Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/2
8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1961 sorgungsgenüssen. die Regelung der Mindestbezüge und Zulagen sowie auf Zeitvorrückung und ähnliches zu- rlickzuführen. Im übrigen beträgt der Personalaufwand imVerhältnis zu den Reinausgaben des gesamten Haus- haltes 1961 weniger als in den Jahren 1959 und 1960. Über seine Verteilung gibt folgende Übersicht Auf- schluß: , Gemeindevertretung Schulen Kindergärten Anstalten und Einrichtungen (Altersheim, Unterstands- häuser, Jugendherberge, Sportheim) Städt. Wirtschaftshof Eigentliche Hoheitsver- waltung R:Jhe- und Versorgungs- genüsse S 545 000 oder 2, 9 "/o S 2 136 000 " 11, 2 0/o S 1 172 000 " 6, 1 "/o S 1 316 400 " S 3 449 800 " S 8 620 000 6, 9 "/o 18, 1 "/o S 8 033 600 " 42, 1 "/o S 2 427 000 " 12, 7 "/o S 19 080 600 (jeweils vom gesamten l>ersonaletat) Im einzelnen ist zu den Gebarungsgruppen des ordentlichen Haushaltes folgendes zu bemerken: Die Allgemeine Verwaltung erfordert einen Zu- schußbedarf von S 5 867 800, -- und hält sich, da ja hier nur Pflichtausgaben des Amtsbetriebes verrechnet werden, im üblichen Rahmen. Das Polizeiwesen erfordert einen Zuschuß von S 2 819 100, --, wovon auf den seit 1959 unveränder- ten Polizeikostenbeitrag an den Bund S 2 209 100, -- entfallen und die übrigen Ausgaben vor aJ+em der Si- cherheit des Straßenverkehrs gewidmet sind. Das Schulwesen beansprucht nach Abzug der Ein- nahmen S 4 374 800, -- und belastet den Gemeinde- haushalt in fast gleicher Höhe wie in den Vorjahren. Günstig hat sich dabei ausgewirkt. daß die an das Land Oberösterreich zu entrichtenden Bau- und Ein- richtungskosten fUr Berufsschulen etwas weniger Mittel beanspruchen und daß die Schulbücherergänzung in den eigenen Volks- und Hauptschulen im wesentlichen bereits 1960 erfolgt ist. Die Studienbeihilfen (Stipen - dien) hingegen werden in ihrer Gesamtsumme um 50 "/o auf S 75 000, -- gesteigert. Das Kulturwesen bringt mit einem Zuschußbe- darf von S 1 293 000, -- eine etwas größere Belastung als bisher. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die Honorare für die Gastspiele des Landestheaters erhöht wurden, bisher aber die gleichen Eintrittspreise eingehoben werden. Weitere S 100 000, -- erfordert eine unvermeidbare bauliche Sanierung des "Lebzel- terhauses." Das Fürsorgewesen und die Jugendhilfe zeigen gegenüber den Vorjahren einen erhöhten Zuschußbe- darf von S 6 898 700, --. Es wurde bereits einmal er- wähnt, daß die Kosten der Unterbringung Befürsorgter in Krankenhäusern und in Anstalten aller Art wesent- lich angestiegen sind. Nicht so sehr weildieAnzahl der Befilr$orgten gewachsen wäre, sondern vor allem infolge der erhöhten Verpflegskosten, die hiefür ver- rechnet werden. Um in dieses wichtige Kapitel der gemeindlichen Tätigkeit einen genaueren Einblick zu geben, wird nachstehende Aufgliederung gebracht: 28 Allg. Verwaltung, Fütsorgeamt Wirtschaftl. und gesundheitl. Fürsorge Geschlossene Fürsorge Förderung der freien Wohlfahrtsfürsorge Sonstige Wohlfahrts- und Fürsorgemaßnah- men Einrichtungen des Fürsorgewesens (Altersheim, Unterstandshäuser) Jugendhilfe - Fürsorgeerziehung Einrichtungen der J~~endhilfe (Kinder- gärten, Kinder-Ubergangsheim. Ju- gendherberge) 542 000 980 500 1 506 000 55 000 448 500 868 900 1105 300 1 392 500 6 898 700 Die Verpflegskosten (worunter nicht nur die Ver- pflegung selbst sondern auch alle anderen Kosten der Unterbringung zu verstehen sind) zeigen auch im ei- genen Altersheim eine steigende Tendenz. Würden die Tarife auf volle Kostendeckung abgestellt werden, so ergäbe sich eine einschneidende Erhöhung. Der Ge- meinderat hat sich daher begnügt, die Tagessätze um durchschnittlich 15 "/o nachzuziehen. Der Zuschußbe- darf des Altersheimes beträgt trotzdem so wie in den Vorjahren auch 1961 über S 700 000, --. Die bisher üblichen Aktionen (Heizmaterial, Säuglingswäschepakete, Heimathilfeunterstützung) werden weitergeführt. Die höheren Ausgaben für die Jugendhilfe sind in der Förderung begründet. welche die Gemeinde dem Bau eines Jugendheimes (Schüler- internat) angedeihen läßt. Der Zuschußbedarf für die Kindergärten, die allen Bevölkerungskreisen offen ste- hen, findet in der anerkannt guten Betreuung unserer Jugend seine Rechtfertigung. Das Gesundheitswesen und die körperliche Er- tüchtigung werden in gleicher Weise bedacht. wie dies bisher üblich war (Zuschußbedarf S 2 375 400, -- ) • Ein erheblicher Posten, der hier verrechnet wird, ist allerdings der Beitrag zum Betriebsabgang der Kran- kenanstalten in Oberösterreich. der gegenüber den Vor- jahren etwas abgesunken ist und 1961 S 1 500 000, - - betragen wird. Für eine Cariesprophylaxe in den Schulen wurde ebenfalls finanziell vorgesorgt. Dem Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen wird die Gemeinde insgesamt S 4 542 300, -- zuschießen. Davon entfallen auf Straßenerhaltungen und -verbes- serungen einschließlich Gehsteigasphaltierungen S 1 788 000, --, auf den Ausbau und Neubau von Stra- ßen S 1 000 000, -- und für Arbeiten an Brücken S 200 000, --. Erstmalig werden auch Mittel bereitge- $tellt, um die Mietzinse in gewissen Neubauten zu stützen und auf einem sozial tragbaren Niveau zu hal- ten. Die öffentlichen Einrichtungen (Wirtschaftsförde- rung) beanspruchen einen Zuschußbedarf von S 4 732 100, --. Damit werden außer dem laufenden Aufwand für die Straßenbeleuchtung und Straßenrei- nigung, für das Feuerwehrwesen, die Park- und Gar- tenanlagen, auch noch der Heubau von Kanälen und eines Gewächshauses in der Stadtgärtnerei, die In- standsetzung des Palmenhauses im Schloßpark, der Ankauf einer Straßenkehrmaschine, verschiedener Vorrichtungen für den Winterstreudienst m1d der Neubau eines Wartehäuschens in Gleink finanziert. Die betriebsähnliche Einrichtung des Städt. Wirt- schaftshofes zeigt volle Kostendeckung. Nur die Müll-
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