Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/9
1960 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Kursbeiträge und der Kursleiterhonorare. Ferner nahm der Stadtrat die Bilanz 1959 der Städ- tischen Unternehmungen und den Rechnungsabschluß der Stadtgemeinde Steyr für dasselbe Jahr zustimmend zur Kenntnis. Auch wurde beschlossen. der Bundesgewerbeschule Steyr Kanalanschlußgebühren nachzusehen; das gleiche erfolgte aus BilligkeitsgrUnden auch hinsichtlich einer Lustbarkeitsabgabenschuld des o. ö. Kriegsopferverban- des. Der Stadtrat räumte des weiteren einem Schuldner der Stadtgemeinde Zahlungserleichterungen ein. Schließlich wurden noch verschiedene Gewerbe- und Staatsbürgerschaftsansuchen erledigt; sodann vertag- te sich der Stadtrat infolge Urlaubs des überwiegenden Teiles seiner Mitglieder auf September dieses Jahres. Vieh-und Fleischbeschau in Steyr E ine der wichtigsten Aufgaben des städtischen Ve- terinärdienstes ist die Vieh- und Fleischbeschau; sie ist deshalb besonders notwendig. weil oftmals Schlachttiere. obwohl sie äußerlich vollkommen ge- sund erscheinen. von Krankheitserregern und Parasiten befallen sind. die bei Menschen gefährliche Erkran- kungen verursachen würden. NACH DER FESTSTELLUNG DER EINWANDFREIEN BE- SCHAFFENHEIT WERDEN DIE FLEISCHTEILE GESTEM- PELT In Steyr wird die Vieh- und Fleischbeschau von 4rei approbierten Tierärzten vorgenommen; sie erfolgt regelmäßig unter gewissenhafter Beachtung der gesetz - liehen Bestimmungen in den 42 Fleischhauereien der Stadt und fallweise auch bei verschiedenen anderen gewerblichen Betriebsstätten. Bereits vor der Tötung besichtigt der Tierarzt im Rahmen der Vieh- oder Le - bendbeschau sorgfältig das Schlachttier; erst mit sei- ner Genehmigung darf es geschlachtet werden. Nach der Schlachtung oder bereits während der Aufarbeitung des Tieres wird der Tierkörper untersucht. wobei unter anderem auch zahlreiche Schnitte angelegt werden. beispielsweise zur Ermittlung eines Befalles mit Fin- nen. welche für den Menschen gefährlich sind. Der Beschautierarzt entnimmt überdies jedem Schwein ei- ne Probe zur speziellen Überprüfung auf die besonders gefährlichen Trichinen. Die Untersuchung dieser Pro - ben besorgt die Veterinär-Abteilung des Magistrates Steyr. Ist die einwandfreie Beschaffenheit des ge- schlachteten Tieres festgestellt. werden an genau fest- gelegten Stellen Stempel aufgedrückt und damit das Fleisch zum Verkauf oder zur Weiterverarbeitung frei- gegeben. Die Stempelfarbe ist selbstverständlich voll- kommen giftfrei. Die Durchführung der Vieh- und Fleischbeschau wird vom Amtstierarzt überwacht. dessen Kontrolle auch alle Räumlichkeiten„ in denen Schlachtungen vorgenommen werden und Fleisch zur Aufbewahrung oder zum Verkaufe gelangt. unterliegen. Da die Stadt derzeit noch keinen Schlachthof besitzt. ist es notwen- dig. bei dieser Überwachung besondere Sorgfalt walten zu lassen. damit die Bevölkerung stets nur mit einwand- freien Fleischerzeugnissen versorgt wird. Als ein gutes Zeichen für die Güte des heimischen Schlachtviehes muß gewertet werden. daß die Städti- sche Freibank in Steyr wegen zu geringer Anlieferung geschlossen werden mußte. Minderwertiges Fleisch fällt kaum noch an. Dies ist in erster Linie auf die vor- beugenden Maßnahmen der öffentlichen Hand zurück- zuführen. die sich seit Jahren mit Erfolg bemüht. die Weiterved>reitung von Tiererkrankungen zu verhindern. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme werden in Steyr noch alle Fleisch- und Fleischwaren. welche von auswärts eingeführt werden. einer Überbeschau unter- zogen; eine Maßnahme„ die nicht in allen Gemeinden 146
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