Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/5

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1961 Schließlich darf nicht verschwiegen werden, daß bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen ein Strafver- fahren durchgeführt werden muß; unter Umständen ist mit hohen Strafen zu rechnen, sieht doch die Bauord- nung allein Geldstrafen bis zu einer Höhe von S 300 000, --, allenfalls auch Arrest bis zu 6 Monaten vor. D FREMDENVERKEHRSFORDERUNG IN STEYR D ie Stadt Steyr, durch eine ungünstige Verkehrs- lage benachteiligt, liegt auch heute noch etwas abseits des Fremdenverkehrsstromes. Die Stadt- verwaltung sah sich jedoch durch die in letzter Zeit steigende Nachfrage ermutigt, ihre Bemühungen zu verstärken, Fremde auf den lohnenden Besuch unserer Stadt aufmerksam zu machen. Wenn auch vorerst nicht damit gerechnet werden kann, daß die fremden Gäste einen längeren Aufenthalt nehmen werden, so wird doch der nur kurze Zeit verweilende Beschauer eine Reihe von Schönheiten unserer Stadt entdecken und zufrieden sein. Der alte Stadtkern bietet sich bereits dem nur oberflächlichen Besucher in einer se ltenen Geschlossenheit dar und neben begeisterten Ausrufen hört man immer wieder die Feststellung, daß man an- derorts viel zu wenig wisse, wie schön eigentlich die Stadt Steyr ist. AS s /-! ... ----~- .... DER NEUE, ZUR ORIENTIERUNG FREMDER BESUCHER AUFGELEGTE STADTPLAN IM TASCHENFORMAT; AUF DER RÜCKSEITE BEFINDEN SICH FREMDENVER- KEHRSFÖRDERNDE HINWEISE. 76 HÖFLICHKEIT SV ERW ARN UN GEN An clen .f!.eJi .k.ef . dü! 00 - Kennzelcher1: ..... _ Steyr,om . @J) RÜCKSEITE Sie haben hier Ihr Kraftfahrzeug vorschriftswi- drig abgestellt und durch Nichtbeachten des bestehen- den Parkverbotes/Halteverbotes die Straßenverkehrsord- nung übertreten . Wir nehmen an, daß Sie die Verbotstafel nur des- halb übersehen haben, weil Sie ortsfremd sind. Da wir wünschen, daß Ihnen der Besuch unserer Stadt in ange- nehmer Erinnerung bleibt, bitten wir Sie, in Zukunft Verkehrsvorschriften und Verkehrszeichen in Ihrem ei- genen Interesse genau zu beachten. Wir wünschen Ihnen einen recht schönen Aufent- ha lt und hoffen, Sie bald wieder in Steyr begrüßen zu können. Für Auskünfte stehen Ihnen jederzeit das Frem- denverkehrsreferat des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, Tel. 2381,und der Verkehrsbetrieb der Städtischen Un- ternehmungen, Steyr, Färbergasse 7, Tel. 2371, zur Verfügung. Bundespolizeikommissariat Steyr Magistrat Steyr Um diesem schon lange empfundenen Mangel abzuhelfen, entschloß sich die Stadtgemeinde Steyr, eine mit 24 großen Farbbildern ausgestattete Broschü- re herauszugeben, die von einem entsprechenden Text unterstützt, in sehr anschaulicher Form einen Überblick über die Stadt und ihre Vergangenheit gibt. Die Auf- nahme dieses Druckwerkes in der Öffentlichkeit war über alle Erwartungen gut und viele begeisterte Zu-

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