Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/10

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 EIN STRUMPF DER IHREN MÜDEN BEINEN . HILFT .:e~ IT -~ ~J'~~ 'f,11rl./4'; Steyr, Enge t6 • Tel. 2458 163 \ H aus fr a ue n • b e r u f stätige Frauen. Lehrerinnen - sind den ganzen Tag auf den Beinen. Und die Folge? Müde. geschwollene Beine. schmerzende Muskel und überanstrengte Venen - Sie kennen das vermutlich. WAS LÄSST SICH DAGEGEN TUN? Mit schmerzenden Beinen den Tag verbringen - das müssen Sie nicht mehr. seit es den CORSAGE-Strumpf gibt. Der CORSAGE-Strumpf strafft und .massien die Haut. sorgt für ständige Durchblutung des Beines und verbin- den jegliche Beinermüdung. Sein großer Voneil: Er sieht wie ein normaler dichter Perlonstrumpf aus. ist garantiert ohne Gummi gearbei- tet und geht dennoch jeglichen Beinbeschwerden erfolg- reich zu Leibe. Zan und doch fest stützt er Bein. Haut- gewebe und Äderchen. ohne im geringsten einzuschnü- ren. Auch wenn Sie meinen. keinen CORSAGE-Strumpf nötig zu haben. sollten Sie einmal ein Paar ausprobie- ren. Sie werden sich selbst fragen. wie Sie bisher ohne ihn auskommen konnten. Denn so leicht wurde Ihnen das viele Laufen noch nie: Die IJberprüfung von Kraftfahrzeugen 1 n letzter Zeit häufen sich die Unfälle. die durch Mängel an Kraftfahrzeugen verursacht wurden; hauptsächlich sind es schadhafte und abgefahre- ne Reifen, die zu folgenschweren Unfällen führen, Be- schädigte Stellen oder Fehler können jedoch an fast al- len Teilen des Kraftfahrzeuges auftreten. Vielfach tre- ten solche Mängel beim normalen Betrieb gar nicht in Erscheinung. sondern machen sich erst in Verbindung mit anderen Umständen bemerkbar. wie bei besonderer Be- anspruchung des Fahrzeuges durch längeres Fahren mit hoher Geschwindigkeit. bei unvermitteltem scharfen Bremsen, bei Überladung und dergleichen. Welche Vorkehrungen hat nun der Gesetzgeber getroffen. um die Unfalhgefahren durch frühzeitiges Erkennen und Beseitigen solcher Mängel nach Möglich- keit auszuschalten? Zunächst trifft den Besitzer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers die gesetzliche Verpflichtung. sein Fahrzeug stets in vorschriftllmliigcmZustand zu halten. eventuelle Mängel zu beheben und das Kraftfahrzeug von Zeit zu Zeit überholen zu lassen. Der Lenker eines Kraftfahrzeuges darf eine Fahn erst dann antreten. wenn er sich vom betriebs- und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und der La- dung überzeugt hat; dies bedingt eine laufende Kon- trolle. Darüber hinaus werden von den Kraftfahrzeugbe- hörden periodische Überprüfungen durchgefühn. Omni- busse. Taxi. Tankwagen und Tankwagenanhänger sind nach dem KFG 1955 bereits 1 Jahr nach ihrer erstmali- gen Zulassung. die übrigen Kraftwagen und Anhänger S Jahre nach der erstmaligen Zulassung zu überprüfen. Diese Überprüfungen sollen sich dann jährlich wieder- holen. Wegen des gegenwärtigen. geringen Standes an technischem Personal ist es der beim Amte der o.ö.

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