Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/1

1961 AMTSBLATT DER STADT STEYR 7 Der Traum jeder Hausfrau: Einbaubackofen in Sichthö- he mit und ohne Grilleinrichtung. Eingebaute Kochplat- ten und als besondere Erleichterung der Dunstabzug. Mit Triple-Air-Filter auch ohne Außenöffnung verwend- bar. Linz, Mozorl possoge Steyr, Pochergosse verleibung des Eigentumsrechtes für die Stadtge- meinde Steyr genehmigt.Die Militärregierung ermäch- tigte mit Erlaß vom 16. 8. 1946 den Verwalter (Land Oberösterreich), die Eintragung des Eigentumsrechtes der Stadtgemeinde Steyr in das Grundbuch durchführen zu lassen und gab das Vermögen aus ihrer Kontrolle frei. Mit diesem Kaufvertrag wurden rund 100 ha land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen erworben. Die Stadtgemeinde Steyr hatte schon in der Zeit zwischen 1942 und 1945 in Mitterdietach ein Brunnen- feld für eine zentrale städt. Wasserversorgung festge- legt, da sie es für notwendig erachtete, daß sich ein Großteil des engeren Brunnenschutzgebietes im Eigen- turne oder zumindest in der Verfügungsgewalt der Ge- meinde befinde. Zu diesem Zwecke wurden beträcht- liche bis dahin rein land- und forstwirtschaftlich ge- nutzte Grundflächen des Gutes Gleink mit verschiede- nen Grundstücken in Mitterdietach abgetauscht. Eine bücherliche Durchführung dieser Tauschverträge erfolg- te ebenfalls erst in späteren Jahren, und zwar ab 1948. Insgesamt wurden als Tauschflächen für das Brunnen- schutzgebiet rund 38, 5 ha an Landwirte in Mitterdie- tach abgegeben. Im Jahre 1948 machte das Bistum Linz das erste Mal in Form eines Rückstellungsantrages der Stadtge- meinde Steyr das Fruchtgenußrecht am Gute Gleink streitig. Die Gemeinde Steyr stand damals auf dem Stanc!- punkt, daß eine gesetzliche Grundlage für die Rückstel- lung eines solchen Anspruches nicht vorhanden sei und widersprach dem Begehren. Es kam in der Folge zu I„H lU:Ö:UELHAlUS BRAUNSBERGER STEYR, PACHERGASSE . NÄHE OSTKINO macht Ihre Wohnung zum Heim Eine besonders interessante Küchenlösung Modell Kristall mit ge- räumigen Schränken und prakwchen Tlschelemenren. Sie besteht aus folgenden Einzelteileni M-ET 30 1 MA 50/5 (mit 5 Laden), M-ECK mit oder Qb.ne Vriblchelbe,MAV 90 Abwasch, MA 50/K mit Emailkipper, MA 100 T mit Schiebetüre, M Plattentisch 120 cm, DM 100 Regal mit Stange, MHI< 150 T, M Gewürzbord 8 Kunststoff-Schütten. • Ihr Haus für alle sw- MDBEL . Zu I t e 11 u n I Teilzahlungen mehreren Verhandlungen und schließlich am 28. 4. 1955 zum Beschluß der RUckstellungskommission I. In- stanz, womit das Begehren des Bistums abgewiesen wur- de. Der Beschluß I, Instanz wurde auch von der Rück- stellungsoberkornmission ln Linz am 1. 10. 1958 be- stätigt. Die Stadtgemein~e Steyr war daher im guten Glauben, über das Gut Gleink voll verfügungsberech- tigt zu sein, zumal ·- wie bereits angeführt - die Ge- richtsinstanzen ihre Rechtsmeinung bestätigten. Woh- nungsnot und Aufbauwillen waren zwei weitere Momen- te, die die Gemeinde dazu bestimmten, einzelne Grund- stücke aus demGute Gleink zu Siedlungszwecken frei- zugeben. Es wurden zuerst solche Grundstücke dazu verwendet, die am wenigsten für die Landwirtschaft und öffentliche Belange brauchbar waren, so der Glein- ker Infang 1 ein verhältnismäßig steiles Hanggebiet rnit dichtem Unterholz, das praktisch keine Nutzung ab~ warf. Diese Grundfläche wurde zu einem billigen Preis an fleißige Siedlungswerber vergeben, die darauf in den folgenden Jahren 30 Häuser errichteten, während die Gemeinde Steyr Aufschlleßungsarbeiten leistete. Von diesen Siedlern haben 17 an ihremGrundstück nach Er- legung des Kaufschillings das Eigentum erworben. Als die meisten Infangparzellen bereits verteilt waren, gab die Gemeinde auch das Gebiet um den Meierhof einer begrenzten Besiedlung frei. Es wurden daher auch dort 43 Siedlerstellen mit Häusern verbaut, wobei aber zum Großteil das formale Eigentumsrecht der Siedler noch nicht begründet wurde. Diese ungestörten Verhältnisse in Gleink erfuhren 7

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