Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/11

1960 AMTSBLATl DER STADT STEYR 5 BERNINA bürgt für Qualität und Leistung! BERNINA die alles näht und flickt alles sto ft und stickt. werden konnten. Lediglich in einem Falle mußte, da alle Versuche einer gütlichen Lösung scheiterten, vom Enteignungsrecht Gebrauch gemacht werden. Welch große Arbeit in diesem Zusammenhang durch die Stadtgemeinde Steyr geleistet wurde, mag aus folgenden kurzen Angaben entnommen werden. Schon in den Jahren 1956/57. als die Errichtung der großen Ennsbrücke konkrete Formen anzunehmen begann, wurde mit den Grundverhandlungen angefan- gen, wobei vorerst der Schwerpunkt auf jene Liegen- schaften gelegt wurde, die zur Gänze dem Brückenbaue zu weichen hatten. So mußte vor allem für den Bauhof der Ennsbauleitung, der selbst wichtigen öffentlichen Aufgaben dient, Ersatz geschaffen werden, was durch Überlassung eines von der Stadtgemeinde Steyr eigens zu diesem Zwecke erworbenen, für die Errichtung ei- nes neuen Bauhofes bestimmten Areals in der KG Jä- gerberg, nahe dem Ellll$flusse gesc~. Darüber hinaus NACH ABBRUCH DER HÄUSER BE- GINNT DER AUSBAU DES LINKEN BRÜCKENKOPFES. Wir beraten Sie stets gerne und ohne Jeden Kaufzwan1 Im NÄHMASCHINEN· FACHGESCHÄFT Sterr, Bahnhofstr.14, Tel. 2130 mußte von der Stadtgemeinde Steyr für die vorhande- nen und abzubrechenden Baulichkeiten noch ein Ersatz geleistet werden, der sich auf über S 1 200 000, -- be- lief. Auch für die Eigentümer des Hauses Steyr, Schlüs- selhofgasse 32, welches zur Gänze für den zur Brücke gehörigen Straßenbau in Anspruch genommen wurde, konnte ein Ersatzobjekt in Form einer gleichwertigen Liegenschaft beschafft werden.Für zwei an derHaratz- müllerstraße gelegene und für den Ausbau des rechten Brückenkopfes der Ennsbrücke vorgesehene Grundstücke mußten, da diese Liegenschaften den Erwerbszwecken ihrer Eigentümer dienten, ebenfalls städtische Grund- flächen, die für gleichartige Betriebszwecke geeignet waren, als Ersatz abgetreten werden. Drei Liegenschaf• ten in der Schlüsselhofgasse, darunter auch das Haus Nr. 28, mußten zur Gänze abgelöst werden, da die nach Durchführung der Bauarbeiten verbleibenden Rest- flächen ihren Eigentümern keinen Verwendungszweck BEGINN DER ABBRUCHARBEITEN 180

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