Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/6
1961 AMTSBLATT DER STADT STEYR 9 despolizeikommissariates Steyr, sowie einem neutra- len Verkehrsfachmann. Bei den Vorschlägen sind vorwiegend 3 entschei- dende Punkte zu berücksichtigen: 1) Soll der derzeit am Stadtplatz befindliche Markt aufrechterhalten bleiben; wenn ja, in welcher Form? 2) Inwieweit sind die Freiflächen, welche außer dem fließenden Verkehr und Markt noch zur Verfügung stehen, als Parkflächen zu nutzen. Allenfalls wä- re für diese Flächen teilweise oder auch zur Gänze die Einführung eines zeitlich beschränkten Parkens möglich; 3) ist zu klären, wie die Ladetätigkeit für die am Stadtplatz befindlichen Geschäfte geregelt werden soll. Außer diesen Fragen ist die einwandfreie Führung des fließenden Verkehrs mit den Anschlußstraßen: En- ge Gasse, Pfarrgasse, Grünmarkt und Obere Kaigasse der Bedeutung des Stadtplatzes entsprechend zu be- rücksichtigen. Besonderer Beachtung bedürfen außer- dem die Ausfahrt aus dem Feuerwehrdepot beim Kreis- gericht, Obere Kaigasse, die Zufahrt zu den Gebäu- den, in denen Behörden untergebracht sind, sowie der Verkehr zum Postamt 1 am Grünmarkt. Für die Transportmittel des Massenverkehrs, Li- nienbusse der Post, Bahn und städt. Verkehrsbetrieb(l sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ebenso sind Standplätze für Taxi vorzusehen. Bei der Planung ist das teilweise starke Quergefälle des Stadtplatzes von ca. 1, 20 m zu berücksichtigen. Jenen Personen, welche sich für die Lösung des Verkehrsproblemes des Stadtplatzes Steyr interessieren und durch Vorschläge am Ideenwettbewerb beteiligen wollen, wird vom Magistrat kostenlos ein Lageplan im Maßstab 1 : 500 zur Verfügung gestellt. Dieser Plan kann im Rathaus, Zimmer 112, ab Montag, den 5. Juni 1961, behoben werden. Die Vorschläge sind bis Samstag, den 22. Juli d. J. bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Rat- haus, 2. Stock, Zimmer 72, in folgender Form abzu- geben: Die Ausarbeitungen müssen verschlossen und in der rechten, oberen Ecke sowohl am Kuvert als auch auf jedem einzelnen Blatt mit einer 6-stelligen Kenn- ziffer versehen sein. In den Gesamtumschlag ist ein verschlossenes Kuvert einzulegen, ebenfalls außen mit der Kennummer versehen, in welchem Name und Adresse des Projektierenden enthalten sind. Pläne und SchriftsWcke, welche sichtbar namentlich gezeichnet sind, werden ausgeschieden. Kampf dem zunehmenden Lärm Ein Anliegen das uns alle angeht 1 E s ist eine allgemein bekannte Tatsache, daß die gesamte Menschheit unter dem ständig zuneh- menden Lärm, der die verschiedensten Ursachen haben kann, zu leiden hat. In Österreich wurde im Rahmen der Österreichi- schen Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundheit, der •österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung•. kurz. ÖAL genannt, mit dem Sitz in Wien, ins Leben gerufen. Dieser behandelte in seiner Fachtagung vom 8. bis 13. Mai 1961 unter dem Motto -Weniger Lärm in Wohnung, Straße und Betrieb• alle einschlägigen ·Fragen, um die Voraussetzungen für entsprechende staatliche Maßnahmen und cfie Unterlagen für Gesetz- entwürfe zu schaffen; in der Seenverkehrsordnung 1961 wurde bereits vom Gesetzgeber der Lärmbekämpfung auf unseren heimatlichen Seen ein besonderes Augen- merk zugewendet. Doch die besten Gesetze können ihren Zweck nicht erfüllen, wenn die Menschen, für die siebe- stimmt sind, nicht die nötige innere Bereitschaft für deren Befolgung mitbringen. Wenn es auch im prakti- schen Leben, insbesondere im modernen Straßenver- kehr nicht möglich ist, jeglichen Lärm zu vermeiden, so kann man doch den •störenden Lärm•, bei dem es sich um jede unlustbetonte Einwirkung auf unseren Ge- hörsinn handelt, auf ein Mindestmaß herabdrücken. Die objektivste Methode zur Feststellung •störenden Lärmes•, die auch vielfach bei Messung des Verkehrs- lärms angewendet wird, ist die Verwendung von soge- nannten Lärmmessern oder •phonmetern•. 1 Phon be- deutet die Maßeinheit, welche entsprechend der Emp- findlichkeit des menschlichen Ohres für Schallwellen aufgebaut ist. Um diese Maßeinheit deutlicher zum Bewußtsein zu bringen, mag noch angeführt werden, daß O Phon die Hörschwelle, 20 Phon eine ruhige Woh- nung bei geschlossenen Fenstern, 40 Phon leiser Rund- funk, 50 Phon eine ruhige Straße, 60 Phon Rundfunk mit Zimmerlautstärke, 70 Phon eine laute Gaststätte, 90 Phon eine verkehrsreiche Straße und schließlich 130 Phon ·die •schmerz.schwelle• bedeuten. Bei 1 Phon han- delt es sich um einen gerade wahrnehmbaren Lautstär- kenunterschied; 10 Phon Lautstärkeerhöhung bedeuten eine Verdoppelung des Lautheitseindruckes. Durch umfangreiche Forschungen des Max-Plank- Institutes in Dortmund wurde festgestellt, daß sich, entgegen der stark verbreiteten gegenteiligen Meinung, der menschliche Organismus nicht an starke Geräusche gewöhnen könne und auf jeden Fall, wenn auch unbe- wußt, zur Wehr setzt. Verengung der Hautgefäße, Er- höhung des Blutdruckes und Verminderung des Blut- kreislaufes sind typische Merkmale unbewußten Reagie- rens. Interessant ist auch der Umstand, daß Menschen, die bei ihrer Beschäftigung unter starker Lärmentwick- lung zu leiden haben - unabhängig vom sozialen Mi- lieu - , häufiger unverträglich sind als jene, die in ei- ner ruhigen Atmosphäre ihrer gewohnten Arbeit nach- gehen können. Unsere Vorfahren waren im Durchschnitt von ei- ner Geräuschkulisse umgeben, die zwischen 20 und 40 Phon lag, wir dagegen leben in einer Lärmglocke, de- ren Werte zwischen 30 und 90 Phon gelegen sind. Ab- gesehen von all den anderen bekannten Lärmquellen erreicht beispielsweise ein Staubsauger mit mehr als 80 Phon bereits die Lärmentwicklung eines Mopeds. 93
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