Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/5

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1961 ... für Jedes Fenster passend, ein•, mehrfärblg und In Dekormustern KOSTENLOSE BERATUNG, FREIE PROSPEKTE UND MUSTER, EIGENE MONTAGE Franz Ger 1 Tapezierermeister S'terr, HoratamUllentreBe 32 - Telefon 37893 Wissenswertes über die Eheschliefiung 1 n diesem Jahre werden wieder hunderte Brautpaa- re den entscheidenden Schritt in die Ehe wagen. Damit sie sich zeitgerecht die notwendigen Do- kumente beschaffen und alle mit der Eheschließung zu- sammenh,tngenden Fragen klären können, sollen einige Jlinw !s kurz wiederholt werden: D1 staatsgUltige Ehe kann nur vor dem Standes- beamten geschlossen werden. D r Eheschließung geht ein Aufgebot voraus. Dk ßra111lcute beg ben slch zur Bestellung des Aufgebotes persönlich mit denn tig '11 Dokumenten zum Standesa1111 (SC'ltloß Lamb ·rg). 01' Entgegennahme von Aufgcbotsnntrtigcn ist jed ·u Vormittag (au genon1111en Montag 1md Samstag), sowie 1)1 ·11s1ag 1111d Do1111crstag ua hm11tag nh\gliC'h. Wcgeu des grol.\cn Partl'l ·nv ·rkehrs an Vorn11ltagcn wml c111plohlc 11, das Aufgebot wo111lig lieh an einem Dienstag otl ·r Donnerstag 11ach1ll1ttag, gegebenenfalls auch Mittwoch oder Freitag in der Zeit von 12, 00 bis 13, 00 whr zu bestellen. Folgende Dokumente sind mitzubringen: 1. Eigene Geburtsurkunden 2. Geburtsurkunden der Eltern 3. Heiratsurkunden der Eltern 4. Staatsbürgerschaftsnachweis der Verlobten und 5. deren Aufenthaltsbescheinigungen vom Meldeamt. Falls die Braut minderjährig (noch nicht 21 Jahre alt) ist, müssen die Eltern oder der gesetzliche Vertreter und der Sorgeberechtigte vor dem Standesbe - amten die Einwilligungserklärung abgeben. Ist die Braut noch nicht 16 Jahre alt, so ist außerdem die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit, die auf Antrag vom zuständigen Bezirksgericht erteilt wird, notwendig. Ist der Br ä u t i g am noch nicht 21 Jahre alt, so muß er aus der väterlichen Gewalt entlassen und für volljährig erklärt werden. Der minderjährige Bräutigam begibt sich zu diesem Zweck mit seinem gesetzlichen Vertreter zum Bezirksgericht. Das Bezirksgericht erteilt auch die erforderliche Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit. War ein Teil bereits verheiratet, so sind außerdem die Heiratsurkunden der Vorehen, sowie der urkundliche Nachweis Uber die Auflösung der Ehen (Sterbeurkunde , Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil) vor - zulegen. Die Bestellung des Aufgebotes soll spätestens 14 T agc vor dem beabsichtigten Trauungstermin erfolgen, von Ausländern womöglich 4 Wochen vorher. Über die Ehescliließung selbst werden die Verlobten bei der Auf- gebotsverhandlung informiert. Wehr p f 1ich t i g e konnten sich bisher während des Präsenzdienstes nicht verehelichen, wenn sie in dem Kalenderjahr einberufen wurden, in dem sie das 19. Le- bensjahr vollendet hatten. Diese offensichtliche Härte ist durch die Wehrgesetznovelle 1960 beseitigt worden. Seit 31. Dezember 1960 bedürfen nur mehr Berufsoffi- ziere und zeitverpflichtete Soldaten bis zur Vollendung des 3. Dienstjahres der Zustimmung des Bundesministe- riums für Landesverteidigung. Wie erst kürzlich in diesem Amtsblatt ausgeführt wurde, ist die Beschaffung von Personenstandsurkunden aus dem Ausland, auch aus den Oststaaten, ohneweiters möglich. Alle Personen, die ihre Originalurkunden nicht besitzen, werden daher eingeladen, zeitgerecht einen entsprechenden Antrag beim Standesamt zu stellen. Inhaltsverzeichnis AUS DEM STADTRAT s 2 DIE STAATLICHEN FAMILIENFÖRDERUNGS- DAS STADTBAD ÖFFNET WIEDER SEINE MASSNAHMEN S 11 PFORTEN s 3 ABBRUCH DES POSTHOFES AUF DEM TABOR 12 KULTURAMT AMTLICHE NACHRICHTEN S 13 - 15 Veranstaltungskalender Mai 1961 s 3 - 6 Ausschreibungen VOLKSHOCHSCHULE DER STADT STEYR s 6 Standesamt STEYRER PERSÖNLICHKEITEN Mitteilungen Johann Hochhauser s 6 - 7 Altersjubilare BAUEN - ABER RICHTIG! s 7 - 8 Wertsicherung FREMDENVERKEHRSFÖRDERUNG IN STEYR s 8 - 9 Wohnungstauschanzeiger FREIWILLIGE ST ADTFEUERWEHR STEYR - Gewerbeangelegenheiten Jahreshauptversamm Jung s 9 Baupolizei WISSENSWERTES ÜBER DIE El-lESCHLIESSUNG 10 78 .

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