Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/7
1961 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 NECCHI supernova Julia automatlo die erste Nähmaschine der Welt mit zweifacher Automatik und gleichzeitig mit « MIKRO-ELEKTROKONTROLLE » ein Teil ve·rwitwet und ein Teil geschieden. Alle Ehe- schließenden, mit Ausnahme eines Bräutigams mit amerikanischer und einer Braut mit ungeklärter Staats- bUrgerschaft waren Österreicher. Im Berichtsmonat wurde im standesamtlichen Sterbebuch der Tod von 63 (Mai 1960: 62) Personen beurkundet. Aus Steyr stammten 31 (14 Männer, 17 Frauen), von auswärts 32 (21 Männer, 11 Frauen). Wertsicherung Im Monat April 1961 betrug der Verbraucnerpreisindex I Verbraucherpreisindex II Es ergeben sich somit im Vergleich zum frUheren Kleinhandelsindex zum früheren Lebenshaltungskostenindex Basis April 1945 Basis April 1938 Mitteilungen WICHTIGE FRIST FÜR ARBEITERWITWEN 105,4 104,9 792,0 918, 9 780,5 Die 8. Novelle zum ASVG ermöglicht nun auch jenen alten Arbeiterwitwen eine Rente, deren Männer vor dem 1. Jänner 1939 gestorben sind. Der Anspruch auf die Witwenrente ist gegeben, wenn der verstorbene Gatte mindestens 5 Jahre unselbständig beschäftigt war. Wenn der Antrag bis zum 30. Juni 1961 gestellt wird, erfolgt die Zuerkennung der Witwenrente rückwirkend ab 1. Jänner 1961. Nach dem 30. Juni 1961 wird die Rente nur mehr ab dem der Antragstellung folgenden Monatsersten gezahlt. Hilflose Witwen können gleich- zeitig mit dem Rentenantrag auch den Hilflosenzu- schuß beantragen. Anträge werden durch die o.ö. Ge- meindeämter bzw. direkt durch die Pensionsversiche- rungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz, aufge- nommen. SPRECHTAG IN RENTEN- UND SOZIALVERSICHE- RUNGSANGELEGENHEITEN - JULI 1961 Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz, hält in Steyr am DONNERSTAG, den 6. Juli 1961, in der Zeit von 8 - 12 und 14 - 16 Uhr, in der Arbeiterkammer- amtsstelle und am DONNERSTAG, den 6. Juli 1961, in der Zeit von 15 - 17 Uhr, in den Steyr-Werken, einen Sprechtag in Renten- und Sozialversicherungsan- gelegenheiten ab. Franz Salzner Fachhandel u. Spezialwerk- stätte aller Arten Näh-- maschinen Haratzmüllerstrasse 38 Tel. 27 2 22 Kundmachungen Magistrat Steyr Bau 2-8513/1957 Steyr, 8. Juni 1961 Teilbebauungsplan Nusime - Forelle I; KUNDMACHUNG Der Magistrat Steyr hat für die Grundparzelle 400/1 der Kat. Gern. Hinterberg einen Teilbebauungs- plan ausgearbeitet, Es handelt sich um ein Areal, das aus dem Teil der niedrigsten über der Enns liegenden Schotterterrasse nördlich des Abschnittes I der Siedlung MUnichholz und dem gegen das Ennsufer abfallenden Steilhang und einem darunter liegenden Vorlandstrei- fen besteht. Das vorliegende Gebiet wird durch die Par- zellen Nr. 400/3, 129, 508, 400/11, 400/9, 410/10, 410/42, 410/45, 410/9, 410/8, 410/7, 400/8 und 400/7 umschlossen. Es ist vorgesehen, zur Errichtung von Einfamilienhäusern 16 Bauplätze zu schaffen wel- che durch eine 6 m breite Wohnstraße aufgeschlossen werden sollen. Die Straße soll vorläufig im Westen der Siedlungsfläche ihr Ende finden und später an das öffentliche Straßennetz in der Nähe der Sportanlage Forelle angeschlossen werden. Der beschriebene Teilbebauungsplan liegt wäh - rend einer Woche, gerechnet vom Tage des Anschla- ges dieser Kundmachung an der Amtstafel des Rathau- ses, während der Amtsstunden beim Stadtbauamt Steyr, Zimmer 104, zur Einsicht auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Magistrat Steyr Bau 2- 7243/ 57 Steyr, 15. Mai 1961 Neuerliche Änderung des Teilbebau- ungsplanes Nr. 3/53 B für das Gelän- de der Christkindlleite im Bereiche des Grundstückes 1438/6 der Kat. Gern. Steyr KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der :t,cl.t Steyr hat in der Sit- zung vom 1. 7. 1960 gemäß § 3 (5) des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9 und 10, den Teilbebauungsplan Nr. 3/53 B für das Gelände der Christkindlleite im Bereiche des Grund- stückes 1438/6 der Kat. Gern. Steyr insofern abge - ändert, als das hinsichtlich des genannten Grundstük- kes bisher herrschende Bauverbot aufgehoben wurde. Der Bürgermeister: Josef Fellinger 111
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