G ER .. fachmännische Beratung „ Färbergasse (beim Hochhaus) reiche des Areals südlich des städti- schen Wirtschaftshofes in Steyr; KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in der Sit- zung vom 4. 7. 1961 über die Abänderung des Flächen- widmungs- und Bebauungsplanes der Stadt Steyr vom 28. 3. 1930, Z. 7583/1929, im Bereiche des Areals südlich des städtischen Wirtschaftshofes in Steyr, das von den Parzellen 1266/14, 1266/16, 1266/24, 1266/25, 1266/27 und 1279/1 der Katastralgemeinde Steyr um- grenzt wird, entsprechend den Planunterlagen des Stadt- bauamtes vom 10. Mai 1960 gemäß § 3 Abs. 5 des Landesgesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verord- nungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Landesgesetze vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10, folgenden Be- schluß gefaßt: •1) Der den vorbezeichneten Grundkomplex nach dem zitierten Flächenwidmungs- und Bebauungs- plan aufschließende, von Nordwesten in Richtung Süd- osten verlaufende, ca. 5 m breite, bislang noch unbe- nannte Straßenzug, wird aufgelassen und in südwestli- cher Richtung um ca. 30 m parallel zum ursprünglichen Verlauf verlegt. 2) Der gegenwärtige in der Natur vorhandene, die nördlicheHälfte des eingangs erwähnten Areals umlau- fende Straßenzug, wird entgegen den Bestimmungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadt Steyr nicht aufgelassen, sondern auf eine durchgehende Breite von 7, 50 m erweitert. 3) Unter gleichzeitiger Auflassung der bisherigen Bebauungsart und unter Festsetzung neuer Bau- bzw. Baufluchtlinien im Sinne des Lageplanes des Stadtbau- amtes vom 10. Mai 1960 werden die so geschaffenen neuen Bauplätze für eine Bebauung mit 5-geschoßigen Wohnblöcken bestimmt.• Magistrat Steyr Bau 2-8560/1959 Änderung des Teilbebauungs- planes Dornach. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 13. Juli 1961 KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, den durch den Gemeinderat am 14. 9. 1956 festgestellten Teil- bebauungsplan Nr. 2, der für ein Teilgebiet der Ort- schaft Dornach Geltung hat, nach Maßgabe der Planun- terlagen des Stadtbauamtes vom 27. 6. 1961 abzuän- dern. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10 (Bauordnungsnovelle 1946), haben Änderungen von Be- bauungsplänen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraussetzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtig - ten Änderung bis 10. September 1961 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen, widrigenfalls angenom- men werden wird, daß der beabsichtigten Änderung zu- gestimmt wird. Die dem Änderungsvorhaben zu Grunde liegenden Planunterlagen liegen ab sofort bis 10. 9. 1961 beim Magistrat Steyr, Rathaus, Zimmer 104, während der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden zur Einsicht auf. Magistrat Steyr Wahl - 3400/61 Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr. 21. August 1961 Landtags- und Gemeinderatswahlen 1961 KUNDMACHUNG über die Auflage des Wählerverzeichnisses: Für die am 22. Oktober 1961 stattfindenden Land- tags- und Gemeinderatswahlen werden am 13. 9. 1961 in allen Häusern Anschläge über die im Wählerver- zeichnis eingetragenen Personen angebracht. Gegen das Wählerverzeichnis kann jeder Staats- bürger mit Angabe seines Namens und der Wohnadresse innerhalb von 14 Tagen, das ist vom 14. 9. 1961 bis einschließlich 27. 9. 1961 wegen Nichtaufnahme ver- meintlich Wahlberechtigter oder wegen Aufnahme von Personen, die vermeintlich nicht wahlberechtigt sind, schriftlich, mündlich oder telegraphisch beim Wahlre- ferat des Magistrates Steyr, Rathaus, 4. Stock, Zimmer 125, während der Dienststunden Einspruch erheben. Der Bürgermeister: Josef Fellinger 145

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