Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/11

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 Ja... eine STRUMPFHOSE ist für den Herbst besonders wichtig! Die Strumpfhosen- Dress entwickelt sich immer mehr zu einem praktischen Anzug für Straße, Frei- zeit, Sport und Haus! Unsere Damen- Sfrumpfhosen sind: • feinm1schi~ und dicht • el3stisch und r utschfest • we i eh und h.iut fr eund I i eh • faltenl os g l , tter und sµ ,in nungsfreier Sitz • perfekte Paßf : rm durch drei Grö3en • erhöhte HJ I tb , rke i t durch doppe I te Ferse und Spitze • e l istische, kJum sichtbare Ni ht • viele modische F3rben Damen Helanca mit Naht Damen Helanca ohne Naht S 79. -- s 89.60 179 DA/ ~ b II R. ~ ND[ 1-"1 0 D[ N ~ A U/ ./'TrYA l N , [ 27 · R U r ?'l ·S 8 Unübertroffene Strapazfähigkeit kennzeich- nen unsere KINDER - STRUMPFHOSEN 1 fentliche Straßen und Brücken, führt nämlich zwangs- läufig stets auch dazu, daß wohlerworbene Rechte von Privatpersonen, insbesonders das Grundeigentum, be- einträchtigt oder überhaupt von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden müssen. Die entspre- chenden gesetzlichen Bestimmungen sehen zu diesem Zwecke vor, daß private Eigentumsrechte aus Gründen des allgemeinen Wohles zu Gunsten öffentlicher Inter- essen im Wege der Enteignung gegen entsprechende Entschädigung entzogen werden können. So gibt auch die geltende Bauordnung der Stadtgemeinde das Recht, Grundstücke, die nach den Bebauungsplänen in Ver- kehrsflächen fallen, von der Genehmigung dieser Plä- ne an durch Enteignung gegen Entschädigung zu bean- spruchen. Die Entscheidung über Gegenstand und Um- fang solcher Enteignungen sowie über die zu leistende Entschädigung wird dabei über Antrag der Stadtgemein- de vom Amte der o.ö.Landesregierung alsEnteignungs- behörde getroffen. Daneben bietet sich natürlich auch für die Stadtgemeinde die Möglichkeit, derartige im Privateigentum stehende GrUndstücke durch entspre- chende zweiseitige Vereinbarung-Kauf- oder Tausch- vertrag - zu erwerben. Diese Vorgangsweise ist zwar für die öffentliche Hand in der Regel gegenüber dem kurz und summarisch durchgeführten Enteignungsver- fahren mit nicht unbeträchtlicher Mehrarbeit verbun - den, erweist jedoch den betreffenden Grundeigentümern gegenüber bedeutende Vorteile, Während nämlich im Enteignung$verfahren grundsätzlich nur eine Geldent - schädigung gewährt wird, können bei zweiseitigen Ver- handlungen die verschiedenen Sonderwünsche der Be- troffenen, insbesonders auch wegen Beistellung von Er- sa tzgrundstücl<en, berUcksichtigt werden. Es spricht zweifellos sowohlfürdie Verhandlungs- bereitschaft der Stadtgemeinde Steyr als auch für die Aufgeschlossenheit der Grundeigentümer den notwendi- gen öffentlichen Belangen gegenüber, daß bis auf einen Fall, alle von der Stadtgemeinde Steyr zum Baue der neuen Ennsbrücke bisher durchgeführten Grundeinlösun- gen im Wege zweiseitiger Verhandlungen, bereinigt

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2