Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/7

12 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1961 ~-------· FARBEN + LACKE + PINSEL vom (1-1Wwt/MLrJeudtäJ 1 HOLZING ER in der färbergasse (gegenüber Hochhaus) ., fachmännische Beratung ,, Magistrat Steyr Bau 2-372/58 Änderung des Stadtregulierungs- planes vom 28. 3. 1930, Zl. 7583/29 im Bereiche der Unteren Kai-Gasse Steyr, 23. Mai 1961 KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, die Abän- derung des Stadtregulierungsplanes vom 28. 3. 1930, Zl. 7583/29, im Bereiche der Unteren Kai-Gasse nach Maßgabe der Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 15. 5. 1961, durchzuführen. Gemäß § 3 (5) des Gesetzes vom 1. 8. 1887, G. u.V.Bl.Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10 (Bauordnungsnovelle 1946). haben Änderungen von Bebauungsplänen die Einver- nehmung alle Beteiligten zur Voraussetzung. Die angestrebte Änderung soll den Wiederaufbau des durch Kriegseinwirkung zerstörten kaiseitig gele- genen Teiles des Objektes Steyr, Stadtplatz 1 (Parzel- le 30 Kat. Gern. Steyr) ermöglichen. Es ergeht hiemit die Aufforderung, zur beabsich- tigten Änderung des Stadtregulierungsplanes bis Mon- tag, den 10. Juli 1961, schriftlich oder mUndlich Stel- lung zu nehmen, widrigenfalls angenommen wird, daß gegen die beabsichtigte Änderung keine Einwände er- hoben werden. Die dem Änderungsvorhaben zugrunde liegenden Planunterlagen liegen bis zu dem genannten Zeitpunkt beim Magistrate Steyr, Stadtbauamt, III. Stock, Zimmer 104, während der für den Parteienver- kehr bestimmten Stunden zur Einsicht auf. Magistrat Steyr Bau 2-6831/60 Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 30. Mai 1961 Teilbebauungsplan Hausleiten I KUNDMACHUNG Der Magistrat Steyr hat für den Stadtteil Hauslei- ten den Entwurf eines Teilbebauungsplanes Hausleiten I (Süd) ausgearbeitet. Die Begrenzung des durch den Plan zu erfassenden Gebietes kann folgendermaßen beschrie- ben werden: 112 Das Gebiet wird durch die Geländekante westlich des Steinwändweges begrenzt, setzt sich nach Norden fort bis zum Weg, der vom Infanggütl kommend in die 1Ia11sleitner Mulde führt, folgt dem Weg bis zur Ver- inigung mit dem Steinwändweg, vom Steinwändweg schließlich wird das Gebiet in nördlicher Richtung durch den Privatweg, welcher zum Oberhausleimergut führt, begr nzt. Südlich da von springt die Grenze des betrof- fenen Gebietes in östlicher Richtung etwas Uber den Fuß der vorhandenen Böschung in die niedrigste Ter- rasse d s Geländes, welche unmittelbar an der Enns liegt, vor. Südwärts verläuft die Grenze des Gebietes entlang des festgestellten Seeuferschutzgebietes und umfaßt den Steinwändweg, überquerend die Liegen- schaft Sandmayr. Es ist beabsichtigt, das betroffene Gebiet in sei- nem größeren nördlichen Teil mit zweigeschoßigen Häusern zu bebauen, die fallweise im Bereich des Oberhausleitnergutes und Steinwändweges durch Ga- ragenob jekte in Zweiergruppen zusammengezogen wer- den sollen. Im sUdlichen Bereich des Plangebietes soll eine eineinhalbgeschoßige Verbauung erfolgen. Die Aufschließungsstraßen sollen eine Breite von 6 m er- halten, wodurch eine Verbreiterung des Steinwändwe - ge~. erforderlich wird. Der beschriebene Teilbebauungsplan liegt durch zwei Wochen gerechnet vom Tage des Anschlages die- ser Kundmachung an der Amtstafel des Rathauses, wäh- rend der AmtsStunden beim Stadtbauamt Steyr, Zim- mer 104, zur Einsicht auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Gewerbeangelegenheiten Mai 1961 GEWERBEANMELDUNGEN ANTON RESCH Kleinhandelsgewerbe mit Geflügel, Wildbret (Aus- schrotung) Zellergasse 15 ANTON RESCH Einzelhandelsgewerbe mit Stech- und Schlachtvieh Zellergasse 15 NICOLAUS LÖSCH Einzelhandelsgewerbe mit Waren ohne Beschränkung Pfarrgasse 3

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