Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/12

14 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 Mtibel 1vwuieli 1rJiib.J.eli Bau- und Möbelflschlerel Schwlmmschulstraße- Leopoldg. 18 + 20 Tel. 3649 Magistrat Steyr ÖAG-2472/1958 Wasserwerk ÖFFENTUCHE AUSSCHREIBUNG betreffend die Erd-. Beton-, Stahlbeton- und Neben- arb ltcn zum Neubau des Hochbehälters IV (Ennsleite) d , Wass rw rkes St yr. D r Wass rb hält r best ht aus zwei gleichgroßen Rundkamm rn mit in m G samtfassungsvermögen von 5 000 m3. Di Anbotunterlag n könn n ab 27. November 1960 beim Magistrate St yr, Stadtbauamt, Rathaus Steyr, Zimmer Nr. 93, wllh.rend der Amtszeit, gegen Erlag von S 50, -- bezogen werden. Das Anbot ist im verschlossenen Umschlag mit derAufschrlft•Anbot-Hochbehälter IV• bis 7, Dezem- ber 1960, 10 Uhr vormittags, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Rathaus, Zimmer Nr. 73, abzugeben, Die Eröffnung der Anbote erfolgt am gleichen ·Tage um 10, 30 Uhr im Rathaus Steyr, Zimmer Nr. 93, Durch die Entgegennahme der Anbote übernimmt der Magistrat Steyr keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen gegenüber den Anbotstellern. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Kundmachungen Magistrat Steyr im selbständigen Wirkungsbereich Bau 2-2968/1960 Steyr, 27. Oktobe_r 1960 Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadt Steyr vom 28. 3. 1930, Zl. 7583/1929 im Be- reiche des Areals südlich des Städti- schen Wirtschaftshofes in Steyr. Kundmachung Der Stadtregulierungsplan aus dem Jahre 1930 weist im Bereiche des Areals südlich des Städtischen Wirtschaftshofes in Steyr, das von den Parzellen 1266/ 14, 1266/16, 1266/24, 1266/25, 1266/27, 1279/1, je Kat. Gern. Steyr umgrenzt wird, Bauplätze auf, die für die Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern in offe- ner Bauweise vorgesehen sind. Das vorbezeichnete Ge- lände wird nach den weit~ren Bestimmungen des zitier- ten Stadtregulierungsplanes durch einen von Nordwe- sten in Richtung Südosten verlaufenden, ca. 5 m brei- 205 SONDE RAN GEBOT! Preiswerte Schlafzimmer von S 4500.- aufwärts! Preiswerte Bettbänke von S 900.--aufwärts ! ten, bislang noch unbenannten Straßenzug aufgeschlos- sen. Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt nunmehr eine Änderung des Stadtregulierungsplanes in der Form, daß der genannte Straßenzug aufgelassen bzw. in süd- westlicher Richtung uin ca. 30 m parallel zum ur- sprUnglichen Verlauf verlegt werden soll. Außerdem soll der gegenwärtig in derNatur vorhandene, dienö~ liehe Hälfte des eingangs erwähnten Areals umlaufen- de Straßenzug, entgegen den Bestimmungen des Stadt- regulierungsplanes nicht aufgelassen, sondern erhalten und auf eine durc~~ehende Breite von 7, 50 m erwei- tert werden. Eine Anderung des Stadtregulierungspla- nes ist ferner dermaßen vorgesehen, daß unter gleich- zeitiger Auflassung der bisherigen Bebauungsart und un- ter Festsetzung neuer Bau- bzw. Baufluchtlinien die so geschaffenen neuen Bauplätze für eine Bebauung mit 5-geschoBigen Wohnblöcken bestimmt werden. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, G. u. V. BI. Nr. 22, in der Fassung der Gesetze vom 11. 2. 1947, Landesgesetzblatt Nr. 9 und 10 (Bauordnungs- novelle 1946), haben Änderungen von Bebauungsplä- nen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraus- setzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsich- tigten Änderung des Stadtregulierungsplanes bis 15. 12. 1960 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. widrigenfalls Zustimmung ang~nommen werden wird. Die der beabsichtigten Anderung des Stadtregu- lierungsplanes zugrunde liegenden Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 10. 5. 1960 liegen in der Zeit vom 1. 12. bis 15. 12. 1960 beim Magistrat Steyr, Rathaus, III. Stock rückwärts, Zimmer Nr. 104, während der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden zur Ein- sicht auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Magisuat Steyr Magistratsdirektion Dau 3-6737/1960 Steyr, 9. November 1960 Außerkraftsetzung der Stra- ßenreinigungsordnung der Stadt Steyr. Kundmachung Mit Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 28. Oktober 1960, Bau 3-6737/1960, ist die Stra - Benreinigungsordnung der Stadt Steyr vom 14.12. 1899, Zl. 23. 778, in der Fassung vom 22. 6. 1906, Zl. 13. 717/06, mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt worden. Der Bürgermeister: Josef Fellinger

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