Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/2
1961 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 Da sowohl die Standesämter, als auch die Staats- bürgerschafts- und Paßbehörden angewiesen sind. in jedem Falle die maßgeblichen Originalurkunden zu verlangen, werden alle Personen. die im Ausland ge- boren sind. don geheiratet haben oder dergleichen und nicht im Besitze beweiskräftiger Urkunden sind, auf die Möglichkeit der Beschaffung ihrer Originalurkunden aufmerksam gemacht. Besonders sei darauf hingewiesen, daß in den mei- sten Staaten wesentlich früher als in Österreich die Ma- trikenführung eigenen staatlichen Matrikenänitem (Standesllmtem) nbertragen wurde.Ausländische kirch- liche Bescheinigungen haben daher selten die Beweis- kraft einer öffentlichen Urkunde. Das Standesamt über- prüft jedoch jederzeit ausländische Personenstandsur- kungen im Zweifelsfalle auf ihre Beweiskraft für den bürgerlich-rechtlichen Bereich. AMTLICHE NACHRICHTEN Standesamt PERSONENSTANDSFÄLLE Dezember 1960 Im Monat Dezember wurden im standesamtli- chen Geburtenbuch die Geburten von 181 Kindern be- urkundet. Von Steyrer Eltern stammen 51 (18 Knaben und 33 Mädchen), von auswärts 130 (71 Knaben und 59 Mädchen). Ehelich geboren wurden 152, unehe- lich 29 Kinder. 23 Brautpaare schlossen vor dem hiesigen Stan- desamt im vergangenen Monat die Ehe. Von den Ehe - schließenden war ein Bräutigam jugoslawischer, einer ungarischer und einer deutscher Staatsbürger. Alle übrigen Eheschließenden besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft. Bei• 13 Paaren waren beide Teile ledig. bei 6 Paaren ein Teil geschieden, bei 2 Paa- ren beide Teile geschieden und bei 2 Paaren ein Teil geschieden und ein Teil verwitwet. Im . Berichtsmonat wurde im standesamtlichen Sterbebuch der Tod von 49 Personen beurkundet. Aus Steyr stammten 31 (16 Männer und 15 Frauen), von auswärts 18 (9 Männer und 9 Frauen). Kundmachungen Magistrat Steyr Ha-4754/1960 Steyr, 20. 12. 1960 Kundmachung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat anläßlich der Genehmigung des Voranschlages 1961 in seiner Sitzung vom 16. 12. 1960 beschlossen, die ausschließ- lichen Gemeindeabgaben im gleichen Ausmaß wie im Jahre 1960 zu erheben. Die Hebesätze betragen: 1. Für die Grundsteuer a) Grundsteuer A für land und forst- wirtschaftliche Betriebe b) Grundsteuer B für andere Grundstiik- ke bei Berücksichtigung des Mindest- betrages der Steuer gern. § 31 400 v.H. G.St.G. 420 v.H. 2. Für die Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeenrag und Gewerbekapital b) Lohnsummensteuer 180 v.H. 1000 V .H. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Magistrat Steyr Zl. 2033/1952 Steyr, 19. Dezember 1960 Kundmachung Mit Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 16. 12. 1960 wurde die Verordnung des Gemein- derates der Stadt Steyr vom 8. 9. 1953 betreffend die liber den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung öffentlichen Gemeindegutes der Stadt Steyr und des Luftraumes über demselben, kundgemacht am 21. 9. 1953, aufgehoben. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Mitteilungen MÜTTERBEiliILFE FÜR ARBEITERRENTNERINNEN Rentenempfängern, die für 3 oder mehr Kinder Anspruch auf Kinderbeihilfe haben, steht im Jahr 1961 eine Mütterbeihilfe von monatlich S 50, -- zu. Da die auszahlenden Stellen ermächtigt wurden, die gebüh- rende Mütterbeihilfe auf Grund der vorliegenden Bei- hilfekarten 1958 anzuweisen. brauchen die in Frage kommenden Rentenempfänger keine Anträge auf Mütterbeihilfe stellen. Die Pensionsversicherungsan- stalt der Arbeiter, Landesstelle Linz wird die gebüh- rende Mütterbeihilfe für Jänner und Februar 1961 ge- meinsam mit der ersten Kinderbeihilfe-Sonderzahlung im Monat Februar 1961 auszahlen. ARBEITNEHMER - ACHTUNG! Die 8. Novelle zum Allgemeinen Sozialversi- cherungsgesetz bringt für die Bezieher von Rentenlei- stungen aus der Pensionsversicherung der Arbeiter eine Reihe von Leistungsverbesserungen. wie die Nachzie - hung und Aufwertung der Renten, den Wegfall der Ru- hensbestimmungen beim Bezug mehrerer Leistungen, die Erhöhung des Mindest-Kinderzuschusses, die Aus- zahlung einer halben vierzehnten Rente usw.Der Zeit- punkt, ab dem alle diese Leistungsverbesserungen rechtswirksam werden, ist der 1. Jänner 1961. Um den Rentenbeziehern eine Sorge abzunehmen, hat der Gesetzgeber bestimmt. daß die Leistungsver- 31
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