Amtsblatt der Stadt Steyr 1961/1

1961 AMTSBLA Tl DEij STADT STEYR 15 Die supernova automatic ultra 'fläht g•rade, zldczack, mit einer oder a:wel Nadeln, näht Splta:en .inHnmmen, führt den Kordel•Zjerstieh, Ob■rnaht, Festonnaht und Säume aus, appllaiul .$plb:en wnd TUII auch auf Nrlon und Atlas, niht über ,oo.OOO Stlclcmoll•■, und dfn alles gans aufoma~ Hech. Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr im selbständigen Wirkungsbereich Bau 2-6832/1960 Steyr, 24. November 1960 Neuerliche Abänderung des Teilbe- bauungsplanes Nr. 3/1953 B für das Gelände der Christkindlleite im Be- reiche der Parzellen 58/1 58/14 • 58/26 und 42/7 je Kat. Gern. Christkindl; . Kundmachung Der mit Gemeinderatsbeschluß vom 11. 5. 1954 rechtswirksam festgesetzte Teilbebauungsplan Nr. 3/ 1953 B für das Geländ~ der Christkindlleite sieht im Bereiche der noch ungeteilten Parzelle 58/1 sowie im Bereiche der bereits als Bauplätze qualifizierten Grund- stücke 58/14, 58/26 und 42/7 je Kat. Gern. Christkindl, eine Bebauung mit 2-geschoßigen Wohnobjekten vor. 4I?er Anregung der Gemeinnützigen Steyrer Wohn- und Siedlungsgenossenschaft •styria ", rGmbH, beabsichtigt die Stadtgemeinde Steyr im Interesse ei - ner zweckmäßigeren und intensiveren Ausnützung von Bauland eine Abänderung des zitierten Teilbebauungs- planes für das Gelände der Christkindlleite. Die vorer - wähnten Parzellen 58/1, 58/14, 58/26 und 42/7 je Kat. Gern. Christkindl, sollen nunmehr für eine Be - bauung mit 3-geschoßigen Wohnobjekten vorgesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 5. des Gesetzes vom 1. 8. 1887, LG. u. VBl. Nr. 22, in der Fassung· der desetze vom 11. 2. 1947, LGBl •.Nr. 9 und 10 (Bauordnungsnovelle 1946) haben Änderungen von Bebauungsplänen die Einverneh- mung aller Beteiligten zur Voraussetzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsich- tigten Änderung des Teilbebauungsplanes bis 15. 1. 1961 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen, widri~enfälls Zu~timmung angenommen werden wird. Die dem Anderungsvorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 6. 10. 1960 lie- Eine grosse Erfindung auf dem Gebiete des Nähens NECCHI supernova automatlc ultra Franz Salzner Fachhandel u. Spu:alw■rkstlffe aller Arten Nahma:1chlnen Steyr, Haratzmüllerstraße 38 gen in der Zeit vom 1. 1. 1961 bis 15. 1. 1961 beim Magistrat Steyr, Rathaus, 3. Stock, Zimmer Nr. 104, während der für den Parteienverkehr bestimmten Stun- den zur Einsicht auf. Der Bürgermeister: Magistrat Steyr im übertragenen Wirkungsbereich Josef Fellinger VerkR-5171/1959 Steyr, 19. November 1960 Kundmachung betreffend die Einbahnerklärung der Steinfeldstraße in Richtung Neustraße. Gemäß § 6 Abs. 2 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/1947, wird vom Magistrat Steyr angeord- net: Ab sofonwird die Steinfeldstraße in Richtung Neu- straße zur Einbahn erklän. Diese Verkehrsbeschränkung sowie die hiedurcb erforderlichen Hinweise sind durch entsprechende Stra- ßenverkehrszeichen gekennzeichnet. Übertretungen dieser Kundmachung werden .gemäß § 72 Abs. 1 des Straßenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 46 / 1947, soweit nicht ein vom Gericht zu ahndender Tat- bestand vorliegt, als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu S 1 000, --, im Nichteinbringungsfall mit Arrest bis zu vier Wochen, bei erschwerenden Um- ständen an Stelle oder neben der Geldstrafe mit Arrest bis zu vier Wochen, geahndet. Der Bürgermeister: Josef Fellinger VERSCHONERUNGSVEREIN STEYR Bei der am 11. Oktober 1960 im Restaurant Ca- sinp stattgefundenen Preisveneilung im Fensterblu- menschmuck-Wettbewerb wurden von der Landwirt- schaftskammer für Oberösterreich fünf Preise zuge- sprochen. Die Preisträger waren: Frau Selradl Maria Herr Hönig Karl Frau Grundmüller Genrude Frau Bemreiter Barbara Herr Matschi Rudolf Für den Wettbewerb desVerschönerungsvereines Steyr wurden 25 Preise für schöne Leistungen von den Preisprüfern zuerkannt. An der Spitze waren: 15

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