Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/6

6 / 1961 AMTSBLATT DER STADT STEYR III AMTLICHE NACHRICHTEN - NACHTRAG Kundmachungen Magistrat Steyr Magistratsdirektion Pol-4634/1953 Freibaden im Steyrfluß beim Kugelfangwehr Steyr, 13. Mai 1961 ÖFFENTLICHE WARNUNG Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Be- völkerung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu ma- chen, die das Freibaden im Steyrfluß beim sogenann- ten Kugelfangwehr, im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt. Diese Wehranlage verursacht im Flußlauf erheb- liche Sogwirkungen, wodurch Lebensgefahr für die don Badenden entsteht. Die Bevölkerung wird daher aufge- fordert, das Baden in der Nähe des Kugelfangwehres zu unterlassen. Sollte diese Aufforderung keine Beachtung finden, wllre der Magistrat genötigt, im Bereiche dieser Wehr- anlage ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Stadtschulrat Steyr Zl. St-36/61 Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 29. April 1961 KUNDMACHUNG über die Schüleraufnahme in die öffentlichen Volksschulen im Schuljahr 1961/62 im Stadtgebiet der Stadt Steyr. 1. Beginn der Schulpflicht: Alle Kinder, die bis 31. August 1961 das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Eltern oder deren Stellvertreter verpflichtet, die in ihrer Obhut stehenden schulpflichtigen Kinder an einem der verlautbarten Tage der Schule zur Auf- nahme vorzuführen, in besonderen Fällen durch ei- ne andere Person vorführen zu lassen oder schriftlich anzumelden. Fahrlässige Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wird gesetzlich geahndet. 2. Einschreibungstermine: SAMSTAG, 17.JUNI 1961, 10-12 UHR u.14-17 UHR ORT: GEBÄUDE DER SPRENGELSCHULE Für die während der Ferien zuwandernden Kinder ist Montag, 11. September 1961, von 9 - 12 Uhr Einschreibetag. Zur Einschreibung mit zubringende Dokumen- te: Standesamtliche Geburtsurkunde, Staatsbürger- schaftsnachweis, Impfscheine und allfällige Vor- mundschaftsdokumente. 3. Aufnahme von vorschulpflichtigen Kindern: Ansuchen um vorzeitige Aufnahme in die Schule für solche Kinder, die vom 1. September bis 31. De- zember 1961 das sechste Lebensjahr vollenden, sind von den Erziehungsberechtigten unter Anschluß eines amtsärztlichen Zeugnisses bis 30. Juni 1961 bei der zuständigen Schulleitung einzureichen. 4. Zurückstellung vom Schulbesuch: Sc h u 1pflichtige Kinder, die für den Schulbe- such noch nicht die notwendige geistige und kör- perliche Reife besitzen, können auf ein Jahr zu - rückgestellt werden. Die geistige Nichteignung des Kindes stellt die Schulleitung fest, die kö,perliche Nichteignung des Kindes der Amtsarzt. Vorschulpflichtige Kinder können bis 31. Dezember 1961 durch Entscheidung des Schullei- ters oder des Amtsarztes auf ein Jahr zurückgestellt oder von den Eltern zurückgezogen werden. Sc h u 1besuch s unfähige Kinder, also blinde, taubstumme oder mit einem geistigen oder körper- lichen Gebrechen behaftete Kinder, sind durch die Eltern oder deren Stellvertreter bei der Leitung der Sprengelschule anzumelden •. 5. Umschulung: Umschulungsansuchen sind, entsprechend begrün- det, schriftlich beim Stadtschulrat Steyr, Schloß Lamberg, einzubringen. Sie unterliegen der Stem- pelpflicht. Die Aufnahme von Schülern, die ihren Wohnsitz in einer fremden Gemeinde haben, in eine öffentli- che Pflichtschule im Stadtgebiet Steyr, kann erst nach Abwicklung eines Aufnahmeverfahrens nach § 19, o . ö. Pflichtschulerhaltungsgesetz, LGBl. 10/1959, erfolgen. 6. Beginn des Schuljahres 1961/62: Montag, 11. September 1961, 8 Uhr. Der Vorsitzende: Josef Fellinger Bürgermeiste.r Ausschreibungen Magistrat Steyr Bau 3-10. 273/57 ÖFFENTUCHE AUSSCHREIBUNG über die Herstellung der Erd- und Planierungsarbeiten sowie die Gartengestaltung für den Kinderspielplatz am Tabor. DieAnbotunterlagen für diese Ausschreibung kön- nen ab 29. Mai 1961 im Stadtbauamte Steyr, Rathaus, Zimmer 94, abgeholt werden. Die Anboteröffnung findet am 9. Juni 1961 um 9, 00 Uhr in Steyr, Rathaus, Zimmer 93, statt. Die An- bote sind verschlossen und entsprechend gekennzeichnet bis 8, 45 Uhr des gleichen Tages in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 70, abzugeben.

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