Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/8

2 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1961 Aus dem Stadtrat .... D ie 136. ordentliche Sitzung des Stadtrates fand am 20. 6. 1961 statt. Den Vorsitz führte Bürger- meister Josef Fellinger. Die umfangreiche Tagesord- nung umfaßte 59 Punkte. Zu Beginn der Sitzung wurde der Überlassung ei- nes Teiles des Luftschutzstollens unter dem Tabor zum Zwecke der Errichtung einer Champignon-Zucht an ei- nen Bewerber zugestimmt, auf ein Vor- und Wieder- kaufsrecht an einem Siedlungsgrundstück in Stein in- folge Erfüllung der Bedingungen durch den betreffen- den Siedler Verzicht geleistet und der gütliche Ab- schluß eines seit Jahren anhängigen Enteignungsverfah- rens hinsichtlich eines Hauses im Bereiche des Straßen- projektes Hundsgraben gebilligt. Weiters gewährte der Stadtrat einem Gesangs- verein anläßlich seines 75- jährigen Bestandsjubiläums eine Subvention in der Höhe von S 7 500 , --. Zwei An- suchen um Grundsteuerermäßigung wurden positiv er - ledigt. Mit einer Entscheidung über eine Berufung in ei- nem feuerpolizeilichen Verfahren wurde der Stadtrat als zweite Instanz im selbständigen Wirkungsbereich des Magistrates tätig. Wie stets, so nahm auch diesmal die Bewilligung von Mitteln für die Durchführung von im öffentlichen Interesse gelegenen Maßnahmen breiten Raum ein. Für folgende Zwecke wurden insgesamt S 840 000, - - frei- gegeben: Aufstellung der Beleuchtungsmasten und Installie- rung der Beleuchtung auf der linken Auffahrtsrampe der Neuen Ennsbrücke S 65 000, --; Umstellung der Straßenbeleuchtung im Zusammenhange mit der Stra- ßenregulierung beim Tabor- Restaurant S 16 500 . - -; Aufstellung eines beleuchteten Verkehrszeichens in der Pachergasse S 1 700, --; Ausbau der Rosenegger Straße bei der Liegenschaft Pranzl einschließlich derKosten für die Straßenverbreiterung und der notwendigen Grund- abtretung S 32 000, - -; weiterer Ausbau des Sportplat- zes Rennbahn (vorbehaltlich der Genehmigung des Ge- meinderates) S 230 000, --; Renovierung von Fassaden denkmalgeschützterHäuser in Steyr . und zwar der Häu- ser Sierninger Straße 20 . Stadtplatz 7, Gleinker Gasse 4 und Berggasse 48, insgesamt S 11 600 , --. wozu fest - gestellt sei, daß auch der Landeskonservator S 7 000 , - - zu den Renovierungskosten beistellen wird; Errichtung eines Streusandlagerschuppens für den Städt. Wirtschafts - hof S 135 000. - - (gegen nachträgliche Genehmigung des Gemeinderates); Ankauf einer Hamm-Vibrationstan- demwalze für den Städt. Wirtschaftshof S 298 000 . - - (ebenfalls gegen spätere Zustimmung des Gemeindera- tes); Kauf eines Dienst-PKW's als Ersatz für den auß e r Dienst gestellten Wagen S 42 000, - - und schließlich Leistung eines lnteressentenbeitrages von S 6 000, - - zur Instandsetzung eines Ufers der Steyr beim Ste in - wändweg . Zwei weitere Tagesordnungspunkte bildeten die Festsetzung der Theaterpreise für die Saison 1961/62 sowie der Kursbeiträge und Kursleiterhonorare 1961/62 der Volkshochschule Steyr. Die Theaterpreise werden gegenüber der Spielsaison 1960/61 keine Änderung er- fahren. Eine Verbesserung ist insofern zu verzeichnen, als . das Jugendabonnement, das bisher nur für die 4. 118 Preiskategorie im Abonnement I, Gruppe A, bestimmt war, ab Beginn der neuen Spielsaison auch auf das Abonnement II und bei Bedarf auch auf andere Preis - kategorien ausgedehnt werden kann. Die Kursleiterho - norare und Kursbeiträge der VHS bleiben gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unverändert. Die im Verlaufe der Sitzung gefaßten Vergabe- beschlüsse erreichten eine Gesamtauftragssumme von S 1 040 000, - - . Von diesem Betrag entfallen S 330 000, - auf den Ankauf von Sand, Schotter, Zement und Tras- sit für den Umbau des Hauses Steyr, Stadtplatz 25, S 98 000, -- auf die Beschaffung von Zuschlagstoffen für den Bau des Hochbehälters IV des Städt. Wasserwerkes auf der Ennsleite und der Rest auf den Sektor Wohnbau; hier gelangten zur Vergabe: Lieferung von Kunststein- platten für die Bauten T VIII+ IX, Ankauf von 235 Öfen für 14Wohnblocks auf der Ennsleite , in der Stein- feldstraße und in Schlüsselhof, Gehsteigherstellung beim Bau TVIII, Gartengestaltung bei den Bauten T X, E VI/1 - 6. U II - IV, Färbelung der Stiegenhäuser in den UNREF-Bauten U II - IV sowie Lieferung und Verlegung der Fußbodenbeläge im Wohnbau Sch IV. Auch mit der in Errichtung befindlichen Flüssig- gasspaltanlage hatte sich der Stadtrat zu befassen. Um- bauarbeiten am flußseitigen Hochdruckgas - Behälter (ca.S 25 000, --) und Vergabe des Bodenbelages in der Ofenhalle (S 25 000 , - - ) bildeten den Gegenstand dieser Beratungen. Mit der Behandlung einer Reihe von Staatsbürger- schaftsansuchen, Gewerbesachen und Personalien fand die Sitzung ihren Abschluß. Die Bodenwert-Abgabe D urch das Bundesgesetz über eine Abgabe von Bo- denwert be i unbe~auten Grundstücken soll inVer - bindung mit der Anderung des Einkommensteuer- gesetzes, welches nunmehr eine stärkere Erfassung des Wertz uwachses be i Grundstücksveräußerungen ermög- licht, nach dem Motivenbericht des Nationalrates der Bodenspekulation Einhalt geboten werden. Ob dieses Ziel ta tsächlich durch die derzeitige Fassung des Ge- setzes erreicht werden kann, muß jedoch abgewartet we rden. GEGENSTAND DER BODENWERT - ABGABE sind die unbebauten Grundstücke gemäß § 55 Bewer- tungsgesetz 1955 (BGBI. 148/55) einschließlich der Be triebsgrundstücke. Hiezu zählen alle Grundstücksflächen , die nicht landwirtschaftlich genutzt werden und auf denen sich keine Gebäude befinden, oder auf denen sich so min- derwertige Gebäude befinden, daß deren Zweckbe- stimmung gegenüber der Zweckbestimmung des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung ist. Durch die Errichtung von Superädifikaten, das sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden, wird nach der derzei- tigen Gesetzesfassung die Grundstücksart nicht verän- dert, da es sich um zwei verschiedene wirtschaftliche Einheiten handelt. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß nur Bauland oder Bauerwartungsland der Boden- wertabgabe unterliegt, ist irrig, das Gesetz kennt keine

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