Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/6

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1961 Der Personenkreis der jugendlichen Rechtsbre- cher setzt sich nur zum kleineren Teil aus Burschen und Mädchen zusammen, bei denen von Haus aus ge- wisse kriminelle Neigung oder Veranlagung festge- stellt werden kann und die auch schon wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. In den mei- sten Fällen dagegen handelt es sich um junge Men- schen, denen die so notwendige Nestwärme des El- ternhauses fehlt. Sie kommen schon frühzeitig unbe- aufsichtigt auf die Straße, treiben sich dort oder in Gastlokalen herum, wo sie die Gesellschaft Gleich- altriger suchen und finden, mit denen sie sich nicht selten zu Banden zusammenschließen. Sie unterlie- gen oft dem schlechten Einfluß solcher "Freunde" und sonstigen Versuchungen, insbesondere durch Schmutz- literatur und schlechte Filme, und so kommt es dann aus Leichtsinn, Unüberlegtheit und nicht zuletzt aus Langweile zu verschiedenen Straftaten auch solcher Jugendlicher, die von Haus -aus nicht schlecht sind. Das Zurückfinden auf den geraden Weg ist dann aber oft recht schwierig und die Reue kommt zu spät. "Vorbeugen ist besser als heilen" sagt schon ein altes Sprichtwort. Wenn es - kurz gesagt - Aufgabe der Polizei ist, für Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Ge- meinwesen zu sorgen, so darf sie aber die Erfüllung dieser Aufgaben nicht nur darin sehen, daß sie bei strafbaren Handlungen den oder die Täter ausforscht und der verdienten Strafe zuführt. Sicherlich gehört auch das zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus sollte sie aber mit allen Mitteln darnach trachten, vorbeugend dafür zu sorgen, daß solche Straftaten gar nicht be- gangen werden. Freilich ist es zwar praktisch unmög- lich, daß die Polizei mit den ihr zur Verfügung stehen- den Mitteln allein diesen Erfolg erzielen kann. Sie kann dazu nur einen gewissen Teil beitragen. In die- sem Zusammenhang kommt der Einrichtung sogenann- ter Jugendstreifen eine besondere Bedeutung zu. Diese Jugendstreifen wenden unter Ausnützung der wenigen vorhandenen gesetzlichen Handhaben ihr Hauptaugen- Neue merk dem Tun und Treiben der Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu. Dabei geht es nicht um die Auf- deckung und Ausforschung gerichtlich strafbarer Hand- lungen, sondern normalerweise nur um die Feststel- lung sogenannter Verwaltungsübertretungen, wie z.B. das Herumtreiben Jugendlicher auf öffentlichen Straßen bei Dunkelheit, der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung ei- nes Erziehungsberechtigten nach 21, 00 Uhr, Übertretungen des Kinogesetzes usw. Der Hauptzweck liegt dabei nicht in der Bestrafung des· ertappten Jugendlichen, sondern in der erzieherischen Wirkung. Es wird deshalb nur mit geringen Geldstrafen vorgegangen und sehr häufig von der Möglichkeit der Abmahnung oder der Verwarnung Gebrauch gemacht. Auch das Bundespolizeikommissariat Steyr hat in den letzten Wochen verschiedentlich Jugendstreifen eingesetzt und es konnte dabei die Erfahrung gemacht werden, daß diese Einrichtung zweifellos sehr zweck- mäßig ist. Die Jugendstreifen wurden jeweils im glei- chen Ausmaß zum Wochenende durchgeführt. Am er- sten Wochenende mußten insgesamt 28, am zweiten Wochenende 17 und am dritten Wochenende 5 Jugend- liche wegen verschiedener Übertretungen der Jugend- schutzbestimmungen beanstandet werden. Das Absin- ken der Zahl der Beanstandungen von Woche zu Wo- che zeigt, daß es durch diese Maßnahme, die auch in Zukunft weiter geführt wird, zweifellos gelingen wird, insbesondere den Unfughandlungen Jugendlicher, die nicht selten den Ausgangspunkt für spätere gericht- lich strafbare Handlungen darstellen, mit Erfolg entge- genzutreten. Über diese Jugendstreifen und verschiedene ande- re polizeiliche Maßnahmen hinaus wird es aber Aufga- be der Eltern, der Jugendorganisationen und öffentli- cher Einrichtungen sein müssen, unserer Jugend durch Schaffung geeigneter Möglichkeiten zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung zu helfen. VERKEHRSREGELUNG für den Stadtplatz *IDEEN-WETTBEWERB* D urch die Verkehrslage am Stadtplatz in Steyr, insbesonders an Markttagen, __sieht sich die Stadt- gemeinde gezwungen, eine Anderung der derzei- tigen Verkehrssituation ir.s Auge zu fassen. Es ergeht daher an alle an diesem Problem in- terressierten Personen die Aufforderung, dem Magistrat geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Die besten Lösungen, die eine durchführbare Neuregelung der Verkehrslage am Stadtplatz erbrin- gen, werden mit Preisen ausgezeichnet. Vergeben werden: 92 Ein 1. Preis in der Höhe von S 4 000, --, ein 2. Preis in derHöhe von S 3 000, --, ein 3. Preis in der Höhe von S 2 000, - - , ein 4. Preis in der Höhe von S 1 000, - - • somit sollen insgesamt S 10 000, -- zur Verteilung ge- langen. Der Magistrat der Stadt Steyr behält sich jedoch im Rahmen der Gesamtsumme eine dem Wert der Vor- schläge entsprechende andere Verteilung vor. Die Zu- erkennung der Preise erfolgt durch eine Jury, gebildet aus Vertretern der Stadtgemeinde Steyr und des Bun-

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